SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4676 18. Wahlperiode 2016-10-07 Kleine Anfrage der Abgeordneten Astrid Damerow und Peter Lehnert (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Rückführung ausreisepflichtiger Personen 1. Wie viele abgelehnte Asylantragsteller aus welchen Herkunftsstaaten leben aktuell in Schleswig-Holstein? Antwort: Der Landesregierung liegen keine Statistiken vor, mittels derer diese Frage beantwortet werden könnte. Eine entsprechend konkrete Ermittlung der Zahlen durch die Ausländerbehörden ist in der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 2. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten mit einer Duldung leben aktuell in Schleswig-Holstein und auf welchem Tatbestand beruhen diese Duldungen jeweils? Antwort: In Schleswig-Holstein lebten am 31. August 2016 nach einer statistischen Auswertung des Ausländerzentralregisters 5.011 Personen mit dem Status Duldung. Konkrete Duldungsgründe werden allerdings nur für einen Teil die- Drucksache 18/4676 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 ses Personenkreises wie folgt ausgeworfen: Schleswig-Holstein: Duldungsgrund Anzahl Fehlende Reisedokumente 814 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 90 Medizinische Gründe 90 Abschiebungsstopp 828 Andere Gründe 3.189 Für Schleswig-Holstein wurden am 31. August 2016 im Ausländerzentralregister 194 Staatsangehörigkeiten und zusätzliche Aufstellungen über Personen ohne Staatsangehörigkeit, mit ungeklärter Staatsangehörigkeit und ohne Angaben zur Staatsangehörigkeit aufgeführt. Aus diesem Kreis sind zur Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zunächst zwanzig Staatsangehörigkeiten ausgewertet worden, die in der Vergangenheit und gegenwärtig als Hauptherkunftsländer ausgemacht wurden bzw. werden. Diese Auswertung berücksichtigt bereits 4.632 Personen, was 92,4% der erteilten Duldungen entspricht. Weitere Staatsangehörigkeiten weisen nach kursorischer Prüfung stets Duldungen für jeweils weniger als zwanzig Personen auf. Auf eine Auswertung dieser Staatsangehörigkeiten ist verzichtet worden, da sich an der Aussagefähigkeit der Beantwortung dadurch nichts verändern dürfte. Die staatenbezogene Auswertung hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Afghanistan: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 746 Fehlende Reisedokumente 165 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 10 Medizinische Gründe 0 Andere Gründe 571 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4676 3 Serbien: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 572 Fehlende Reisedokumente 80 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 10 Medizinische Gründe 19 Andere Gründe 463 Albanien: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 539 Fehlende Reisedokumente 33 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 8 Medizinische Gründe 20 Andere Gründe 478 Kosovo: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 470 Fehlende Reisedokumente 63 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 8 Medizinische Gründe 17 Andere Gründe 382 Russische Föderation: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 415 Fehlende Reisedokumente 82 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 10 Medizinische Gründe 5 Andere Gründe 318 Drucksache 18/4676 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Syrien: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 321 Fehlende Reisedokumente 39 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 1 Medizinische Gründe 0 Andere Gründe 281 Irak: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 253 Fehlende Reisedokumente 60 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 6 Medizinische Gründe 2 Andere Gründe 185 Mazedonien: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 248 Fehlende Reisedokumente 21 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 2 Medizinische Gründe 13 Andere Gründe 212 Armenien: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 206 Fehlende Reisedokumente 21 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 6 Medizinische Gründe 3 Andere Gründe 176 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4676 5 Aserbaidschan: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 183 Fehlende Reisedokumente 32 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 3 Medizinische Gründe 2 Andere Gründe 146 Iran: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 143 Fehlende Reisedokumente 45 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 0 Medizinische Gründe 0 Andere Gründe 98 Ungeklärte Staatsangehörigkeit: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 130 Fehlende Reisedokumente 34 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 10 Medizinische Gründe 2 Andere Gründe 84 Türkei: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 101 Fehlende Reisedokumente 11 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 5 Medizinische Gründe 1 Andere Gründe 84 Drucksache 18/4676 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Somalia: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 79 Fehlende Reisedokumente 15 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 0 Medizinische Gründe 0 Andere Gründe 64 Eritrea: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 47 Fehlende Reisedokumente 10 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 0 Medizinische Gründe 0 Andere Gründe 37 Algerien: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 44 Fehlende Reisedokumente 7 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 0 Medizinische Gründe 0 Andere Gründe 37 Pakistan: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 37 Fehlende Reisedokumente 3 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 0 Medizinische Gründe 0 Andere Gründe 34 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4676 7 Jemen: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 33 Fehlende Reisedokumente 4 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 6 Medizinische Gründe 1 Andere Gründe 22 Indien: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 32 Fehlende Reisedokumente 16 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 0 Medizinische Gründe 0 Andere Gründe 16 Bosnien und Herzegowina: Duldungsgrund Anzahl Duldungen gesamt 24 Fehlende Reisedokumente 1 Familiäre Bindungen zu anderen Duldungsinhabern 0 Medizinische Gründe 0 Andere Gründe 23 Die Qualität der Eintragungen in das Ausländerzentralregister ist stets abhängig von der Datenpflege durch die zuständigen Behörden. Die schleswigholsteinischen Ausländerbehörden und das Landesamt für Ausländerangelegenheiten sind angehalten, diesbezüglich die notwendige Sorgfalt zu üben. 3. Wie viele Klagen gegen a) die Ablehnung eines Asylantrags und b) gegen eine Abschiebemaßnahme gab es im Jahr 2015 und bislang im Jahr 2016 in Schleswig-Holstein? Drucksache 18/4676 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 Antwort: Erhebungen speziell über Klagen gegen die Ablehnung eines Asylantrags oder gegen eine Abschiebemaßnahme durch ein Gericht (hier das Verwaltungsgericht ) existieren in der Justizstatistik nicht. Dessen ungeachtet steht die Anzahl der verwaltungsgerichtlichen Asylverfahren regelmäßig im Zusammenhang mit der Anzahl der gestellten Asylanträge sowie der Anzahl und der Art der Entscheidungen des BAMF. So ist zu berücksichtigen, dass grundsätzlich ein verwaltungsgerichtliches Verfahren erst nach einer (teil-) abschlägigen Entscheidung durch das BAMF eingeleitet wird. Insofern sind die Eingangszahlen „der Klagen“ abhängig von der Anzahl der vom BAMF getroffenen Entscheidungen. Die Anzahl der beim BAMF gestellten Asylanträge sowie der dort anhängigen Verfahren sind trotz der mittlerweile rückläufigen Zuwanderungszahlen nach wie vor sehr hoch. Deshalb ist weiterhin mit einer steigenden Zahl an Entscheidungen durch das BAMF und somit auch mit einer steigenden Zahl der Asylstreitverfahren zu rechnen. Darüber hinaus hat sich seit Neuerem die Entscheidungspraxis des BAMF geändert, indem der Anteil der Gewährung von subsidiärem Schutz zu Lasten der Anerkennung als politisch verfolgtem Flüchtling erheblich angestiegen ist. Es lässt sich vermuten, dass dies Auswirkungen auf die (erhöhte) Anzahl an verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat. Schließlich verzeichnet das (VG) im Asylbereich einen vermehrten Eingang sogenannter Untätigkeitsklagen, die darauf gerichtet sind, das BAMF zu einer unverzögerten Entscheidung über einen Asylantrag zu verpflichten. Auch dies kann Auswirkungen auf die (steigenden) Zahlen der Asylstreitverfahren haben. Unter Berücksichtigung dieser Faktoren zeichnet sich am Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgericht in den ersten beiden Quartalen 2016 am VG ein (weiterer) Anstieg der Verfahrenseingänge ab. Lag die Zahl der Verfahrenseingänge am Verwaltungsgericht in 2015 bei insgesamt 1.945 Hauptund Eilverfahren (1.306 Hauptverfahren; 639 Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes), so sind allein im ersten Halbjahr 2016 bereits 1.576 Verfahren zu verzeichnen (1.066 Hauptverfahren, 510 Verfahren zur Gewäh- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4676 9 rung vorläufigen Rechtsschutzes). Rückschlüsse auf den Gegenstand der Klage lassen sich daraus nicht ziehen. 4. Wie viele Personen aus welchen Herkunftsstaaten wurden im Jahr 2015 und bisher im Jahr 2016 jeweils in welche Staaten abgeschoben? Antwort: Eine differenzierte Aufstellung der Abschiebungen und Dublin-Überstellungen nach Staatsangehörigkeit und Zielstaaten besteht nicht. Es werden lediglich die Fallzahlen nach Herkunftsland erfasst. 2015 2016 (bis 31.07.) Herkunftsland Abschiebungen Dublin- Überstellungen Abschiebungen Dublin- Überstellungen Afghanistan 7 7 0 20 Albanien 47 3 281 3 Angola 1 0 0 0 Armenien 0 0 0 17 Aserbaidschan 0 2 5 0 Chile 2 0 0 0 Estland 1 0 0 0 Guinea 0 1 0 0 Irak 1 1 0 2 Iran 0 2 0 1 Jemen 0 1 0 5 Kosovo 81 0 79 0 Kroatien 0 0 1 0 Lettland 1 0 0 0 Mazedonien 110 0 51 0 Drucksache 18/4676 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 10 Moldau 1 0 0 0 Niederlande 1 0 1 0 Nigeria 2 0 3 0 Polen 2 0 1 0 Russische Föderation 1 8 11 29 Schweden 1 0 0 0 Senegal 0 0 0 1 Serbien 316 0 134 0 Somalia 1 3 0 3 Staatenlos 0 1 1 1 Syrien 0 2 0 4 Tschechische Republik 1 0 0 0 Tunesien 1 0 1 0 Ukraine 0 0 1 0 5. Wie viele geplante Abschiebungen sind im Jahr 2015 und 2016 jeweils aus welchen Gründen gescheitert? Antwort: Stornierungen werden erst seit Januar 2016 erfasst; Vergleichszahlen für 2015 liegen nicht vor. Stornierungen 2016 (bis 31.07.): Grund für die Stornierung Stornierungen bei Einzelmaßnahmen (Personen) Stornierungen bei Chartermaßnahmen (Personen) untergetaucht / nicht angetroffen / Weisung nicht befolgt 49 78 Abbruch aus medizinischen Gründen 36 43 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4676 11 Verlängerung / Ausstellung einer Duldung 6 15 Kirchenasyl 10 2 Keine Angaben 1 14 Selbstständige Ausreise / 5 Sonstige Gründe 32 7 a) In wie vielen der genannten Fälle war bzw. ist der Aufenthaltsort der abzuschiebenden Personen nach der gescheiterten Abschiebung unbekannt? Antwort: In wie vielen der genannten Fälle der Aufenthaltsort der abzuschiebenden Personen nach Scheitern der Maßnahme unbekannt ist, wird statistisch nicht erfasst. 6. Wie viele Anträge auf Anordnung von Abschiebehaft wurden im Jahr 2015 und 2016 von welchen Behörden nach Kenntnis der Landesregierung in Schleswig -Holstein gestellt und wie viele hiervon waren erfolgreich? Antwort: Die Anzahl der gestellten Abschiebungshaftanträge wird statistisch nicht erfasst . In 2015 wurden in der Abschiebungshafteinrichtung Eisenhüttenstadt zwei Personen aus Schleswig-Holstein untergebracht, in 2016 eine Person.