SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4772 18. Wahlperiode 16-10-31 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Elektronische Verkehrszeichen an der A23-Störbrücke 1. Gab es Sperrungen der neuen A23-Störbrücke seit ihrer vollständigen Freigabe? Wenn ja, wie viele, aus welchem Grund und über welchen Zeitraum? Antwort: Die vollständige Freigabe der A23-Störbrücke erfolgte durch die Eröffnung der 2. Störbrücke (Richtungsfahrbahn Hamburg) im Oktober 2015. Die A23-Störbrücke musste seit der vollständigen Freigabe einmal (28. September 2016) für den Verkehr gesperrt werden. Aufgrund der vorherrschenden Windverhältnisse war die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben. Die Sperrung der A23-Störbrücke wurde von der Polizei am 28. September 2016, 15:30 Uhr angeordnet und um 17:30 Uhr wieder aufgehoben. Nach Räumung der Sperreinrichtungen konnte die A23- Störbrücke ab 19:00 Uhr wieder für den Verkehr freigegeben werden. 2. Rechnet die Landesregierung mit weiteren Sperrungen der neuen A23- Störbrücke? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Aufgrund der windexponierten Lage der Brücke sowie den in Schleswig-Holstein auftretenden Windereignissen können weitere Sperrungen aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht ausgeschlossen werden. Drucksache 18/4772 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Aus welchem Grund gibt es keine elektronischen Verkehrszeichen an der neuen A23-Störbrücke, die bei Bedarf - z.B. bei hohen Windgeschwindigkeiten - Geschwindigkeitsbegrenzungen oder eine Sperrung für Lkw anzeigen können? 4. Waren bei der Planung der neuen A23-Störbrücke elektronische Verkehrszeichen , die vergleichbare Funktionen wie bei den Kanalbrücken aufweisen, angedacht bzw. vorhanden? Wenn ja, warum wurden die elektronischen Verkehrszeichen nicht angebracht bzw. warum wurden die Planungen nicht umgesetzt? Wenn nein, warum nicht? Antwort auf die Fragen 3 und 4: Im Rahmen der Planung des gesamten Brückenbauwerkes der A23-Störbrücke war in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zunächst keine Windwarnanlage vorgesehen. Für die Errichtung einer automatischen Windwarnanlage wurde ergänzend ein Entwurf durch die Straßenbauverwaltung des Landes aufgestellt. Dieser erforderliche Entwurf liegt in der vom BMVI nunmehr genehmigten Fassung vor und befindet sich aktuell in der Abstimmung mit der Verkehrsbehörde und der Polizei. 5. Werden nach derzeitigem Stand elektronische Verkehrszeichen für die neue A23- Störbrücke nachgerüstet? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Mit der baulichen Umsetzung der automatischen Windwarnanlage für die A23- Störbrücke soll nach derzeitigem Planungsstand im 2. Halbjahr 2017 begonnen werden. 6. Wie hoch wären die Kosten, elektronische Verkehrszeichen für die neue A23- Störbrücke nachzurüsten? Antwort: Vorbehaltlich eines Ausschreibungsergebnisses belaufen sich die genehmigten Kosten auf ca. 1 Mio. €.