SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4740 18. Wahlperiode 2016-10-18 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Anerkennung des Flüchtlingsstatus 1. Wie vielen Flüchtlingen wurde in den letzten 12 Monaten (bis Juni 2016) in Schleswig-Holstein subsidiärer Schutz gewährt? Antwort: Im Zeitraum vom 1. Juli 2015 bis zum 30. Juni 2016 wurde durch die Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Schleswig-Holstein nach den entsprechenden Geschäftsstatistiken des BAMF in 601 Fällen der Schutzstatus des subsidiären Schutzes festgestellt. 2. Wie vielen Flüchtlingen, denen nur subsidiärer Schutz gewährt wurde, haben vor dem Verwaltungsgericht Klage dagegen erhoben? Antwort: Es existieren keine justizstatistischen Erhebungen oder Auswertungen des Verwaltungsgerichts darüber, wie viele Flüchtlinge, denen nur subsidiärer Schutz gewährt wurde, vor dem Verwaltungsgericht Klage erhoben haben. Die Verfahrenseingänge werden statistisch nur in Bezug auf die Hauptherkunftsländer ausgewertet; worauf im Einzelnen geklagt wird, wird nicht erfasst. Soweit das Verwaltungsgericht intern Verfahrensarten differenziert auswertet, beschränkt sich dies auf die Feststellung, ob es sich um sog. Dublin- Verfahren, Sichere-Drittstaat-Verfahren, OU-Verfahren (Antrag wurde durch Drucksache 18/4740 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode das BAMF als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt) oder Asylverfahren Allgemein handelt (vgl. Presseinformation des Präsidenten des Schleswig- Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 05.10.2016). Das Verwaltungsgericht teilt auf Nachfrage mit, dass eine weitergehende Antwort nicht verlässlich erteilt werden könne. Denn eine Klage auf eine weiter gehende Flüchtlingszuerkennung könne auch erfolgen, wenn das BAMF nur nationalen Abschiebungsschutz gewährt und subsidiären Schutz abgelehnt hat. Teilweise werde auch in diesen Fällen lediglich auf die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft geklagt. Dieser Umstand werde im Fachverfahren des Gerichts nicht erfasst und könne seitens des Gerichts auch manuell durch eigene Statistiken nicht ausgewertet werden. Dessen ungeachtet weist der Präsident des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts in seiner o.g. Presseinformation darauf hin, dass seit Ende Juli ein deutlicher Anstieg von Klagen mit dem Herkunftsland Syrien zu verzeichnen sei. Der Großteil der Verfahren habe dabei eine Statusverbesserung nach Gewährung des subsidiären Schutzstatus durch das BAMF zum Ziel. 3. In wie vielen Klagverfahren ( Frage 2.) wurde der Klage stattgegeben? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2 4. In wie vielen Fällen von 3. obsiegten die betroffenen Flüchtlinge, weil der volle Flüchtlingsstatus zuerkannt werden musste? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 2 Im Übrigen kann nur auf die Presseinformation der Präsidentin des Schleswig- Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 29.09.2016 verwiesen werden, wonach zu diesem Zeitpunkt bereits mehr als 30 Anträge des BAMF auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht gestellt waren, nachdem das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht syrischen Flüchtlingen den vollen Flüchtlingsstatus zuerkannt hat. Über die Frage, ob es bei der Zuerkennung bleibt, wird das Oberverwaltungsgericht am 23.11.2016 mündlich verhandeln.