SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4769 18. Wahlperiode 2016-10-27 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Polizeidiensthunde in Schleswig-Holstein 1. Wie hat sich die Zahl der Polizeidiensthunde in Schleswig-Holstein seit dem Jahr 2011 entwickelt? Soweit möglich, bitte nach Jahren, Dienstort und Rassen aufschlüsseln. Antwort: PD 12/2011 12/2012 12/2013 12/2014 12/2015 10/2016 LKA 2 2 1 0 0 0 AFB 5 5 5 7 7 8 Lübeck 23 23 24 20 22 21 Kiel 18 18 18 21 23 21 Segeberg 24 23 21 23 20 18 Neumünster 15 14 11 7 11 10 Flensburg 18 18 16 16 13 14 Ratzeburg 15 14 14 16 15 16 Itzehoe 9 10 10 10 11 11 Gesamt 129 127 120 120 122 119 Drucksache 18/4769 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 In Schleswig-Holstein werden als Diensthunde folgende Rassen verwendet: Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund (Malinois), Holländischer Schäferhund (Herder), Mischlinge aus den vorgenannten Rassen, Riesenschnauzer , Rottweiler, sowie ein Coonhound (Ausbildung zum Personenspürhund / Mantrailer). Eine dezidierte Zuordnung der Rassen zu Dienstorten ist nur zeitlich aufwändig händisch und somit im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich. 2. Wie erfolgt die Ausbildung von Polizeidiensthunden? Antwort: Ein geeigneter Hund wird mindestens 8 Wochen vor Beginn der Ausbildung der Diensthundeführerin oder dem Diensthundeführer zugeteilt. Die Ausbildung erfolgt dual, d.h. der Hund wird zunächst in 3 Modulen zum Schutzhund ausgebildet und bei festgestellter Spezialhundeeignung erfolgt in 2 Modulen die jeweilige Ausbildung zum Rauschgift-, Sprengstoff-, Leichen- oder Brandmittelspürhund . Die Ausbildung zum Personenspürhund / Mantrailer erfolgt über 8 zweiwöchige Ausbildungsmaßnahmen über einen Zeitraum von ca. 1,5 Jahren. 3. Wie viele Hunde wurden seit dem Jahr 2011 zu Polizeidiensthunden ausgebildet ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: 2011 2012 2013 2014 2015 10/2016 Diensthunde 15 22 11 9 9 13 Die genannten Zahlen betreffen die nach erfolgreicher Schutzhundprüfung zugelassenen Diensthunde. R a s s e Deutscher Schäferhund Belgischer Schäferhund (Malinois) Deutscher Schäferhund - Mali-Mix Malinois- Dobermann -Mix Herder Herder- Malinois- Mix Riesenschnau - zer Rott weiler Coonhound Gesamt Stand: 10/2016 A n z a h l 46 32 15 1 11 7 4 2 1 119 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4769 3 4. Was geschieht mit Hunden, die die Ausbildung nicht geschafft haben bzw. für den Dienst ungeeignet waren? Wie viele waren seit dem Jahr 2011 für den Dienst ungeeignet und welcher Erlös wurde durch den Verkauf von ungeeigneten Hunden gegebenenfalls erzielt? Antwort: Hunde, die die Ausbildung nicht geschafft haben bzw. die für den Dienst ungeeignet sind, werden - innerhalb der vereinbarten Probezeit an den Händler zurückgegeben (gegen Kaufpreiserstattung) oder - vom Hundeführer übernommen, entweder durch Kauf, bei gesundheitlichen Problemen der Hunde durch kostenfreie Überlassung oder - an geeignete Privat-Personen verkauft - bei sehr schwerwiegenden unheilbaren Erkrankungen der Tiere einem tierärztlichen Votum folgend eingeschläfert. Seit dem Jahre 2011 waren insgesamt 72 Diensthunde ungeeignet (inkl. wegen Krankheit ungeeignet). Seit dem Jahre 2011 wurde bis heute durch den Verkauf von ungeeigneten Hunden ein Erlös von insgesamt 7.951€ erzielt. 5. Wie viele Jahre sind Polizeihunde durchschnittlich im Dienst? Antwort: Die Diensthunde sind vom Ankauf bis zur Außerdienststellung durchschnittlich 7,04 Jahre im Dienst (durchschnittlicher Wert aus den Jahren 2010 – 2016). 6. Wie viele Polizeidiensthunde sind seit dem Jahr 2011 ausgemustert worden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: 2011 2012 2013 2014 2015 10/2016 Diensthunde 17 20 23 22 21 18 Als „ausgemustert“ sind hier die Hunde erfasst, die ungeeignet (auch durch Krankheit) sind, die wegen Alters oder Versterben des Tieres ausgeschieden sind oder dem Diensthundeführer bei Eintritt in den Ruhestand oder bei Übernahme einer anderen Tätigkeit überlassen wurden. Drucksache 18/4769 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 7. Was geschieht mit diesen Hunden bzw. wie werden sie versorgt? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4. Die aus gesundheitlichen Gründen / Altersgründen ausgesonderten Diensthunde werden den Diensthundeführern kostenfrei überlassen und in der großen Mehrzahl der Fälle von diesen auch übernommen. Ab Übernahme des dann privaten Hundes übernimmt der Hundeführer alle Kosten (Steuern, Versicherung , Tierarzt, Futter, Spielzeug, Körperpflege). 8. In welcher Weise unterstützt das Land Hundeführer, die ihre Hunde nach deren Ausmusterung weiterhin betreuen? Zahlt das Land Zuschüsse an diese Hundeführer? Wenn ja, in welcher Weise? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Sofern ein Diensthundeführer nach Übernahme einer anderen Verwendung, seiner Pensionierung oder nach Ausmusterung des Hundes diesen übernehmen will, wird ihm dieser kostenfrei überlassen. Dieses liegt darin begründet, dass der Hund bereits neben der dienstlichen Verwendung als Schutz- oder Spezialhund ein Teil des Privatlebens bzw. der Familie der Diensthundeführerinnen und Diensthundeführer im Sinne von Haustier ist. Der durch die Landespolizei beschaffte Zwinger wird der Diensthundeführerin oder dem Diensthundeführer bis zum Ableben des Hundes kostenfrei zur Verfügung gestellt. Zuschüsse werden nicht gezahlt.