SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4773 18. Wahlperiode 31.10.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Heiner Garg (FDP) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerium Prüfung der Uneinbringlichkeit der Forderung im Rahmen des HSH- Schuldenerlasses Ist beim Erlass der 800 Millionen Euro im Rahmen des HSH-Schuldenerlasses die Uneinbringlichkeit der Forderung geprüft worden? Wenn ja, durch wen wurde geprüft ? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Frage bezieht sich auf die HSH Nordbank AG. Diese teilt dazu mit, sie gebe zu Kreditbeziehungen und internen Entscheidungsprozessen unter Verweis auf das Bank- sowie das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis keine Auskunft. Sie führt aus, bevor über Restrukturierungsmaßnahmen entschieden werde, würden in der Regel bei Sanierungsfällen Restrukturierungsgutachten von externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften eingeholt. Die Landesregierung wird daher die Bank bitten, in einer vertraulichen Sitzung des Unterausschusses für Unternehmensbeteiligungen des Finanzausschusses über die Einzelheiten zu berichten.