SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4683 18. Wahlperiode 16-10-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Erneuerung der Flüsterasphalt-Fahrbahndecke auf der A 23 im Raum Pinneberg Vorbemerkung Am 14. Januar 2016 schrieb das Pinneberger Tageblatt, dass im Bereich Krupunder bis zum Autoport Nord die „OpA“-Deckschicht nach nicht einmal zehn Jahren erneuert werden soll, obwohl der Lärmschutz laut LBV-SH weiterhin gewährleistet sei. 1. Warum hat der Landesbetrieb eine Fahrbahndecke trotzdem erneuert, die in der Qualität und hinsichtlich Lärmschutz in Ordnung gewesen ist und die nach eigener Absicht des Landesbetriebes/Ministeriums erst mittelfristig erneuert werden sollte? Antwort: Die durchschnittliche Haltbarkeitsdauer offenporiger Fahrbahnbeläge (OPA) beträgt ca. 8-10 Jahre und damit etwa die Hälfte der sonst üblichen Asphaltdeckschichten. Der besagte Streckenabschnitt der Bundesautobahn (A) 23 wurde im Jahre 2007 (Richtungsfahrbahn Hamburg) und 2008 (Richtungsfahrbahn Heide) mit einem offenporigen Asphalt ausgestattet. Die Richtungsfahrbahn Hamburg wurde in diesem Jahr, also nach 9 Jahren, erneuert, weil sich zunehmend Schäden in der Oberflächenstruktur in den Hauptfahr-, Verzögerungs- bzw. Beschleunigungsstreifen (hauptbelasteter Bereich durch LKW) abzeichneten. Drucksache 18/4683 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Um die Verkehrsbeeinträchtigungen insgesamt zu minimieren, auch im Hinblick auf die noch länger laufende Großbaustelle auf der A 7 in Hamburg und im Autobahndreieck Hamburg-Nordwest, war die Durchführung der OPA-Erneuerungsmaßnahme auf der A 23 Richtungsfahrbahn Hamburg in diesem Jahr zielführend. 2. Wie verträgt sich die Maßnahme mit der beabsichtigten Verbreiterung der A 23, die nach dem neuen Bundesverkehrswegeplan vordringlich ist? Antwort: Die beabsichtigte Verbreiterung der A 23 gemäß dem Bundesverkehrswegeplan muss den gesamten Planungsprozess durchlaufen und ist deshalb unabhängig von der jetzt durchgeführten OPA-Erneuerungsmaßnahme zu betrachten. 3. Wer haftet, wenn der Asphalt nach nicht einmal zehn Jahren marode gewesen ist? Antwort: Die durchschnittliche Haltbarkeitsdauer einer OPA-Deckschicht beträgt ca. 8-10 Jahre . Der vorhandene OPA liegt genau in diesem Zeitraum. Die Haftungsfrage stellt sich damit nicht. 4. Wann wurde die Baumaßnahme ausgeschrieben, durch wen wird sie durchgeführt und wie viele und welche Mittel sind eingesetzt worden? Antwort: Die Baumaßnahme wurde im Frühjahr 2016 vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH), Niederlassung Itzehoe ausgeschrieben und durch die Firma Johann Bunte, Niederlassung Schwerin, durchgeführt. Es wurden rund 1,6 Mio. Euro aus Bundesmitteln eingesetzt.