SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4671 18. Wahlperiode 07.10.16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Beschwerden über zahnmedizinische Behandlungen in der JVA Neumünster 1. Wie viele Beschwerden von wie vielen Strafgefangenen über die zahnmedizinische Behandlung in der JVA Neumünster gab seit dem Jahr 2011? Antwort: Von 2011 bis einschließlich dem dritten Quartal 2016 sind insgesamt 12 Beschwerden – Petitionen, förmliche Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden - von 10 verschiedenen - zum Teil ehemaligen - Gefangenen eingegangen , die sich auf verschiedene Aspekte der zahnmedizinischen Behandlung in der JVA Neumünster beziehen. 2. In wie vielen Fällen wurde vom Justizministerium ein externes Gutachten in Auftrag gegeben? Antwort: In 2 Fällen hat das Justizministerium insofern ein externes Gutachten in Auftrag gegeben, als es die beratende Ärztin des Justizministeriums um fachliche Stellungnahme gebeten hat. In allen anderen Fällen kam die Anforderung eines Gutachtens nicht in Betracht. In einem Fall, einer Schadenersatzangelegenheit , wurde ein externes Gutachten zuständigkeitshalber durch das Landgericht eingeholt. Drucksache 18/4671 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. In wie vielen Fällen lag tatsächlich ein Behandlungsfehler bzw. eine nicht kunstgerechte zahnärztliche Behandlung vor? Antwort: In einem der beiden Fälle, in denen das Justizministerium eine Stellungnahme eingeholt hat, wurden Behandlungsfehler des früheren Anstaltszahnarztes festgestellt, in dem zweiten Fall gab es keine Beanstandungen. Das o. g. vom Landgericht eingeholte Gutachten stellt Behandlungsfehler fest, die Bewertung des Gutachtens ist aber noch nicht abgeschlossen. 4. Wie viele Fälle werden derzeit noch geprüft? Antwort: In Prüfung befindet sich noch eine Eingabe wegen der Hygiene beim früheren Anstaltszahnarzt. 5. Werden derzeit auch bereits beschiedene Fälle einer erneuten Prüfung unterzogen ? Wenn ja, wie viele und in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die hier vorliegenden aktuellen Erkenntnisse geben keine Veranlassung, bereits beschiedene Beschwerden neu zu prüfen. In jüngster Vergangenheit erneut vorgebrachte Beschwerden wegen angeblich mangelnder Einhaltung von Hygienevorschriften durch den ehemaligen Anstaltszahnarzt werden aktuell geprüft. 6. Laut SHZ vom 16. August 2016 ("Behandlungspfusch im Gefängnis: Ministerium räumt Fehler des Zahnarztes ein") werden im Fall eines Häftlings wegen eines Behandlungsfehlers die Kosten der erneuten Behandlung vom Justizministerium übernommen. Welche Gründe haben dazu geführt, und wurde für die Entscheidung ein medizinisches Gutachten herangezogen? Antwort: Aufgrund der Stellungnahme der beratenden Ärztin, die Behandlungsfehler festgestellt hat, wurde der Fachaufsichtsbeschwerde des Rechtsanwalts zum Teil stattgegeben und Abhilfe bezüglich des noch in Haft befindlichen Mandanten veranlasst. Dabei wurde dem Rechtsanwalt zugesichert, dass die Kosten für erforderliche Abhilfe von hier übernommen werden. 7. Welche Unterschiede gibt es zwischen diesem Fall und dem in dem Artikel ebenfalls erwähnten Fall eines weiteren Häftlings bzw. aus welchen Gründen werden die Kosten der erneuten Behandlung vom Justizministerium hier nicht übernommen? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4671 3 Antwort: Bei dem ebenfalls erwähnten Fall handelt es sich um den unter 3. im letzten Satz benannten Fall einer Schadenersatzangelegenheit, in der das Landgericht im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens ein externes Sachverständigengutachten eingeholt hat. Nach wie vor ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen. Dem früheren Anstaltszahnarzt ist seitens der Beklagten der Streit verkündet worden. Der Rechtsanwalt des Streitverkündeten hat verschiedene Einwendungen gegen das Gutachten vorgetragen. Die Klärung dieser Einwendungen bleibt abzuwarten.