SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4697 18. Wahlperiode 16-10-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Tobias Koch (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Lärmschutz an der A 1 im Bereich der Gemeinde Stapelfeld Für den Bereich Stapelfeld besteht nach den Regelungen des Bundesemissionsschutzgesetzes keine Verpflichtung für die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bundesautobahn A1. Für den Fall, dass die Gemeinde Stapelfeld auf eigene Kosten aktive Lärmschutzmaßnahmen ergreifen würden wolle, frage ich die Landesregierung: 1. Hat die Zusage der Landesregierung aus Drucksache 15/285 weiterhin Bestand , dass der Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr auf die im Fernstraßengesetz festgelegte Anbauzone von 40 Meter rechts und links der Autobahn verzichten und die Gemeinde bei der Planung unterstützen würde? Antwort: Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) würde als Auftragsverwaltung des Bundes für aktive Lärmschutzmaßnahmen eine Ausnahme von der Anbauverbotszone von 40 Meter rechts und links der Autobahn erteilen. Eine fachliche Beratung als Unterstützung der Gemeinde bei der Planung kann gewährleistet werden. Drucksache 18/4697 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Befindet sich die genannte Anbauzone im Eigentum des Landes bzw. des Bundes? Wenn ja: Würden die Flächen für die Errichtung aktiver Lärmschutzmaßnahmen kostenlos zur Verfügung gestellt werden? Antwort: Von der Anbauverbotszone befindet sich nur ein kleiner Streifen parallel zur Autobahn im Eigentum des Bundes. Dieser wird vermutlich für die Errichtung aktiver Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichen. Sofern Flächen im Eigentum des Bundes (mit) verwendet werden sollen, könnten diese kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wenn ein Baulastvertrag geschlossen werden würde. In diesem Fall blieben die Flächen im Eigentum des Bundes und die Gemeinde würde sich verpflichten, die Errichtung, Unterhaltung und Verkehrssicherung der Lärmschutzanlage zu übernehmen.