SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4788 18. Wahlperiode 2016-11-01 Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Nicolaisen (CDU) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Freiwillige gemeindliche Gebietsänderungen im Kreis Schleswig-Flensburg Vorbemerkung In Umdruck 18/ 6585 erklärt die Landesregierung auf Seite 24, dass es im Kreis Schleswig-Flensburg „Fusionsüberlegungen“ mehrerer Gemeinden gegeben hat, bzw. gibt. 1. Sind der Landesregierung Überlegungen oder Planungen von Gemeinden im Kreis Schleswig-Flensburg für freiwillige Fusionen oder gemeindliche Gebietsänderungen bekannt und wenn ja, a) um welche Gemeinden handelt es sich? b) wie sehen die Pläne konkret aus? c) welchen Zeitplan gibt es nach Kenntnis der Landesregierung? Hinweis: Maßgebliche Vorschriften für Gebietsänderungen sind die §§ 14 bis 16 der Gemeindeordnung (GO) und die §§ 3 und 4 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeinde-, Kreis- und Amtsordnung (GKAVO). Eine Vereinigung von Gemeinden zu einer neuen Gemeinde erfolgt, sofern sie nicht durch ein Gesetz geregelt wird, durch eine Entscheidung der Kommunalaufsichtsbehör- Drucksache 18/4788 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 de. Zuständige untere Kommunalaufsichtsbehörde wäre hier der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg. Antwort zu a) Der Landesregierung sind Überlegungen für eine freiwillige Fusion folgender Gemeinden bekannt: - Brodersby und Goltoft - Süderbrarup, Brebel und Dollrottfeld - Norder- und Süderstapel. Antwort zu b) Es ist jeweils der Zusammenschluss zu einer Gemeinde geplant. Antwort zu c) Gemäß Auskunft des Landrats des Kreises Schleswig-Flensburg als Kommunalaufsichtsbehörde ist eine Gemeindevereinigung der Gemeinden Brodersby und Goltoft zum 1. März 2018 auf der Grundlage bereits erfolgter Bürgerentscheide vorgesehen. Bei den anderen Gemeinden ist noch keine Entscheidung bekannt. Wenn eine Einigung erzielt werden sollte, soll eine Vereinigung zum 1. März 2018 vorgesehen sein. Die Mittelanmeldung im Haushalt 2017 ist erfolgt, um auch bei einem Inkrafttreten von Fusionen bereits 2017 – ggf. auch anderer Gemeinden – die Fördermittel verfügbar zu machen.