SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4707 18. Wahlperiode 2016-10-11 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Bearbeitungszeiten von Beihilfeanträgen 1. Wie hoch ist die tatsächliche durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beihilfeanträgen? Antwort: Aktuell (Stand: 04.10.2016) beträgt die tatsächliche durchschnittliche Dauer der Bearbeitung von Beihilfeanträgen 14 Kalendertage. 2. Wie hat sich die durchschnittliche Bearbeitungsdauer seit April 2016 entwickelt ? Antwort: Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer hat sich vom 01.04.2016 bis zum 04.10.2016 um 12,5 Kalendertage reduziert. 3. Wie viele Beihilfeanträge hatten seit Oktober 2012 eine Bearbeitungszeit von mehr als 30 Tagen? Antwort: Entsprechende Daten liegen nicht vor, da das eingesetzte IT-Verfahren Permis-B eine entsprechende Auswertung nicht zulässt. Drucksache 18/4707 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 4. Wie haben sich die Fallzahlen bei den Beihilfeanträgen seit April 2016 entwi- ckelt? Bitte nach Anträgen aktiver Beamten und Versorgungsempfängern auf- schlüsseln. Antwort: Erfasst wird die Zahl der Antragseingänge. Eine Unterteilung nach Anträgen aktiver Beamter und Versorgungsempfängern ist nicht möglich, da es hierfür an statistischen Auswertungsmöglichkeiten fehlt. Antragseingänge 2016 April 27.195 Mai 25.009 Juni 26.366 Juli 27.360 August 26.772 September 22.524 5. Wie viel Personal wird seit für die Bearbeitung der Beihilfeanträge eingesetzt? Antwort: Bei der Beantwortung der Frage wird auf Vollzeitäquivalente (VZÄ) abgestellt und unterstellt, dass der Personaleinsatz seit Oktober 2012 erfragt wird. Eine detaillierte Aufstellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. 6. Werden von der Landesregierung Maßnahmen ergriffen, um die Bearbeitungszeit zu verringern? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Seit April 2016 wurden neue Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Sachgebietsleiter eingestellt. Anrufe der Beihilfeberechtigten werden seit Anfang diesen Jahres ausschließlich durch ein gesondertes Service-Center beantwortet . Hinzu kommt die schrittweise Einführung der ersten Stufe einer elektronischen Beihilfebearbeitung (eBeihilfe) zum 01.10.2016, die in Zukunft zu weiteren Entlastungen der Beihilfesachbearbeitung führen soll. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4707 3 Anlage 1 zur Frage 5 Eingesetztes Personal von Oktober 2012 bis August 2016 für die Bearbeitung der Beihilfeanträge Jahr Monat VZÄ Jahr Monat VZÄ 2012 Oktober 57,39 2016 Januar 57,24 November 57,39 Februar 56,99 Dezember 57,44 März 56,39 2013 Januar 56,20 April 63,99 Februar 56,35 Mai 59,59 März 56,41 Juni 59,59 April 56,41 Juli 65,49 Mai 56,23 August 63,24 Juni 56,33 Juli 54,95 August 55,05 September 55,25 Oktober 54,75 November 54,75 Dezember 55,30 2014 Januar 55,30 Februar 55,30 März 54,20 April 54,22 Mai 53,22 Juni 52,72 Juli 54,72 August 53,02 September 53,37 Oktober 53,61 November 52,41 Dezember 51,81 2015 Januar 53,11 Februar 54,01 März 53,86 April 56,22 Mai 56,24 Juni 57,09 Juli 54,69 August 54,19 September 54,76 Oktober 57,74 November 57,94 Dezember 58,44