SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4766 18. Wahlperiode 2016-10-28 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Entwicklung des Strompreises in Schleswig-Holstein - Teil II 1. Wie haben sich die Netzkosten, die EEG-Umlage und weitere Steuer- bzw. Umlagenanteile im Bruttostrompreis in Schleswig-Holstein in den letzten zehn Jahren entwickelt? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Entwicklung des Strompreises in Schleswig-Holstein – Teil I“ (Drs. 18/4765) verwiesen. In diesem Bericht sind die Strompreisbestandteile, d.h. die Kosten für Erzeugung, Transport, Vertrieb sowie EEG- und KWK-Umlage, steuerliche Bestandteile pp. ausgewiesen. 2. Wir wird sich der Bruttostrompreis für einen durchschnittlichen Privatkunden in Schleswig-Holstein nach Ansicht der Landesregierung in den kommenden Jahren entwickeln? Die Bundesregierung hat anlässlich der Bekanntgabe der Höhe der EEG-Umlage durch die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2017 am 14.10.2016 darauf verwiesen , dass nach ihrer Ansicht die Kostenentwicklung eingedämmt werden konnte. Sie weist darauf hin, dass für die Beschaffung des konventionellen und erneuerbaren Stroms die Summe aus Börsenstrompreis und EEG-Umlage relevant ist. Der Drucksache 18/4766 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Höchstwert wurde 2013 mit 10,55 ct/kWh erreicht und ist seitdem jährlich gesunken (siehe https://www.bmwi.de/DE/Presse/presse-mitteilungen,did=785862.html). In diesem Zusammenhang kommt es entscheidend auf die weitere Entwicklung aller anderen Strompreisbestandteile an. Insbesondere bei der Entwicklung der Netzentgelte gibt es nach Auffassung der Landesregierung Reformbedarf. Hier ist die Zuständigkeit des Bundes und der BNetzA (Festlegung der Erlösobergrenzen) gegeben . Die Landesregierung hat diesen Reformbedarf bereits gegenüber dem Bund deutlich gemacht (einheitliche Netzentgelte im Bereich der Übertragungsnetze, Abschaffung vermiedener Netzentgelte). Weiterhin wird ein zielstrebiger bundesweit durchgeführter Netzausbau dazu beitragen, dass Abschaltungen und die daraus entstehenden Kosten zukünftig gesenkt werden können. 3. Plant die Landesregierung, Maßnahmen zur Senkung des Strompreises zu ergreifen ? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Unter Bezug auf die Antwort zu Frage 1 der Kleinen Anfrage „Entwicklung des Strompreises in Schleswig-Holstein – Teil I“ (Drs. 18/4765) und den dort genannten Bericht über die Entwicklung der Energiepreise wird auf die in dem Bericht genannten Vorhaben der Landesregierung verwiesen (siehe II). Anknüpfend daran sind folgende Maßnahmen erfolgt und werden weitergeführt: - Förderung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein für die Jahre 2015 – 2017 (Koordination Energieberatung), - im Rahmen der letzten EEG-Novellen hat sich das MELUR dafür eingesetzt, dass die Privilegien für Industrieunternehmen reduziert werden, - MELUR und MIB bieten Kommunen eine 20-prozentige Ko-Förderung zu dem KfW-Programm 432 „Energetische Stadtsanierung“ an. Hiermit sollen mittelfristig die Energieverbräuche und Kosten in den Kommunen sowohl für die kommunalen Liegenschaften als auch deren Einwohner und Gewerbebetriebe gesenkt werden, - darüber hinaus wurde vom MWAVT ein Förderprogramm zur Energetischen Optimierung in KMU aufgelegt, welches Beratungen zur Vorbereitung von Investitionen und Maßnahmen in KMU fördert. Darüber hinaus setzt sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Beschleunigung des Netzausbaus ein, der zur Verringerung einzelner Kostenbestandteile beitragen kann. Auch der durch eine Bundesratsinitiative eingebrachte Vorschlag zur Nutzung „Zuschaltbarer Lasten“ soll dazu dienen, in einem Übergangszeitraum bis zum abgeschlossenen Netzausbau Strom vor einer Netzengpasssituation nutzen zu können anstatt abzuschalten und somit Kosten zu senken. Hierzu wird auch das Projekt NEW 4.0, das seitens der Landesregierung unterstützt wird, wichtige Erkenntnisse liefern. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 16. Wahlperiode Drucksache 16/4766 3 4. Welchen Einfluss haben Entschädigungszahlungen für abgeregelten Strom auf die Entwicklung des Strompreises? Bitte begründen. Es wird unter direktem Bezug auf die Fragestellung davon ausgegangen, dass der Endkundenpreis des Verbrauchers mit allen Abgaben, Umlagen und Netzentgelten mit dem „Strompreis“ gemeint ist. Eine detaillierte Erfassung von Entschädigungsansprüchen nach § 15 EEG und deren Anerkennung als Netzkosten, die in die Netzentgelte bzw. Strompreise gewälzt werden können, erfolgt durch die Bundesnetzagentur . Bezüglich der Steigerung der Netzentgelte wird auf den Monitoringbericht 2015 der BNetzA verwiesen: http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Allgemeines/Bundesn etzagentur/Publikationen/Berichte/2015/Monitoringbericht_2015_BA.pdf?__blob =publicationFile&v=3 Eine Steigerung der Netzentgelte ist auch in Schleswig-Holstein festzustellen. 5. Wie viel Kilowattstunden wurden im Jahr 2015 und bislang im Jahr 2016 insgesamt abgeregelt und wie hoch waren jeweils die Entschädigungszahlungen an die Windparkbetreiber, wenn diese ihren Strom nicht einspeisen konnten? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Im Jahr 2015 wurden in Deutschland insgesamt 4.578 GWh abgeregelt. Die Abregelungen in Schleswig-Holstein beliefen sich in diesem Zeitraum auf 2.934 GWh. Das entspricht 64% der bundesweiten Abregelung. Die der Abregelung in Schleswig- Holstein im Jahr 2015 zurechenbaren abgeschätzten Entschädigungsansprüche betragen insgesamt 295 Mio. €. Im Jahr 2016 erwarten die Netzbetreiber in Schleswig- Holstein einen weiteren Anstieg von Abregelungen und Entschädigungsansprüchen. Dies wird mit den erforderlichen Planungs- und Ausführungszeiträumen von derzeit laufenden Netzausbauprojekten begründet, während parallel weitere EE- Stromerzeugungsanlagen errichtet werden können. Konkrete Daten zu den Abregelungen im Jahr 2016 liegen derzeit für Schleswig-Holstein noch nicht vor. Ein ausführlicher Bericht zur Abregelung in den Jahren 2010 bis 2015 findet sich unter http://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Energiewende/Strom/pdf/abregelung Strom.pdf? __blob=publicationFile&v=2