SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4781 18. Wahlperiode 2016-10-31 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Schule und Berufsbildung Haushaltstitel 0710 - 538 12 „Ausgaben zur Förderung des außerunterrichtlichen Schulsports“ 1. Für welche Maßnahmen und in welcher Höhe wurden in den Jahren 2014, 2015 und 2016 aus dem im Betreff genannten Haushaltstitel Fördermittel an welche Institutionen ausgekehrt? Antwort: Für folgende Maßnahmen wurden 2014, 2015 und 2016 aus dem Haushaltstitel 0710 - 538 12 „Ausgaben zur Förderung des außerunterrichtlichen Schulsports“ Fördermittel zugewiesen: 2014 Maßnahme Höhe der Fördermittel in € Empfänger der Fördermittel Zusammenarbeit von „Schule und Verein“ 45.000 Landessportverband Schleswig -Holstein (LSV) Ausbildung von Aktionsleiter*innen 9.000 Sportjugend SH im LSV Schiedsrichterentgelte, Fahrt- und Organisationskosten für die Wettbewerbe „Jugend trainiert für 86.000 Einzelpersonen Drucksache 18/4781 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Olympia“, „Jugend trainiert für Paralympics “, Grundschul- und Förderzentrenwettbewerbe und Helgoland -Staffel(Schüler)-Marathon 2015 Maßnahme Höhe der Fördermittel in € Empfänger der Fördermittel Zusammenarbeit von „Schule und Verein“ 45.000 LSV Ausbildung von Aktionsleiter*innen 9.000 Sportjugend SH LSV Schiedsrichterentgelte usw. s. 2014 106.000 Einzelpersonen 2016 Maßnahme Höhe der Fördermittel in € Empfänger der Fördermittel Zusammenarbeit von „Schule und Verein“ 45.000 LSV Ausbildung von Aktionsleiter*innen 4.500 Sportjugend SH im LSV Schiedsrichterentgelte usw. s. 2014 110.500 Einzelpersonen 2. Aus welchen Gründen verwaltet und bescheidet das Ministerium für Schule und Berufsbildung die Fördermittel selbst und welche Gründe sprechen dagegen, dem Landessportverband Schleswig-Holstein e.V. (LSV) den Gesamtbetrag in Höhe von zurzeit 160 Tsd. Euro für Maßnahmen im Bereich des außerunterrichtlichen Sports zur Verfügung zu stellen? Antwort: Die in Frage 1 genannten Wettbewerbe sind schulische Wettbewerbe, die außerhalb des bzw. zusätzlich zum Sportunterricht stattfinden. Deshalb erfolgt die Verwaltung und Vergabe der Mittel im Ministerium für Schule und Berufsbildung. 3. Hat der LSV in der Vergangenheit sowohl förmlich (per Zuwendungsantrag) als auch informell (in Gesprächen mit Vertretern der Landesregierung) Anspruch auf die in § 10 und § 11 des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland auszukehrenden Fördermittel für den außerunterrichtlichen Schulsport erhoben? Wenn ja, wann und mit welcher Begründung hat die Landesregierung dies abgelehnt ? 3 Antwort: Ein förmlicher Antrag wurde vom LSV nicht gestellt und auch nicht in Gesprächen mit dem Ministerium für Schule und Berufsbildung thematisiert. 4. Beabsichtigt die Landesregierung, die bisherige Praxis zu ändern und künftig anderen Trägern des organisierten Sports die Fördermittel zur Verfügung zu stellen und wenn ja, schon zum Haushaltsjahr 2017? Antwort: Nein, das Bildungsministerium weist darauf hin, dass aus dem o.g. Titel 2016 insgesamt 49.500,- Euro an den LSV und 110.500,- Euro an Einzelpersonen zugewiesen wurden.