SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4678 18. Wahlperiode 16-10-04 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Jensen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ausbau der B 5 Tönning-Husum 1. Wie ist der aktuelle Planungsstand beim Ausbau der B 5 in den 4 Abschnitten ? Antwort: Für den 1. Bauabschnitt (BA; Tönning-Rothenspieker) wurde das Planfeststellungsverfahren im September 2013 eingeleitet. Es läuft ein Planänderungsverfahren . Für den 2. BA (Rothenspieker-Reimersbude) liegt der Gesehenvermerk des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vor. Die Vorentwürfe des 3. BA (Reimersbude-Platenhörn) und den 4. BA (Platenhörn -Husum) liegen zur Erteilung des Gesehenvermerks noch im BMVI. 2. Ist der erforderliche Grunderwerb bereits abgeschlossen? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein, die Grunderwerbsverhandlungen werden in der Regel erst geführt, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt und Baurecht erlangt wurde. Drucksache 18/4678 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wann ist mit der Planfeststellung in den 4 Abschnitten zu rechnen? (Bitte für jeden Abschnitt einzeln darlegen) Antwort: Der Beschluss für den 1. BA ist für Ende 2017 anvisiert. Für die Abschnitte 2-4 können derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden, zumal auch noch nicht einmal alle Gesehenvermerke des BMVI vorliegen. 4. Werden aus heutiger Sicht Einsprüche erwartet? Antwort: Der Ausbau der B 5 Tönning-Husum wird von der Region seit Jahren gefordert . Die Landesregierung erwartet derzeit daher keine Klagen, diese können jedoch nicht ausgeschlossen werden. 5. Wann ist mit dem Baubeginn im 1. Abschnitt Tönning-Rothenspieker zu rechnen ? Antwort: Hierzu können gegenwärtig noch keine Aussagen getroffen werden, da zunächst die Baureife erlangt werden muss. 6. Stehen die Bundesmittel für den Ausbau passend zum erwarteten Baufortschritt zur Verfügung? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Der dreistreifige Ausbau der B 5 Tönning-Husum wird aus den regelmäßig zugewiesenen Um- und Ausbaumitteln des Bundes finanziert, wenn der Bund nicht zusätzliche Mittel bereitstellt. Über die Bereitstellung entscheidet der Bund, wenn Baureife vorliegt.