1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4763 18. Wahlperiode 16-10-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Schlie (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Planungsstand der Maßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan im Kreis Herzogtum Lauenburg 1a) Welchen Planungsstand haben die im Bundesverkehrswegeplan in den vordringlichen Bedarf aufgenommenen Ortsumfahrungen B 207 Schwarzenbek (getrennt nach 2. und 3. Bauabschnitt), B 5 Geesthacht, B 5 Lauenburg (getrennt nach Nord und Ost) sowie B208 Ratzeburg? Antwort: Bundesstraße (B) 209, Ortsumgehung (OU) Schwarzenbek Die OU Schwarzenbek ist gemäß Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 in die Bauabschnitte (BA) 2. BA ((von der B 404 bis zur Kreisstraße (K) 17)) und 3. BA (von der K 17 bis zur B 209) unterteilt. Im Rahmen der Planfeststellung befindet sich der 2. BA im Planänderungsverfahren. Die Auslegung fand vom 08. Juni 2016 bis zum 08. Juli 2016 statt. Die Einwendungsfrist endete am 05. August 2016. Nach Vorliegen des rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses für den 2. BA werden die Planungsarbeiten für den 3. BA aufgenommen. B 5, OU Geesthacht Die OU Geesthacht befindet sich in der Genehmigungsplanung. Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) stellt derzeit den Feststellungsentwurf auf. Drucksache 18/4763 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 B 209, OU Lauenburg-Ost und B 5 OU Lauenburg-Nord Für die Ortsumfahrungen wurden angesichts der bisher nachrangigen Einstufung im Bedarfsplan 2004 (weiterer Bedarf mit Planungsrecht) keine Planungsarbeiten durchgeführt. B 208, OU Ratzeburg Die Vorplanung ist abgeschlossen. Die Voruntersuchung zur Linienbestimmung wurde dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 04. Juni 2015 vorgelegt. 1b) Welchen Planungsstand hat der Ausbau der B 404 zur A 21 zwischen Bargteheide und der A 24? Antwort: Aufgrund der besonderen Verkehrssituation in diesem Bereich wird derzeit eine Übergangslösung (Einrichtung einer 2+1 Verkehrsführung) in vier Teilabschnitten realisiert. Die Abschnitte 4 und 3 wurden bereits fertiggestellt. Für die angrenzenden Abschnitte 2 und 1 sind noch die Planfeststellungsverfahren abzuschließen bzw. durchzuführen. Bei einem Ausbau zur Bundesautobahn könnte die bestehende Dreistreifigkeit in die neue Bundesautobahn integriert werden. 1c) Beauftragt die Landesregierung ein externes Planungsbüro, wenn der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr die Planung nicht in 2017 selbst mit der Planung beginnen kann? Antwort: Es ist übliche Praxis, dass der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr zur Umsetzung der Planungen von Straßenbauprojekten externe Planungsbüros beauftragt. 2) Welche dieser Maßnahmen meldet die Landesregierung wann für den Investitionsrahmenplan (2017 - 2022) des Bundes an? Antwort: Basis für den Investitionsrahmenplan sind die Ausbaugesetze. Diese befinden sich noch im parlamentarischen Verfahren. Analog zum Verfahren bei dem letzten Investitionsrahmenplan für den Zeitraum 2011 – 2015 rechnet die Landesregierung damit, dass das BMVI einen Entwurf erarbeiten und den Ländern zur Stellungnahme vorlegen wird. 3) Ist die Landesregierung im Zuge der Planung der Ortsumfahrung Geesthacht bereit , den berechtigten Einwänden der Gemeinde Hohenhorn gegen den zu erwartenden Mehrverkehr und die Lärmbelästigung dadurch Rechnung zu tragen, dass die Verbindung zwischen der B 5 und der B 207 an der Gemeinde Hohenhorn (quasi als Ortsumfahrung) vorbei gleich mit geplant wird? Das Planungsrecht hierfür räumt der 3 Bundesverkehrswegeplan im Zuge der Verlängerung der A 21 Richtung Süden ausdrücklich ein. Antwort: Auch wenn der Abschnitt der Autobahn (A) 21 zwischen der A 24 Anschlussstelle (AS) Schwarzenbek und der A 25 Autobahndreieck (AD) Geesthacht als Neubaustrecke im weiteren Bedarf mit Planungsrecht im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ausgewiesen ist, kann eine Umfahrung der Gemeinde Hohenhorn in diesem Abschnitt aus Verfahrensgründen nicht in das laufende Projekt der Ortsumfahrung Geesthacht aufgenommen werden. Auf die generellen Ausführungen zu möglichen Planungsbeginnen in der Antwort zu den Fragen 4 und 5 wird verwiesen. 4) Wann ist der konkrete Planungs- bzw. Baubeginn jeder einzelnen Maßnahme vorgesehen ? 5) Wann ist mit der Fertigstellung der einzelnen Maßnahmen zu rechnen? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 4 und 5 zusammen beantwortet . Baubeginne von Straßenbauprojekten sind vom Verlauf der Planungen und dem Erlangen von rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlüssen abhängig. Auch für die Bauphase gibt es Unwägbarkeiten, die den Fertigstellungstermin beeinflussen können , so dass dazu keine Aussagen getroffen werden können. Ziel der Landesregierung von Schleswig-Holstein ist es, alle BVWP-Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs bis 2030 umzusetzen, beziehungsweise planerisch vorzubereiten . Eine Priorisierung der Maßnahmen, insbesondere solcher, mit deren Planung noch nicht begonnen worden ist, steht noch aus. Dabei ist auch der Beschluss der Regierungschefinnen und –chefs von Bund und Ländern vom 14. Oktober 2016 zur „Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichsystems“ und der Einrichtung einer Infrastrukturgesellschaft des Bundes zu berücksichtigen.