SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4783 18. Wahlperiode 16-11-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Barbara Ostmeier (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ausbau der Kreisstraße 22 (K 22) im Kreis Pinneberg Vorbemerkung des Fragestellers: Im März 2016 hat der Tornescher Stadtrat eine Resolution verabschiedet im Hinblick auf die Planung für den Ausbau der K 22 und als Reaktion darauf, dass sich der Beschluss im Planfeststellungsverfahren zur K 22 auf den Sommer 2017 verschieben soll. 1. Wie ist der derzeitige Planungsstand bezüglich der K 22 und können ausreichend Planungskapazitäten von Seiten des Landes bereit gestellt werden, um das Planfeststellungsverfahren bis zum Sommer 2017 abzuschließen? 2. Bis wann muss aus Sicht der Landesregierung das Artenschutzgutachten vorliegen , damit das Planfeststellungsverfahren für die K 22 bis Mitte 2017 abgeschlossen werden kann? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1. und 2. zusammen beantwortet: Die Auslegung der Planunterlagen im Rahmen des dritten Planänderungsver- Drucksache 18/4783 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode fahrens fand in der Zeit vom 05. Januar 2016 bis 05. Februar 2016 statt. Die erforderliche Erörterung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen folgte im Juni 2016. Derzeit überarbeitet und aktualisiert der Kreis Pinneberg als Baulastträger der Kreisstraße K 22 die eingereichten Planfeststellungsunterlagen. Hierbei geht es im Wesentlichen um die Erstellung eines Fachbeitrages zur Wasserrahmenrichtlinie , die Aktualisierung der faunistischen Kartierungen (insbesondere Fledermäuse) und die Übernahme der Ergebnisse in die Planunterlagen. Aus heutiger Sicht rechnet der Kreis Pinneberg mit der Fertigstellung der Planänderungsunterlagen bis Ende 2016. Die Personalressourcen der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde sind derzeit so eingeplant, dass unmittelbar nach Vorlage der Unterlagen mit der erforderlichen Prüfung begonnen werden kann. Die Dauer des weiteren Verfahrens ist abhängig von der Vorlage der einzureichenden Planänderungsunterlagen, von dem Ergebnis der sich daran anschließenden Prüfung dieser Unterlagen und dem möglichen Erfordernis weiterer verfahrensrechtlicher Schritte (neuerliche Beteiligung, Auslegung, Erörterung etc.). Eine verbindliche Aussage über den Zeitpunkt des Beschlusserlasses lässt sich daher zu diesem Zeitpunkt nicht treffen. 3. Wie bewertet die Landesregierung die Befürchtungen der Gemeinde Tornesch , dass durch die erneute Verzögerung Zuschüsse verloren gehen könnten? 4. Wird die Landesregierung trotz der 2019 auslaufenden Entflechtungsmittel des Bundes den Ausbau der K 22 mitfinanzieren? Falls ja, in welcher Höhe und ab wann? Falls nein, warum nicht? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 3. und 4. zusammen beantwortet: Nach erfolgter Anerkennung der Förderfähigkeit befindet sich der geplante Ausbau der K 22 als Südtangente Uetersen-Tornesch seit dem Jahre 2001 im Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau. Wegen des fehlenden Baurechts und der noch zu treffenden Eisenbahnkreuzungsvereinbarung mit der Deutschen Bahn als projektbeteiligtem Schienenbaulastträger sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Fördermitteln für das Gesamtvorhaben nach dem Gemeindeverkehrsfinanzie- rungsgesetz Schleswig-Holstein (GVFG-SH) bislang nicht erfüllt. Die jährlichen Zuweisungen von Entflechtungsmitteln durch den Bund als finanzielle Hinterlegung der landesseitigen GVFG-SH-Förderung enden zum 31.Dezember 2019. Die Landesregierung ist entschlossen, die kommunalen Straßenbaulastträger auch weiterhin bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. In welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen die vorgenannten Ausgleichszahlungen künftig für die Förderung des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung stehen, bleibt den hierüber zu treffenden politischen Entscheidungen vorbehalten.