SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4682 18. Wahlperiode 16-10-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Förderung des Fraunhofer-Institut für Siliziumtechnologie ISiT in Itzehoe Vorbemerkung Die Existenz des Fraunhofer-Instituts in Itzehoe ist für das Land aus forschungspolitischer Sicht von erheblicher Bedeutung. Dem wird die Förderung durch das Land in letzter Zeit nicht erkennbar gerecht. Bewilligungsverfahren werden immer bürokratischer . Dies erstaunt umso mehr, als z.B. für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" im Bundeshaushalt für 2017 624 Millionen Euro vorgesehen sind. Zusammen mit der Kofinanzierung der Länder könnte ein Bewilligungsrahmen von 1,25 Milliarden Euro zur Förderung strukturschwacher Regionen , u.a. auch für Technologie- und Forschungsförderung mobilisiert werden. EU- Mittel können ebenfalls ergänzt werden. Stellungnahme der Landesregierung zur Vorbemerkung: Die Landesregierung sieht im ISiT einen wissenschaftlichen Leuchtturm in Schleswig -Holstein, den sie in verschiedensten Bereichen ideell und finanziell unterstützt. Die Landesregierung ist Mitglied des Kuratoriums des ISIT und vertritt die Interessen des ISIT auch innerhalb der Fraunhofer-Gesellschaft, z. B. im direkten Austausch mit dem Präsidium der FhG, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Zentrale in München und im FhG-Ausschuss der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz. Die Landesregierung begrüßt die geplante Erweiterung des Rahmens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ um die neue Fördermöglichkeit von Forschungsinfrastruktur. Sobald dieser neue GRW-Rahmen verbindlich ist, wird die Landesregierung alles unternehmen, Fördermöglichkeiten zur Verbesserung der Forschungsinfrastruktur im Lande zu nutzen. Drucksache 17/4682 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 17. Wahlperiode 2 1. In welchem Umfang und für welche Projekte hat die Landesregierung in den letzten Jahren seit 2010 das Fraunhofer-Institut ISiT gefördert? Projekt Förderzeitraum Fördersumme in € Förderquote Umstellung von 6‘‘ auf 8‘‘- Technologie (Bearbeitung großer Wafer)“ 22.12.08 - 31.10.10 7.800.000,00 75% Kompetenzzentrum Leistungselektronik 15.04.08 - 31.12.11 2.000.000,00 50% Erweiterung des Labor- und Reinraumgebäudes (Reinraum II) 01.05.11 - 30.04.15 32.370.000,00 78% Innovationscluster Leistungselektronik 01.12.12 - 30.09.15 1.065.970,00 50% Netzwerk Leistungselektronik 01.10.16 - 30.09.19 (Zustimmung zum vorz. Maßnahmebeginn erteilt) 938.844,00 75% Die Förderbedingungen richten sich dabei insbesondere nach den Vorgaben der Europäischen Kommission für Förderungen aus dem Europäischen Regionalfonds EFRE und dem nunmehr in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung fixierten europäischen Beihilferecht . 2. Aus welchem Grund und wann wurde insoweit die Zuständigkeit für die Technologieförderung von der WTSH auf die Investitionsbank verlagert? Im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft sind sowohl die WTSH wie auch die IB.SH abwickelnde Dienstleister in jeweils abgegrenzten Förderbereichen. Die Innovationsförderung liegt dabei nach wie vor bei der WTSH. Es gibt lediglich eine Abweichung: Da die IB.SH für die Förderung von Clustern und Netzwerkstrukturen zuständig ist (ein Bereich, in dem die WTSH teilweise selbst als Projektträger auftritt), fallen in ihren Aufgabenbereich auch die innovationsorientierten Netzwerke nach Ziffer 2.6 der Richtlinie Forschung, Innovation und Technologietransfer (FIT-Richtlinie). 3. Für welche Projekte sollen aus dem durch den Bundesminister für Wirtschaft und Energie angekündigten neuen „Investitionsprogramm Mikroelektronik“ in Höhe von einer Mrd. Euro in Schleswig-Holstein im Jahr Mittel bereitgestellt werden und wie wird sich die Landesregierung jeweils daran beteiligen? Das „Investitionsprogramm Mikroelektronik“ des Bundesministeriums für Wirtschaft richtet sich an private Unternehmen, nicht an öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen. Beihilferechtlich ist das Programm als eine Sondermaßnahme „Important Project of Common European Interest (IPCEI)“ abgesichert. Es werden für die Jahre 2017 bis 2020 Insgesamt eine Milliarde Euro an Investitionszuschüssen zur Verfügung gestellt werden. Ob es Anträge schleswig-holsteinischer Unternehmen an das Programm geben wird, ist hier bislang nicht bekannt.