SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4712 18. Wahlperiode 2016-10-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Flüchtlinge in Beschäftigung, Ausbildung oder Praktikum bei Landesbehörden Vorbemerkung der Landesregierung: Als „Flüchtlinge“ sind in weiterem Sinne alle Personen zu verstehen, die nach eigenem Bekunden nach Schleswig-Holstein (Deutschland) gereist sind, um hier als Flüchtlinge anerkannt zu werden und einen entsprechenden Aufenthaltstitel zu erhalten. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage wird also nicht auf den tatsächlichen Aufenthaltsstatus der betroffenen Personen abgestellt. 1. Wie viele Flüchtlinge haben 2015 oder 2016 bei einer Landesbehörde ein Arbeitsverhältnis aufgenommen? In wie vielen Fällen handelt es sich dabei jeweils um Männer bzw. um Frauen? 2. Wie viele Flüchtlinge haben 2015 oder 2016 bei einer Landesbehörde eine Berufsausbildung begonnen? In wie vielen Fällen handelt es sich dabei jeweils um Männer bzw. um Frauen? Antwort zu Fragen 1 und 2: In den Jahren 2015 und 2016 hat kein Flüchtling bei einer Landesbehörde ein Arbeitsverhältnis aufgenommen oder eine Berufsausbildung begonnen. Drucksache 18/4712 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wie viele Flüchtlinge haben 2015 oder 2016 bei einer Landesbehörde ein Praktikum absolviert ? In wie vielen Fällen handelt es sich dabei jeweils um Männer bzw. um Frauen? Antwort: Aktuell absolviert ein männlicher Flüchtling ein Praktikum im Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten. Darüber hinaus hat es im genannten Zeitraum zwei Praktika beim Schleswig -Holsteinischen Oberlandesgericht gegeben. Beide Praktikanten waren männliche Flüchtlinge. Im Oktober 2016 wird ein männlicher Flüchtling im Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr (Niederlassung Itzehoe) ein Praktikum absolvieren.