SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4677 18. Wahlperiode 16-10-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Jensen (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Neubau der B 5 – Umgehung Hattstedt-Bredstedt 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand beim Neubau der B 5 Umgehung Hattstedt -Bredstedt? Antwort: Der Planfeststellungsbeschluss vom 30. März 2012 ist beklagt. Derzeit läuft das Planänderungsverfahren. Die Planänderungsunterlagen werden in der Zeit vom 17. Oktober 2016 bis 17. November 2016 öffentlich ausgelegt. 2. Ist der planerische Variantenvergleich im Bereich „Jelstrom“ bereits abgeschlossen ? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Parallel zum Planänderungsverfahren werden zur Beurteilung der Variantentrasse „Jelstrom“ erforderliche Untersuchungen durchgeführt. Hierzu zählen ergänzende Kartierungen, die über die Vegetationsperiode 2016 durchgeführt werden müssen. Neben den naturschutzfachlichen Betrachtungen sind auch Drucksache 18/4677 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 noch die übrigen im Rahmen der gesamtplanerischen Abwägungen erforderlichen Daten zu erheben und zu bewerten. 3. Wann ist mit dem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen? Antwort: Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird Ende 2017 gerechnet. 4. Werden Einsprüche zum Planfeststellungsbeschluss erwartet, insbesondere im Bereich „Jelstrom“? Antwort: Die aktuellen Planänderungsunterlagen berücksichtigen die Jelstrom-Variante nicht. Es ist zu erwarten, dass die AG Jelstrom den neuen Planfeststellungsbeschluss zunächst beklagen wird. Weitere Klagen werden gegenwärtig nicht erwartet, können jedoch nicht ausgeschlossen werden. 5. Wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen und in welchem Abschnitt zuerst zu erwarten? Antwort: Der Baubeginn kann erst erfolgen, wenn Baureife vorliegt. Diese hängt auch von möglichen Klageverfahren ab. Mit der Durchführung der Maßnahme könnte von Norden her begonnen werden . 6. Stehen die Bundesmittel für die Maßnahme passend zum erwarteten Baufortschritt zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Es ist zu erwarten, dass die Bundesmittel für die Maßnahme passend zum Baufortschritt auch bereitgestellt werden, da das Projekt Ortsumgehung Hattstedt -Bredstedt im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 in den Vordringlichen Bedarf eingestuft ist und die Ausbaugesetze mit ihren Bedarfsplänen bis Ende 2016 verabschiedet werden sollen.