SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4670 18. Wahlperiode 2016-10-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Landespolizei in den sozialen Medien 1. Nutzt die Landespolizei Schleswig-Holstein soziale Medien? Wenn ja, welche und in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht und ist die Nutzung sozialer Medien durch die Polizei geplant? Antwort: Ja. Die Landespolizei unterhält sieben Facebook-Fanpages (eine für jede Polizeidirektion ), sowie eine thematische Fanpage „Berufseinstieg“ (PD AFB, Werbe- und Einstellungsstelle). 2. Für den Fall, dass die Polizei soziale Medien nutzt, welche Strategie und welche Ziele verfolgt die Landespolizei Schleswig-Holstein bei der Informationsaufklärung über die sozialen Medien? Antwort: Die Landespolizei bedient sich der Fanpages, um Informationen in folgenden Bereichen zu veröffentlichen: a. Allgemeine Öffentlichkeitsarbeit b. Verkehrsunfall- und Kriminalprävention c. Öffentlichkeitsfahndung (Personen- und Sachfahndung) d. Nachwuchswerbung und e. Einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Drucksache 18/4670 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Informationsaufklärung über die sozialen Medien einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger darstellt? Wenn ja, welchen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja. Die Fanpages bieten den Bürgerinnen und Bürgern ein jederzeit abrufbares und niedrigschwelliges Informationsangebot ihrer regionalen Polizeibehörde sowie bei herausragenden landesweiten Themen. 4. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Informationsaufklärung über die sozialen Medien zu einem Imagegewinn der Landespolizei in Schleswig- Holstein beitragen kann? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja. Der Polizei ist damit die Möglichkeit gegeben, sachgerecht über sicherheitsrelevante Themen zu berichten, Serviceangebote zu vermitteln und Verhaltenshinweise zu transportieren. Eine positive Imagewirkung ist daher anzunehmen. 5. Plant die Landespolizei die Eröffnung eines Twitter-Accounts - wie das in fast allen anderen Bundesländern auch der Fall ist - zur verbesserten Informationsaufklärung ? Wenn ja, welchen Mehrwert verspricht sich die Landesregierung davon? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Ja. Die Landespolizei geht davon aus, dass über Twitter kurzfristig, flexibel und nutzerorientiert polizeirelevante Informationen transportiert werden können. Der Mehrwert liegt in den Nutzer- und Nutzungsspezifika von Twitter. Dazu zählt insbesondere die zeitliche Komponente für kurze, schlaglichtartige Hinweise . 6. Bestehen nach Auffassung der Landesregierung verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken bei der Informationsaufklärung der Landespolizei Schleswig-Holstein über die sozialen Medien? Wenn ja welche? Antwort: Nein. Personen- und Sachfahndungen werden nicht in Facebook eingespielt, sondern nur verlinkt. Speicherstandort ist das Polizeiportal polizei.schleswigholstein .de, der physische Speicher bei Dataport AöR (Anstalt des öffentlichen Rechts). Die Polizei hat die Verfügungsgewalt über die eingestellten (und insbesondere personenbezogenen) Daten.