SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4673 18. Wahlperiode 2016-10-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Rückkehrförderungs- oder Reintegrationsprojekte für Asylbewerber 1. Gibt es in Schleswig-Holstein Rückkehrförderungs- oder Reintegrationsprojekte für Asylbewerber? Wenn ja, welche und in welchen der Rückkehrprojekten oder Rückkehrförderprogrammen werden nur freiwillige Rückkehrer gefördert? Wenn nein, warum nicht und plant die Landesregierung solche Programme? Antwort: Die Landesregierung beteiligt sich am „Reintegration and Emigration Programme for Asylum-Seekers in Germany“ (REAG) und „Government Assisted Repatriation Programme (GARP)“ der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Durch das REAG/GARP Programm werden nur freiwillige Rückkehrer gefördert. Die Förderung ist dabei nicht vom aufenthalts- oder asylrechtlichen Status des Antragstellers abhängig. Auch abgelehnte Asylbewerber können Förderungen nach REAG/GARP beantragen. Die Landesregierung beabsichtigt die Beteiligung an weiteren länderübergreifenden Rückkehrförderungs- und Reintegrationsprojekten und prüft die Bereitstellung eigener Fördermittel. 2. Gibt es in Schleswig-Holstein Rückkehrberatungsstellen für Asylbewerber? Wenn ja, welche? Antwort: Die Rückkehrberatung wird in Schleswig-Holstein durch die Ausländerbehör- Drucksache 18/4673 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 den, das Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) und die Migrationsberatungsstellen durchgeführt. 3. In welcher Höhe hat das Land im Jahr 2016 Mittel für Rückkehrförderungsoder Reintegrationsprojekte oder Rückkehrberatungsstellen bereitgestellt? Bitte nach Projekten aufschlüsseln. Antwort: Im Rahmen des REAG/GARP Programms wurden bis zum 19.09.2016 freiwillige Ausreisen in Höhe von 409.475,52 € gefördert. Für die Migrationsberatungsstellen hat die Landesregierung in 2016 3.162.500 € bereitgestellt. In Kooperation zwischen dem Landesamt für Ausländerangelegenheiten (LfA) und dem Diakonischen Werk Schleswig-Holstein betreibt die Landesregierung ein aus dem Asyl-, Migrations- und Integrationsfond der EU (AMIF) gefördertes Strukturprojekt „Integriertes Rückkehrberatungs- und Managementkonzept (2015-2017)“. 4. An welchen Rückkehrförderungs- oder Reintegrationsprojekten beteiligt sich das Land? Antwort: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. 5. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Personen, die durch Rückkehrprojekte oder Rückkehrförderprogramme unterstützt wurden, im Jahr 2016 auch tatsächlich ausgereist sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Bis zum 31.08.2016 wurden in Schleswig-Holstein 948 freiwillige Ausreisen durch das REAG/GARP Projekt gefördert. 6. Wie viel Personal ist für das Dezernat "Rückkehrmanagement" im LfA vorgesehen und wann sollen alle Stellen besetzt sein? Antwort: Für das Dezernat 3 „Rückkehrmanagement“ des LfA sind derzeit 42 vollzeitäquivalente Stellen vorgesehen. Hiervon sind bisher 26,5 Stellen besetzt. Ob und in welcher Höhe die Landesregierung hier Anpassungsbedarfe sieht wird die Landesregierung im Rahmen der Beratungen zur Nachschiebeliste entscheiden . 7. Wie viele aufenthaltsbeendigende Maßnahmen wurden durch das Dezernat "Rückkehrmanagement" bisher vorbereitet bzw. durchgeführt? Antwort: Die Aufgaben des Dezernats „Rückkehrmanagement“ gehen weit über den Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4673 3 unmittelbaren Vollzug der Aufenthaltsbeendigungsmaßnahmen hinaus. Vielmehr zählen hierzu u.a. Passersatzbeschaffungen (auch ohne nachfolgende Ausreise), Betreuung Ausreisepflichtiger in der Landesunterkunft sowie Koordination und Organisation der Maßnahmen inklusive Reisebuchungen. Tatsächlich ist nur ein Teil des Personals im Vollzug tätig. Zudem gilt zu berücksichtigen , dass sich die Ausreiseorganisation (z.B. aufgrund notwendiger, ggf. mehrfacher Botschaftsvorführungen) für einzelne Ausreisepflichtige sehr aufwändig gestalten kann, während in anderen Fällen Aufenthaltsbeendigungen z.B. in die Westbalkanstaaten per Charter mit relativ deutlich geringerem Aufwand für die einzelne Person durchgeführt werden können. Bis Ende Juli 2016 wurden durch das LfA 978 aufenthaltsbeendigende Maßnahmen (freiwillige Ausreisen, Abschiebungen, DÜ-Rücküberstellungen) in eigener Zuständigkeit sowie in Amtshilfe für schleswig-holsteinische Ausländerbehörden und die anderer Bundesländer durchgeführt. Infolge der 2015 und 2016 stark gestiegen Zuwanderungszahlen und der nun folgenden vermehrten negativen Bescheidung von Asylanträgen durch das BAMF, wird die Zahl der freiwilligen Ausreisen und Rückführung perspektivisch weiter ansteigen. Diese Entwicklung wird bei der Personalbedarfsbemessung des Dezernats 3 berücksichtigt werden müssen.