SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4699 18. Wahlperiode 16-10-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie IHK und HWK in Schleswig-Holstein 1. Welche Auswirkungen haben die Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichts (10 C 6/15) in der Sache Industrie- und Handelskammer Koblenz bezüglich Beitragsbescheide für die Industrie- und Handelskammern (IHK) in Schleswig-Holstein? Antwort: Die Urteilsgründe des Bundesverwaltungsgerichtes (10 C 6/15) haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf Beitragsbescheide für die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Schleswig-Holstein. Die den Urteilsgründen zu entnehmenden grundsätzlichen Feststellungen zur Bildung von Rücklagen werden von den IHKs in Schleswig-Holstein künftig zu beachten sein. Drucksache 18/ 4699 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. Geht die Landesregierung davon aus, dass die Urteilsgründe auch auf andere Kammern mit Pflichtmitgliedschaft wie Handwerkskammern zu übertragen sind? Antwort: Die Urteilsgründe des genannten Urteils haben keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Kammern mit Pflichtmitgliedschaft. Die den Urteilsgründen zu entnehmenden grundsätzlichen Feststellungen zur Bildung von Rücklagen werden auch von ihnen allerdings künftig zu beachten sein. 3. In welchen Fällen wurden von den Kammern nach diesem Urteil rechtswidrige Gebührenbescheide verschickt? Antwort: Die schleswig-holsteinischen Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern haben der zuständigen Rechtsaufsicht berichtet, dass sie die den Urteilsgründen zu entnehmenden Feststellungen zur Bildung von Rücklagen in den Grundzügen auch bereits bisher beachtet haben. Sie gehen deshalb davon aus, dass keine rechtswidrigen Gebührenbescheide verschickt wurden. Die Ergebnisse anhängiger Gerichtsverfahren bleiben abzuwarten.