SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4777 18. Wahlperiode 01.11.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Gutachten zur Windhöffigkeit von potentiellen Standorten für Windkraftanlagen 1. Hat die Landesregierung im Rahmen der Aufstellung der Regionalpläne im Bereich Windenergie ein Gutachten oder mehrere Gutachten zur Windhöffigkeit potentieller Standorte für Windkraftanlagen in Auftrag gegeben oder plant die Landesregierung die Erstellung eines solchen Gutachtens und a) wenn ja, wann wurde dieser Auftrag erteilt bzw. wann soll ein solcher erteilt werden und wann wurde dieses Gutachten fertig gestellt bzw. ist wann mit der Fertigstellung zu rechnen? b) wenn ja, an wen wurde dieser Auftrag vergeben, bzw. soll dieser Auftrag vergeben werden? c) wenn ja, welchen konkreten Anlass gab bzw. gibt es für den Gutachtenauftrag ? d) wenn nein, warum nicht? Die Fragen werden im Zusammenhang beantwortet: Nein. Die Landesregierung hat die rechtlichen Anforderungen an die Planungsgrundlagen auch bezüglich der Windhöffigkeit ermittelt. Danach bedarf es keiner konkreter Über- Drucksache 18/4777 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 prüfungen oder zeitaufwändiger Ermittlungen der Windhöffigkeit vor Ort (OVG Münster , Urt. v. 30.11.2001, 7 A 4857/00, bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, 4 C 15.01). Es genügt vielmehr eine rechnerische Ermittlung der Windverhältnisse etwa anhand einer Wetterkarte des Kreises oder des Deutschen Wetterdienstes (Hess. VGH, Urt. v. 17.03.2011, 4 C 883/10.N; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14.05.2009, 2 L 255/06). Bestehen keine gravierenden Zweifel, dass in dem Plangebiet insgesamt Windverhältnisse herrschen, die für die Nutzung der Windenergie überdurchschnittlich gut geeignet sind, kann eine weitere Auswahl anhand der Windhöffigkeit unterbleiben (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 14.05.2009, 2 L 255/06). Der Deutsche Wetterdienst (DWD) hat Ende 2015 auf Anfrage der Landesplanung Daten über die Windverhältnisse in Schleswig-Holstein in 100 m Höhe über Grund mit einer Rastergenauigkeit von 200 m mal 200 m zur Verfügung gestellt. Dies entspricht den Windverhältnissen in Nabenhöhe der für die Planung zugrunde gelegten Referenzanlage mit einer Gesamthöhe von 150 m Höhe und einem Rotordurchmesser von 100 m. Demnach werden in ganz Schleswig-Holstein über das Jahr verteilt durchschnittliche Windgeschwindigkeiten von 5 m/s und mehr erreicht. Selbst in Gebieten mit gegenüber den übrigen Gebieten schlechteren Windverhältnissen werden bereits jetzt WKA betrieben. Es ist daher in Schleswig-Holstein von guten bis sehr guten Windverhältnissen auszugehen, die im ganzen Land einen wirtschaftlichen Betrieb von WKA ermöglichen. Insofern war eine gutachterliche Ermittlung für einzelne Flächen nicht erforderlich.