SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4691 18. Wahlperiode 14. Okt..2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann und Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Fortbildungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege 1. In welchem Umfang können Personen der Kindertagespflege sowie Einrichtungen, die für die Vermittlung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen zuständig sind, Gelder bzw. Programme des Landes für Fortbildungen in Anspruch nehmen? Aus welchen Haushaltstiteln können diese Fortbildungsangebote in Anspruch genommen werden? Antwort: Gem. § 23 Absatz 4 Satz 1 SGB VIII haben Tagespflegepersonen Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Es ist Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, dies sicherzustellen und zwar entweder durch eigene Fachkräfte oder durch freie Träger mit entsprechendem Fachpersonal. Werden Förderleistungen der Jugendhilfe erbracht, bestehen für die Tagespflegepersonen neben dem Anspruch auf fachliche Beratung auch Ansprüche auf Begleitung, weitere Qualifizierung und die Gewährung einer laufenden Geldleistung (§ 23 Absatz 1 SGB VIII). Der Beratungs- und Unterstützungsauftrag ist in einem engen Zusammenhang mit der Qualifizierung von Tagespflegepersonen zu sehen. Über die bereits bei der Tätigkeitsaufnahme nachzuweisende Grundqualifizierung hinaus brauchen Kindertagespflegepersonen ein „training on the job“ (vgl. Wiesner, Reinhard (2011): Kommentar SGB VIII Kinder- und Jugendhilfe, § 23 SGB VIII, Rn. 19). Diese fachliche Unterstützung umfasst begleitende Fachberatung, zeitnahe Konfliktberatung, Anregungen und Gelegenheiten zu einem Erfahrungsaustausch – angesichts der isolierten Situation im Privathaushalt – und Übungsangebote. Ziel ist es, die soziale und pädagogische Kompetenz der Kindertagespflegeperson zu erhöhen und sie bei der Umsetzung des gesetzlichen Förderauftrags zu unterstützen. Drucksache 18/ 4691 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Um die Qualitätsentwicklung in Kindertageseinrichtungen und Tagespflege zu unterstützen , hat die Landesregierung seit 2005 in Zusammenarbeit mit den Trägerverbänden ein umfangreiches Fortbildungskonzept entwickelt und gemeinsam umgesetzt . Derzeit bietet das Land überregionale Fortbildungsveranstaltungen und ein jährliches Zusammentreffen der Fachberaterinnen und Fachberater an. Außerdem gewährt das Land auf Antrag einen Zuschuss zu den durch die Kreise und kreisfreien Städte organisierten und zumeist durch freie Träger durchgeführten Qualifikationsmaßnahmen (s. Antwort auf Frage 80 in Drs. 18/3504). Antragsteller sind die Kreise und kreisfreien Städte. Hierfür sind im Haushalt des MSGWG 20.000 € jährlich eingestellt worden. Dem Land steht für die Durchführung der Grundqualifizierungsmaßnahme für Tagespflege der Titel 1007 006 3301 im Landeshaushalt zur Verfügung. 2. Aus welchen Gründen haben Kindertagespflegeeinrichtungen keinen Anspruch auf Angebote wie „Traumapädagogik im Kindesalter“ sowie „Qualitätsmanagement“? Sind Änderungen vorgesehen, dass Personen der Kindertagespflege bzw. Einrichtungen , die für die Vermittlung und Begleitung von Kindertagespflegepersonen zuständig sind, die Angebote ebenfalls in Anspruch nehmen können oder ist ein ähnliches Angebot für Kindertagespflegestellen geplant? Antwort: Die Kreise und kreisfreien Städte sind für die Tagespflege zuständig. Die Landesregierung bietet für die beim Kreis und bei den kreisfreien Städten beschäftigten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die für die Tagespflege zuständig sind, jährlich themenbezogene Fortbildungen an. Am 15.11.2016 wird der Fachberatung für Kindertagespflege (der Kreise und der kreisfreien Städte) eine Fortbildung zu Thema „Qualitätsentwicklung in der Kindertagespflege“ angeboten. Qualitätsmanagement mit seinen Zielen und Konzepten ist speziell für Kindertageeinrichtungen entwickelt worden und eignet sich nicht für die Tagespflege. Dabei ist die Qualitätsentwicklung selbstverständlich Thema in den Fachberatungen. Den Fachberatungen wird eine Qualifizierung zu dem Thema Traumapädagogik angeboten . Tagespflegepersonen, die eine Fortbildung zu diesem Thema absolvieren möchten, erhalten vom Sozialministerium über die zur Verfügung stehenden Fortbildungsmittel die Kosten des Referenten erstattet.