SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4696 18. Wahlperiode 14.10.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Auszahlungszeitpunkt der Förderung von Familienzentren 1. Trifft es zu, dass die Landesregierung den Landesanteil zur Förderung von Familienzentren erst Ende Juni 2016 an die Kommunen ausgezahlt hat? Wenn ja, warum erfolgte eine Auszahlung erst zu diesem Zeitpunkt und nicht bereits zu Beginn des Jahres? Antwort: Nein, das ist nicht zutreffend. Der Erlass zur Förderung der Familienzentren 2016 bis 2017, der die Grundlage für die Zuweisungen an die kommunale Ebene darstellt, wurde am 07.03.2016 im Amtsblatt Schleswig-Holstein veröffentlicht. Am 08.03.2016 wurden die Kreise und kreisfreien Städte hierüber von der Landesregierung informiert und zur Antragstellung aufgefordert. Je nach Antragseingang wurden die Zuweisungen unverzüglich gefertigt und nach Bestandskraft die Auszahlungen veranlasst. 2. Sind der Landesregierung Probleme durch die Weiterleitung der Mittel zu diesem Zeitpunkt bekannt, z.B. dadurch, dass eine Vorfinanzierung durch den Träger erfolgen musste? Antwort: Die Landesregierung ist im Juli 2016 über einen Presseartikel darauf aufmerksam geworden, dass im Kreis Pinneberg der Auszahlungszeitpunkt zu Problemen bei den Trägern vor Ort geführt hat. Die Auszahlungsvoraussetzungen lagen im Kreis Pinneberg jedoch erst Ende Juni 2016 vor. Drucksache 18/ 4696 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Ist eine Umlegung des Zahlungszeitpunktes für das nächste Jahr geplant? Antwort: Da der Erlass zur Förderung der Familienzentren 2016 bis 2017 auch Gültigkeit für das kommende Jahr entfaltet, können die Kreise und kreisfreien Städte noch frühzeitiger in 2017 die Mittel beantragen, sofern der Haushaltsgesetzgeber den Haushalt 2017 entsprechend verabschiedet hat.