SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4792 18. Wahlperiode 2016-11-01 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Habersaat (SPD) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Polizeistreifen bei Nacht Vorbemerkung: In der "Förderunde" des Offenen Kanals (Aufzeichnung am 11., Ausstrahlung u. a. am 12. Oktober 2016) verlautbarte der innenpolitische Sprecher der FDP- Landtagsfraktion, Dr. Ekkehard Klug zur Ausstattung der Landespolizei: "Es gibt heute Landkreise in Schleswig-Holstein, wo die nachts einen einzigen Streifenwagen im Kreisgebiet im Einsatz haben. In großen Landkreisen sind es zwei." Trifft diese Aussage zu? Antwort: Nein, die Aussagen zeichnen ein falsches Bild. Die Polizeidirektionen haben Präsenzkonzepte zur Standard- oder Mindestpräsenz in ihrem Zuständigkeitsbereich entwickelt. Die Präsenzvorgaben basieren auf der retrospektiven Auswertung der polizeilichen Lage unter Einbeziehung aktueller Lageerkenntnisse . Die Präsenzvorgaben der einzelnen Polizeibehörden können durchaus variieren, z. B. werden in Wochenendnächten mehr Streifenwagen eingesetzt als in der Woche. Darüber hinaus wird lageabhängig über den Einsatz zusätzlicher, die Drucksache 18/4792 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Mindestpräsenz übersteigende Präsenzkräfte entschieden, z. B. bei besonderen Veranstaltungen, im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit oder zur Bekämpfung bestimmter Kriminalitätsphänomene. Die Mindestpräsenz einsetzbarer Streifenwagen ist in jedem Kreis deshalb unterschiedlich , in keinem Landkreis und zu keiner Zeit aber besteht sie aus nur einem oder zwei Streifenwagen. Es kann vorkommen, dass alle einsetzbaren Streifenwagen in Einsätzen gebunden sind. In solchen Fällen ist es Aufgabe der Regionalleitstelle, den Einsatz der Streifenwagen zu priorisieren und lageabhängig zu steuern und ggf. weitere Kräfte aus der eigenen Behörde oder anderen Polizeidirektionen zu mobilisieren. Die Landespolizei ist auch bei allen ad-hoc Lagen darauf eingestellt, Situationen mit einem unvorhersehbaren Kräftebedarf zu jeder Tages- und Nachtzeit bewältigen zu können. a) Wenn diese Aussage stimmt: Hält die Landesregierung diese Zahlen für ausreichend ? Antwort: Entfällt. b) Sind der Landesregierung Verlautbarungen oder Veröffentlichungen bekannt, die Grundlage einer solchen Aussage sein können? Antwort: Nein.