SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4747 18. Wahlperiode 16-10-17 Kleine Anfrage des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Erhaltung des Landeshafens Friedrichskoog – Öffentliche Petition Nr. 9 Vorbemerkung: Der Petitionsausschuss hatte sich zur lfd. Nr. 9 mit der Eingabe eines Petenten zu befassen, der als Hauptpetent mit der öffentlichen Petition die Erhaltung des Landeshafens Friedrichskoog erreichen will. Der Petitionsausschuss hat sich eingehend mit diesem Begehren auseinandergesetzt und ist am 08.03.2016 zu einer Entscheidung gelangt. In dem Beschluss bittet der Ausschuss die Landesregierung - zusammengefasst-, Maßnahmen zur Erhaltung des Hafens zu ergreifen und insbesondere zu prüfen, ob die Erarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Entwicklungskonzeptes durch ein unabhängiges Institut möglich ist. Anmerkung der Landesregierung zu den Vorbemerkungen: Der Petitionsausschuss hat weder in seinem Beschluss vom 11.12.2014 noch in seinem Beschluss vom 08.03.2016 die Landesregierung gebeten, „Maßnahmen zur Erhaltung des Hafens zu ergreifen“. Er hat mit Beschluss vom 08.03.2016 die Landesregierung lediglich gebeten „zu prüfen, ob die Erarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Entwicklungskonzeptes durch ein unabhängiges Institut Drucksache 18/4747 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 möglich ist. Bei der Betrachtung der Entwässerungsmethoden mögen bekannte und alternative Varianten mit einbezogen werden“. 1. Wann ist der Beschluss des Petitionsausschusses bei dem zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie eingegangen? Antwort: Am 8. März 2016. 2. Wurde geprüft, ob die Erarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Entwicklungskonzeptes durch ein unabhängiges Institut möglich ist? Antwort: Ja 3. Falls 2. mit „ja“ zu beantworten ist: 3. a) Wann und mit welchem Ergebnis wurde diese Prüfung durchgeführt? Gibt es eine schriftliche Dokumentation oder einen Bericht zu dieser Prüfung? Wenn ja, bitte zur Verfügung stellen. 3. b) Falls die Erarbeitung eines wasserwirtschaftlichen Entwicklungskonzeptes durch ein unabhängiges Institut möglich ist: Wurde die Erarbeitung eines solchen Konzeptes in Auftrag gegeben? Wenn ja: Wann und bei welcher Stelle? Liegt das Konzept schon vor (dann bitte vorlegen) bzw. bis wann ist mit seiner Fertigstellung zu rechnen (auch dann bitte unverzüglich vorlegen)? Wenn die Auftragserteilung nicht erfolgte: Warum nicht? Antwort zu a) und b): Eine Auftragsvergabe wurde mit Blick auf sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln verworfen. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 16/4747 3 Die wasserwirtschaftliche Situation in Friedrichskoog ist seit den 1950er-Jahren immer wieder untersucht worden. Neben den Untersuchungen zur Aufrechterhaltung ausreichender Wassertiefen im Hafenpriel war die Binnenentwässerung immer ein wesentlicher Bestandteil der Untersuchungen, da ausreichende Wassertiefen im Hafenpriel immer eine Voraussetzung für die ausreichende Entwässerung des Dieksander Kooges, des Altfelder Kooges und des Friedrichskooges waren. In diesen Untersuchungen wurden auch immer wieder alternative Entwässerungslösungen geprüft. Vor dem Hintergrund der sich stetig verschlechternden Entwässerungssituation infolge ansteigender Tideniedrigwasserstände und der Aufschlickung der vorgelagerten Wattflächen sind im Rahmen der Planfeststellung für den Umbau des Sperrwerkes in ein Schöpfwerk alternative Entwässerungslösungen unter Einbeziehung des DHSV Dithmarschen betrachtet und untersucht worden. Eine entsprechende Variantenprüfung ist auch in den Planfeststellungsbeschluss übernommen worden. Das Ergebnis dieser Variantenprüfung spricht sehr eindeutig für die gewählte Lösung und wird vom DHSV ausdrücklich mitgetragen. In allen bisherigen Untersuchungen und Begutachtungen der Entwässerungssituation in Friedrichskoog haben sich keine aus Sicht des Landes wirtschaftlich vertretbaren alternativen Entwässerungslösungen ergeben. Die Tideniedrigwasserstände steigen außen seit Jahren um ca. 2,2 cm pro Jahr an. Die Ursache liegt in der zunehmenden Verschlickung/Versandung der vorgelagerten Wattbereiche und des Hafenpriels. Die Binnenwasserstände folgenden diesem steigenden Trend. Dies führt bereits heute zu problematischen Auswirkungen auf die Nutzungen in den Einzugsgebieten. Bei anhaltendem Trend wird die Entwässerung des Binnenlandes kurz- bis mittelfristig über das Sperrwerk nicht mehr möglich sein. Der Bau eines Schöpfwerkes zur sicheren Entwässerung des Binnenlandes ist ohne Alternative. Ein Weiterbetrieb des Sperrwerkes als Entwässerungsbauwerk im Sielbetrieb - parallel zum Betrieb eines Schöpfwerkes – stellt aufgrund der hohen Instandsetzungs- und Unterhaltungskosten sowie der weiterhin notwendigen Unterhaltungsbaggerungen im Hafenpriel ebenfalls keine Alternative dar. Neuerliche Untersuchungen der wasserwirtschaftlichen Situation lassen aus Sicht der Landesregierung keine neuen, mit vertretbarem Aufwand realisierbaren Lösungen erwarten. Von weiteren wasserwirtschaftlichen Untersuchungen ist auch vor dem Hintergrund einer sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln abgesehen worden. Drucksache 18/4747 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 4. Falls 2. mit „nein“ zu beantworten ist: Warum wurde die Prüfung bisher nicht durchgeführt? Wird sie noch durchgeführt? Wenn nein: Warum nicht? 5. Falls ein wasserwirtschaftliches Entwicklungskonzept durch ein unabhängiges Institut bereits erstellt wurde: Welche Maßnahmen sieht dieses Konzept vor und welche Maßnahmen werden schon bzw. werden noch umgesetzt? Gibt es einen Zeitplan (bitte vorlegen)? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Sind unabhängig von dem wasserwirtschaftlichen Konzept Maßnahmen zur Erhaltung des Hafens Friedrichskoog geplant oder in Aussicht genommen? Wenn ja: Welche? Wenn nein: Warum nicht? Antwort: Nein. Andere Maßnahmen des Landes als die in der Vergangenheit durchgeführten Unterhaltungsbaggerungen und als die in der Antwort zu Frage 3 geprüften Maßnahmen zur Erhaltung des Hafens sind technisch nicht möglich. Vor dem Hintergrund einer sparsamen Verwendung von Haushaltsmitteln plant das Land daher keine weiteren Maßnahmen, wie sie in der Vergangenheit zur Offenhaltung des Hafens durchgeführt wurden.