SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4791 18. Wahlperiode 31. Oktober 2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Günther (CDU) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Schreiben des Ministerpräsidenten zum Krippengeld Vorbemerkung des Fragestellers: Am 7. Oktober 2016 hat sich der Ministerpräsident in einem persönlichen Rundsschreiben an Eltern gewandt hat, um über die Einführung des Krippengeldes zu informieren . Vorbemerkung der Landesregierung: In § 25 b Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflegestellen (Kindertagesstättengesetz - KiTaG) heißt es: „Um eine Antragstellung zu ermöglichen, werden die Personensorgeberechtigten vorher schriftlich informiert.“ Mit dem Schreiben des Ministerpräsidenten vom 7. Oktober 2016 wird diese Informationspflicht erfüllt. 1. Wie viele Haushalte wurden zum Thema „Der Kita-Zuschuss des Landes kommt“ vom Ministerpräsidenten angeschrieben und welche Kosten sind hierfür entstanden (Druck, Porto, Personalkosten, etc.)? Drucksache 18/4791 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Antwort: Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung nach § 25 b Absatz 2 Satz 1 KiTaG sind alle Personensorgeberechtigten anzuschreiben. Der Umstand, dass der Ministerpräsident das Informationsschreiben unterzeichnet hat, hat zu keinerlei Mehrkosten geführt. Bis zum 31. Oktober 2016 wurden im Rahmen eines automatisierten Verfahrens insgesamt rund 68.000 Haushalte angeschrieben. Die Druck- und Kuvertierkosten, einschließlich der damit verbundenen Personalkosten , sind Gegenstand des Vertrages zwischen Dataport und dem Landesamt für soziale Dienste (LAsD) und für das Jahr 2016 auf höchstens 30.000 Euro begrenzt . Pro Brief fallen zusätzlich Portokosten in Höhe von rund 0,48 Euro an, die dem LAsD von der Deutschen Post InHaus Services GmbH direkt in Rechnung gestellt werden. Aktuell sind Portokosten in Höhe von rund 32.700 Euro angefallen . 2. Wann wurde durch wen die abschließende Entscheidung zur Erstellung und Versendung des genannten Schreibens, inklusive des Versandzeitpunktes, getroffen? Antwort: Das Kabinett hat sich in seiner Sitzung am 9. Februar 2016 darauf verständigt, dass die nach § 25 b Absatz 2 Satz 1 KiTaG vorgesehene schriftliche Information an die anspruchsberechtigten Eltern ab Oktober 2016 durch ein Schreiben des Ministerpräsidenten geschieht. Die abschließende Entscheidung über den Wortlaut der Elterninformation fiel mit Unterzeichnung des Schreibens durch den Ministerpräsidenten am 7. Oktober 2016. 3. Aus welchem Grund war ein persönliches Rundschreiben des Ministerpräsidenten erforderlich, das über die Einführung eines Krippengeldes und die Möglichkeit der Antragsstellung informiert? Antwort: Siehe Vorbemerkung der Landesregierung. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4791 3 4. Hat die Landesregierung Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages über das Schreiben des Ministerpräsidenten, seine Inhalte, den Verteilerkreis und die Zahl der Empfänger bezogen auf Wahlkreise bzw. Gemeinden und/oder deren personenbezogene Daten vorab informiert? Und wenn ja, um welche Abgeordnete handelt es sich und auf wessen Initiative oder Anfrage, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Art und Weise erfolgte die Information? Antwort: Nach der ersten Kabinettsbefassung am 9. Februar 2016 hat die Sozialministerin im Februar 2016 die regierungstragenden Fraktionen mündlich sowie schriftlich alle Abgeordneten des Schleswig-Holsteinischen Landtags gemäß § 2 des Gesetzes über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung (Parlamentsinformationsgesetz - PIG) über den Inhalt des Gesetzes einschließlich der hierin vorgesehenen Verpflichtung zu einer schriftlichen Information der Anspruchsberechtigten gemäß § 25 b Absatz 2 Satz 1 KiTaG unterrichtet. Es wurden weder wahlkreisbezogene Informationen über die Zahl der Anspruchsberechtigten noch deren personenbezogene Daten an Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages übermittelt. Aufgrund von Nachfragen einzelner Abgeordneter hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung am 11. Oktober 2016 allen Abgeordneten der die Regierung tragenden Fraktionen das vom Ministerpräsidenten am 7. Oktober 2016 unterzeichnete Schreiben per E-Mail zur Kenntnis gegeben. Am 12. Oktober 2016 veröffentlichte das Ministerium eine Pressemitteilung, in der bekannt gegeben wurde, dass rund 68.000 Personensorgeberechtigte ab dem 12. Oktober 2016 schriftlich über das Kita-Geld und das Antragsverfahren informiert werden. Die Abgeordnete Simone Lange hat sich am 14. Oktober 2016 an das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung gewandt, um zu erfahren, wie viele Briefe an Personensorgeberechtigte in Flensburg versendet wurden. Diese konkrete Frage wurde vom Ministerium schriftlich beantwortet. 5. Wen meint der Ministerpräsident mit dem Wort „wir“ in dem Satz „Wir planen weitere Schritte für die Folgejahre, um in spätestens zehn Jahren die vollständige Beitragsfreiheit für die Familien zu erreichen“? Bitte erläutern Sie die Beschlussgrundlage . Drucksache 18/4791 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Antwort: In seiner Regierungserklärung am 15. Juli 2015 hat der Ministerpräsident im Schleswig-Holsteinischen Landtag ausgeführt, dass es herausgehobenes Ziel seiner Landesregierung sei, alle Familien in Schleswig-Holstein bei der Benutzung der Krippen und Kitas schrittweise kostenfrei zu stellen. Grundlage hierfür ist der Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis90/Die Grünen und SSW. Darin heißt es: „Wir lehnen Kita-Gebühren im Grundsatz ab und verfolgen das langfristige Ziel, dass der Besuch des Kindergartens für die Familien kostenlos ist.“ (Koalitionsvertrag 2012 - 2017, Zeilen 629, 630). 6. Hat der Ministerpräsident seit seiner Wahl im Juni 2012 die Bürgerinnen und Bürger oder Teile der Bevölkerung über Maßnahmen der Landesregierung oder über Gesetzgebungsmaßnahmen des Parlaments durch den Versand von Rundschreiben, Flyern o.ä. informiert? Wenn ja, bitte Anlass, Thema und Empfängerkreis angeben. Wenn nein, bitte die Gründe dafür aufführen, warum das aktuelle Schreiben das erste dieser Art ist. Antwort: Das Informationsschreiben des Ministerpräsidenten vom 7. Oktober 2016 ist nicht Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung und insofern nicht vergleichbar mit allgemeinen Rundschreiben, Flyern o.ä. Mit dem Schreiben vom 7. Oktober 2016 erfüllt der Ministerpräsident die Informationspflicht nach § 25 b Absatz 2 Satz 1 KiTaG. Danach sind die Personensorgeberechtigten, also die betroffenen Eltern, vorher schriftlich zu informieren, um eine Antragstellung zur Entlastung von den Kosten der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen. Da es sich bei der nachhaltigen Stärkung von Familien und Kindertagesstätten um ein Schwerpunktthema der Landesregierung und die Schaffung eines völlig neuen Rechtsanspruches handelt, hat das Kabinett sich in seiner Sitzung am 9. Februar 2016 darauf verständigt , dass der Ministerpräsident der im KitaG vorgesehenen Informationspflicht persönlich nachkommt. 7. Wo finden sich die in dem Schreiben angekündigten Schritte für die Folgejahre in der Finanzplanung des Landes wieder, mit denen „in spätestens zehn Jahren die vollständige Beitragsfreiheit für die Familien“ erreicht werden soll? Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4791 5 Antwort: Die jährlichen Kostenerstattungen nach § 25 b KiTaG in Höhe von 23,409 Mio. Euro sind im Haushaltsentwurf 2017 unter Titel 1007 - 671 01 mit steigenden Mittelansätzen für die Mittelfristige Finanzplanung bis 2021 veranschlagt. Zudem sind die durch diesen ersten Schritt des so genannten Kita-Geldes induzierten Mehrausgaben erstmalig im Rahmen der Finanzplanung 2015 - 2019 mit Finanzplanfortschreibung 2020 - 2025 abgebildet worden (s. hierzu auch Beantwortung der Kleinen Anfrage Drucksache 18/3618). Über die konkrete Ausgestaltung der weiteren Schritte wird der Haushaltsgesetzgeber auf der Grundlage entsprechender Vorlagen durch die Landesregierung zu gegebener Zeit zu entscheiden haben.