SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4692 18. Wahlperiode 14. Okt. 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda (Piraten) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Arbeit für alle: Inklusive Arbeitsmarktpolitik in Schleswig-Holstein“ Vorbemerkung des Fragestellers: Im Juni 2014 hat der Landtag mit den Stimmen aller Fraktionen beschlossen, besondere Maßnahmen zum inklusiven Arbeitsmarkt einzufordern. 1. Hat die Landesregierung ein landesspezifisches Konzept für die Integration von Menschen mit Behinderung in den ersten Arbeitsmarkt erarbeitet und vorgelegt? Wenn ja, wann und wie sieht das Konzept im einzelnen aus und welche Partner wurden an der Erstellung des Konzepts beteiligt? Antwort: Seit 2012 besteht das „Aktionsbündnis Schleswig-Holstein –Inklusive Jobs“. Ziel des Aktionsbündnisses ist es einerseits, durch unternehmensnahe Fachberater beim Unternehmensverband Nord die Unternehmen und Betriebe im Land für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung „aufzuschließen“, Rechtsfragen (z.B. besonderer Kündigungsschutz, Zusatzurlaub) zu erläutern sowie Fördermöglichkeiten (Lohnkostenzuschüsse , Arbeitsplatzausstattungen) und Unterstützungsleistungen (z.B. psychosoziale Betreuung am Arbeitsplatz durch die Integrationsfachdienste) aufzuzeigen . Andererseits werden die Unternehmen und Betriebe beraten, wenn es in Zei- Drucksache 18/4692 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 ten des Fachkräftemangels durch „Umschichtung“ von Arbeit und Änderung von Betriebsabläufen um die Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung im Unternehmen geht. Arbeit suchende Menschen mit Behinderung werden gezielt für freie Arbeitsplätze qualifiziert. In dem vom Sozialministerium aus dem Sondervermögen der Ausgleichsabgabe finanzierten Aktionsbündnis wirken mit: • Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung • Unternehmensverband Nord/Gesellschaft für Arbeitsmarkt- und Strukturpolitik (Gefas) • Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit • Optionskommunen nach dem SGB II • Fachhochschule Kiel, Betriebswissenschaftliche Fakultät • Integrationsfachdienste • Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk (esa). Die o.g. Akteure sind auch Mitglied in einer Steuerungsgruppe unter dem Vorsitz des Sozialministeriums. Das Konzept wird von den beteiligten Akteuren ständig weiterentwickelt , um den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes aktuell gerecht werden zu können . 2. Wurde ein freiwilliges „Budget für Arbeit“ realisiert? Antwort: Seit dem 1.1.2016 besteht in Schleswig-Holstein landesweit ein Projekt „Budget für Arbeit“, das mit den Kommunen und Verbänden entwickelt wurde. Wenn ja, in wie vielen Fällen und wo? Antwort: Fallzahlen nach Kreisen/Kreisfreien Städten am 4.10.2016: Schleswig/Flensburg: 6 Segeberg: 1 Rendsburg-Eckernförde: 2 Dithmarschen: 5 Plön: 1 Nordfriesland: 1 Pinneberg: 2 Stormarn: 1 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4692 3 Lübeck: 1. Das sind 20 bewilligte Fälle; ein Fall ist derzeit in Bearbeitung. Es wurde bisher kein von den Kommunen vorgeschlagener Fall abgelehnt. Welche Erfahrungen aus anderen Bundesländern wurden dabei berücksichtigt? Antwort: Da die anderen Bundesländer z.T. sehr verschiedene Verwaltungsstrukturen und landesspezifische Rechtsrahmen haben, wurde das „Budget für Arbeit Schleswig- Holstein“ am individuellen Teilhabebedarf orientiert -entsprechend der UN-BRK- konzipiert . Die Erfahrungen der anderen Länder im Hinblick auf eine größtmögliche Individualität der Teilhabeförderung wurden dabei berücksichtigt. Die für die Teilhabeplanung zuständigen Kommunen geben einen Lohnkostenzuschuss von 20%, das Integrationsamt im Sozialministerium einen 50%-Lohnkostenzuschuss plus alle gesetzlichen Leistungen nach dem SGB IX für die Schaffung und den dauerhaften Erhalt eines Arbeitsverhältnisses im ersten Arbeitsmarkt; alle Leistungen erfolgen am individuellen Hilfebedarf orientiert. 3. Inwieweit wurde das Sondervermögen Ausgleichsabgabe für Projekte und Maßnahmen genutzt? Welche Projekte und Maßnahmen wurden konkret aus diesem Sondervermögen finanziell gefördert und wie hat sich die Nutzung des Sondervermögens für den beschriebenen Zweck in den Jahren 2014, 1015 und 2016 entwickelt? Antwort: Es wurden gefördert: Integrationsunternehmen (Neugründungen, Erweiterungen, Modernisierungen) „Aktionsbündnis Schleswig-Holstein – Inklusive Jobs“ (s.o.) „Neue Wege“ (Bequa- Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Flensburg mbH) „Budget für Arbeit“(s.o.) “Fachberatung in der Sozialwirtschaft – Hilfen für kleine Unternehmen durch Beschäftigung von Menschen mit Behinderung“ (Diakonisches Werk Schleswig- Holstein) „Servicestelle für das Handwerk für allgemeine Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung - esa-sb“ (Verein zur Förderung der Betrieblichen Eingliederung im Handwerk e. V) Drucksache 18/4692 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 „Beratungsstelle handicap“ (Arbeit und Leben Schleswig-Holstein e. V) „Monitoring der Integrationsunternehmen und -betriebe in Schleswig-Holstein“ ( FAF – Fachberatung für Arbeits- und Firmenprojekte gGmbH) „Übergang Schule/Beruf“ Ausgaben des Integrationsamtes für: 2014 2015 Leistungen • an Arbeitgeber / Integrationsprojekte, • an schwerbehinderte Menschen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben • für Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen • für Forschungs- und Modellvorhaben 12.074.656,57 € 14.621660,75 € Für das Jahr 2016 sind noch keine Angaben möglich