SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4681 18. Wahlperiode 11.10.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Finanzierung der Kindertageseinrichtungen in Schleswig-Holstein Vorbemerkung der Fragestellerin: In der 45. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages berichtete die Sozialministerin , dass der Landesanteil an der Kita-Finanzierung sich von 14,4 % im Jahre 2012 auf 20 % im Jahr 2017 erhöht hat. Vorbemerkung der Landesregierung: In der 45. Tagung des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat Frau Sozialministerin Alheit ausgeführt, dass der Finanzierungsanteil des Landes sich von 2012 ausgehend von 14,4% um 5,3 Prozentpunkte erhöht hat. Dabei hat sich die Sozialministerin auf Erhebungen des Forschungsinstituts für Bildung- und Sozialökonomie bezogen. Vergleichszeitpunkte waren die Jahre 2012 und 2015. 1. Wie und von wem wurden die von Ministerin Alheit genannten Zahlen ermittelt? Antwort: Die in der Vorbemerkung genannten Daten wurden durch das Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie (Dr. Dieter Dohmen, Direktor, www.fibs.eu) erhoben. Drucksache 18/ 4681 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Wie haben sich die Gesamtkosten im Bereich der Kindertageseinrichtungen seit 2012 entwickelt? Wie hoch ist der Bundesanteil an der Förderung? Wie hoch der Anteil der Kommunen an den Gesamtkosten? Bitte nach U3 und Ü3, Jahren, Betriebskosten und Investitionskosten aufschlüsseln. Antwort: Bei der Förderung der Betriebskosten in Kindertageseinrichtungen müssen die Kommunen dem Land nicht Rechnung legen über Gesamtkosten und Förderanteile. Lediglich die Höhe der weitergeleiteten Landesmittel muss jährlich im Rahmen des Verwendungsnachweises bestätigt werden. Die Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Christian-Albrechts- Universität zu Kiel hat im Auftrag der Landesregierung aufgrund eines gemeinsamen Beschlusses mit den Kommunalen Landesverbänden die Kosten der Betreuung von Kindern unter drei Jahren evaluiert. Im Rahmen dieser Evaluation wurden durchschnittliche Kostensätze im U3 Bereich definiert. Für das Jahr 2015 beträgt der Kostensatz für einen U3 Platz in einer Kindertageseinrichtung 12.400 €. Für die Folgejahre wird eine 2%ige Steigerung angenommen. Die Gesamtkosten bei den Investitionen können für die drei Bundesprogramme nur zu den genannten Zeitpunkten dargestellt werden: • Bundesprogramm 2008-2013, Ausbau U3, bereits abgeschlossen, Stand 31.03.2016 Gesamtkosten: 165,856 Mio. € davon 74,145 Mio. € Bundesförderung davon 59,322 Mio. € kommunale Mittel • Bundesprogramm 2013-2014, Ausbau U3 zum Stand 31.03.2015 Gesamtkosten: 79,76 Mio. € davon 19,124 Mio. € Bundesförderung davon 24,658 Mio. € kommunale Mittel • Bundesprogramm 2015-2018, Ausbau U3, landesweiter Verfügungsrahmen insges. 18,194 Mio.€ zum Stand 31.03.2015 vorläufige Gesamtkosten: 9,493 Mio. € davon 4,675 Mio. € Bundesförderung davon 2,122 Mio. € kommunale Mittel Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4681 3 Der Verfügungsrahmen an Bundesmitteln ist seit 30.06.2016 vollständig bewilligt . 3. Wie hat sich der Betriebskostenzuschuss des Landes seit 2012 entwickelt? Wie hat sich im gleichen Zeitraum der Anteil des Bundes verändert? Bitte nach U3 und Ü3 sowie Jahren aufschlüsseln. Antwort: Im Ü3 Bereich fördert das Land wie in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Der Ausgleich für die Mehrkosten aufgrund der Zuzüge von Flüchtlingsfamilien unterscheidet nicht nach U3 und Ü3 Kindern. In der Darstellung werden diese Landeszuschüsse dem Ü3 Bereich zugeordnet. Der Bund beteiligt sich nicht an den Kosten der Ü3 Betreuung. Zuschüsse in Mio. € Jahr Pauschalförderung Ü3 Sprachförde - rung Hortmittages - sen Ausgleich zur Betreuung von Flüchtlingskindern Gesamt 2012 70 4 74 2013 70 4 74 2014 70 4 74 2015 70 4 0,3 74,3 2016 70 6 0,3 5,6 81,9 Im U3 Bereich fördern Land und Bund wie folgt. Zuschüsse in Mio. € Jahr Betriebskostenför - derung U3 Bund Zusatzförderung Bund U3 Betriebskosten - förderung U3 Land Landesmittel Krippenvereinba - rung und Qualität Gesamt 2012 16,79 16,79 33,58 2013 23,45 0,6 23,45 15 62,5 Drucksache 18/ 4681 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 2014 25,87 1,3 25,87 31,25 84,29 2015 25,87 2,5 25,87 52,5 106,74 2016 25,87 2,5 25,87 63,75 117,99 Die nachstehende Grafik zeigt die Entwicklung der Zuschüsse von Bund und Land für die gesamte Kindertagesbetreuung. 4. Wie hat sich der Investitionskostenzuschuss des Landes seit 2012 entwickelt? Wie hat sich im gleichen Zeitraum der Anteil des Bundes verändert? Bitte nach U3 und Ü3 sowie Jahren aufschlüsseln. Antwort: Im Jahr 2012 betrug der Verfügungsrahmen an Landesmitteln 60 Mio. €. Aus dem Bundesinvestitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 bis 2013 erhielt Schleswig-Holstein einen Verfügungsanteil in Höhe von 74,2 Mio. €. Im Jahr 2013 hat der Bund den Ländern aus dem Bundesinvestitionsprogramm 2013 bis 2014 weitere 19,5 Mio. € zur Verfügung gestellt. Ende 2013 hat das Land zusätzliche 10 Mio. € an Investitionskostenzuschüssen aus den Zensusmitteln bereitgestellt. Ende 2014 hat das Land weitere 12,3 Mio. € aus Konnexitätsrestmitteln den Investitionen zugeführt. Diese Fördermittel können auch für den Ausbau von Ü3 Plätzen verwendet werden. Im Jahr 2015 hat der Bund mit dem Bundesprogramm 2015 bis 2018 Schleswig- Holstein einen zusätzlichen Verfügungsrahmen an Bundesmitteln in Höhe von 18,2 Mio. € zugewiesen. Ende 2015 hat das Land im Rahmen der Vereinbarung zwischen Land und Kommu- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4681 5 nen zum Ausbau der Kinderbetreuung weitere 42 Mio. € für Investitionen bis zum Jahr 2018 vorgesehen. Diese Mittel können ebenfalls für den Ausbau von Ü3 Plätzen eingesetzt werden. Insofern betrug im Jahr 2016 der Verfügungsrahmen an Landesmitteln insgesamt 124,3 Mio. €. Aus den drei Bundesinvestitionsprogrammen standen Schleswig- Holstein 111,9 Mio. € zur Verfügung. Im Verhältnis von Bundes- und Landeszuschüssen standen 2012 44,7% an Landesmitteln zur Verfügung. Im Jahr 2016 beträgt das Verhältnis der Landesmittel 52,6%. Die Bundeszuschüsse dürfen bislang nur für den Ausbau von U3 Plätzen verwendet werden. Aus dem Landesprogramm können seit Ende 2014 auch Investitionen in den Ausbau von Ü3 Plätzen erfolgen. Mit welchem Anteil dies erfolgte, kann erst zum nächsten Monitoring am 30.06.2017 ermittelt werden. 5. In welcher Höhe wurden jeweils Bundesmittel für Investitionen weitergeleitet? Bitte nach U3 und Ü3 sowie Jahren aufschlüsseln. Antwort: Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Fördermittel des Bundes wurden der kommunalen Ebene in voller Höhe zugewiesen. Der Bund fördert nur investive Maßnahmen im U3 Bereich.