SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4701 18. Wahlperiode 16-10-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Nahverkehr in Schleswig-Holstein 1. Gibt es eine unabhängige Stelle bei der sich Kunden über Mängel beim ÖPNV in Schleswig-Holstein beschweren können? a. Ist eine Einbindung einer Beschwerdefunktion über die mobile NAH.SH-App möglich mit optionaler Übermittlung von Fotos und Standort? Antwort: Kunden können sich beim NAH.SH Kundendialog beschweren, der unabhängig von einzelnen Verkehrsunternehmen ist. Eine mögliche Einbindung der Beschwerdefunktion in die NAH.SH-App ist bisher nicht vorgesehen. 2. Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen bei den Unternehmen, die dauerhaft oder eklatant gegen die Qualitätskriterien im ÖPNV verstoßen oder Kriterien aus Ausschreibungen des ÖPNV im Nachhinein nicht einhalten (Wenn es je nach Vertrag unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten gibt, bitte einzeln auflisten nach Vertrag, Vertragspartner und Sanktionsmöglichkeiten)? Antwort: Die vom Land geschlossenen Verkehrsverträge mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) enthalten umfangreiche Anreiz- und Sanktionssysteme, die Drucksache 18/4701 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 automatisch greifen, wenn die vertraglich definierten Qualitätsvorgaben nicht eingehalten werden. So kürzt das Land die Zahlungen an die EVU bei Zugausfällen, bei Verspätungen, bei Einsatz von zu kurzen Zügen sowie von Zügen, die nicht den Qualitätsanforderungen entsprechen. Ferner unterliegen die Verkehrsverträge einem Qualitätsmanagementsystem (QMS) mit Bonus-Malus-Bewertung. In diesem Rahmen werden zahlreiche „weiche“ Qualitätskriterien durch Profitester sowie durch Kundenbefragungen bewertet. 3. Welche Sanktionen wurden seit 2012 gegen Betreiber von ÖPNV-Angeboten bisher aus welchen Gründen ergriffen (Bitte einzeln Auflisten nach Betreiber, Strecke , Jahr, Grund, Sanktion)? Antwort: Die monetäre Bewertung von Leistungsmängeln unterliegt dem Geschäftsgeheimnis der jeweiligen EVU. Außerdem gibt es in den einzelnen Verkehrsverträgen unterschiedliche Regelungen zur Berechnung des Malus. Insbesondere gibt es teilweise eine obere Grenze (sogenannte Deckelung) für den jährlichen Malus. Diese Deckelung bezieht sich allerdings auf die Gesamtheit aller Leistungsmängel , so dass eine exakte Zuordnung nicht in allen Fällen möglich ist. Daher sind in der folgenden Tabelle die Zahlen für die einzelne Jahre für alle Bahnunternehmen und alle Leistungsmängel zusammengefasst worden. 2012 2013 2014 2015 3.028.856 4.063.986 4.490.081 5.737.591 Alle Werte in € 4. Wie hoch ist der jährliche Umsatz seit 2012 im ÖPNV in Schleswig-Holstein mit Fahrkarten für 6-15 Jährige? Antwort: Diese Zahlen liegen der Landesregierung nicht vor. Die Abrechnung der Fahrkarten nach dem SH-Tarif ist eine Aufgabe der Verkehrsunternehmen bzw. deren dafür gegründete Gesellschaft (NSH Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH). 5. In welchem Zeitraum wurden die Anfragen der „Kannste mal bitte...“ Rubrik auf der Internetseite des NAH.SH gestellt und wie werden sie intern weiter bearbeitet und gibt es bereits konkrete Vorschläge die umgesetzt wurden und welche Vorschläge sollen in Zukunft umgesetzt werden? Antwort: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4701 3 Die Aktion lief anlässlich des Verbundgeburtstages am 28.11.2015. Die Anregungen und Wünsche sind seit dem 11.12.2015 auf www.nah.sh/wunsch veröffentlicht . Die Wünsche und Anregungen fließen in die Verkehrsplanung der NAH.SH GmbH ein. Konkrete Projekte sind daraus bisher jedoch nicht entstanden. 6. Werden die Ergebnisse des Qualitätsrankings im SPNV, die regelmäßig im blog der NAH.SH Seite präsentiert werden, auch als Pressemitteilung veröffentlicht? Antwort: Nein. 7. Warum besteht nach Ankunft (ca. 00:39Uhr) des RE 21038 (Hamburg-Kiel) keine unmittelbare Busanbindung im Stadtgebiet Kiel? a. Welche Maßnahmen sind hier zu welchem Zeitpunkt angedacht um eine schnelle und kundenfreundliche Lösung zu finden? Antwort: Die Organisation des Busverkehrs ist in Schleswig-Holstein Aufgabe der Kreise und kreisfreien Städte.