1 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4793 18. Wahlperiode 02.11.16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Justiz, Kultur und Europa Vermögensabschöpfungen in Schleswig-Holstein 1. Wie hoch ist der finanzielle Schaden, den die Organisierte Kriminalität in den vergangenen drei Jahren in Schleswig-Holstein verursacht hat? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: 2013: 3.200.000 € 2014: 5.800.000 € 2015: 5.415.000 € 2. Wie viele Fälle von Vermögensabschöpfung gab es in Schleswig-Holstein in den vergangenen drei Jahren? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Maßnahmen der Vermögensabschöpfung sind im Jahr 2013 in 218 Ermittlungsverfahren, im Jahr 2014 in 263 Ermittlungsverfahren und im Jahr 2015 in 261 Ermittlungsverfahren getroffen worden. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4793 2 3. Welche Straftaten lagen bei Ermittlungsverfahren, die in den vergangenen drei Jahren eine Vermögensabschöpfung zur Folge hatten, vor? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Eine Auswertung der einzelnen Ermittlungsvorgänge bei den Staatsanwaltschaften Kiel und Lübeck zur Beantwortung der Frage, welche Delikte den Maßnahmen jeweils zugrunde gelegen haben, ist angesichts der Vielzahl der Ermittlungsverfahren in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. Ganz überwiegend wird die Vermögensabschöpfung dort in Fällen der organisierten Kriminalität (Betäubungsmitteldelikte, Menschenhandel, Geldwäsche , Cybercrime sowie Banden- und Wohnungseinbruchsdiebstahl), der Wirtschaftskriminalität (insbesondere in Fällen der illegalen Beschäftigung und Steuerhinterziehung), der Vermögensdelikte und der Ordnungswidrigkeiten durch Speditionen (Fälle von Überladung) betrieben. Bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe lag den im Jahr 2013 geführten Ermittlungsverfahren , in denen Vermögenswerte zu Gunsten des Staates vereinnahmt worden sind, jeweils in einem Fall ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz , ein Verstoß gegen das Ausländergesetz, Fälschung beweiserheblicher Daten und schwerer Menschenhandel zugrunde. In sechs Fällen handelte es sich um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Den in 2013 zu Gunsten Geschädigter geführten Verfahren lag jeweils in einem Fall ein Verstoß gegen das Ausländergesetz, ein Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz , Betrug und Wohnungseinbruchsdiebstahl zugrunde. Die in 2014 zu Gunsten des Staates geführten Verfahren resultierten in vierzehn Fällen aus einem Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, in zwei Fällen aus einem Verstoß gegen das Ausländergesetz sowie jeweils einmal aus einem Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, schwerem Menschenhandel , Betrug, Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und außerdem in zwei Fällen aus Ordnungswidrigkeiten. Das zu Gunsten Geschädigter geführte Verfahren betraf den Vorwurf des Betruges. Den in 2015 zu Gunsten des Staates geführten Verfahren lag in dreizehn Fällen ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, in je zwei Fällen ein Verstoß gegen das Ausländergesetz bzw. Betrug sowie jeweils in einem Fall ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, ein Verstoß gegen das Waffengesetz, schwerer Menschenhandel und unerlaubte Veranstaltung eines Glückspiels Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4793 sowie in zehn Fällen eine Ordnungswidrigkeit zugrunde. Das zu Gunsten Geschädigter geführte Verfahren hatte den Vorwurf des Betruges zum Gegenstand . Bei der Staatsanwaltschaft Flensburg haben im Jahr 2013 Verstöße gegen § 263a StGB, §§ 29, 29a, 30 BtMG sowie § 106 UrhG, in 2014 Verstöße gegen §§ 243, 244a, 306 StGB und § 29a BtMG und im Jahr 2015 Verstöße gegen §§ 244, 263, 261, 263a, 266a, 306a StGB, §§ 29, 29a, 30a BtMG sowie §§ 95, 96 AMG und §§ 106, 108 UrhG Anlass zu Vermögensabschöpfungsmaßnahmen gegeben. 4. In welcher Höhe konnte in den vergangenen drei Jahren kriminell erworbenes Vermögen sichergestellt werden bzw. wie hoch ist der Wert des durch das Land tatsächlich abgeschöpften Vermögens zu beziffern? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Im Geschäftsbereich der Staatsanwaltschaften sind folgende Gewinnabschöpfungsmaßnahmen durchgeführt worden: • Im Jahr 2013 wurden zugunsten des Staates Vermögenswerte in Höhe von 452.201,65 €, zugunsten Geschädigter 640.293,21 € endgültig vereinnahmt . • Im Jahr 2014 wurden zugunsten des Staates Vermögenswerte in Höhe von 516.990,18 €, zugunsten Geschädigter 1.165.181,24 € endgültig vereinnahmt . • Im Jahr 2015 wurden zugunsten des Staates Vermögenswerte in Höhe von 2.083.549,83 €, zugunsten Geschädigter 1.015.685,44 € endgültig vereinnahmt . Die Vermögensabschöpfung im Bereich der Steuerfahndung hat sich in den vergangenen drei Jahren wie folgt entwickelt: Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4793 4 Arrestverfahren (Anzahl und Höhe des arrestierten Vermögens) Jahr Art des Arrestes Anzahl Höhe 2013 strafrechtlich 63 3.716.033 € steuerlich 1 59.601 € 2014 strafrechtlich 59 2.591.188 € steuerlich 1 154.102 € 2015 strafrechtlich 61 3.515.482 € steuerlich 1 0 € Die Darstellung unterscheidet zwischen dem strafrechtlichen Arrest gemäß den Regelungen der Strafprozessordnung und dem in der Abgabenordnung geregelten steuerlichen Arrestes. 5. Wie sind die durch Vermögensabschöpfung erhaltenen Gelder verwandt worden ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: Das von der Steuerverwaltung arrestierte Vermögen steht in direktem Zusammenhang mit Steuerschulden des betroffenen Steuerpflichtigen. Es wird somit in das steuerrechtliche Verfahren übergeleitet und zur Begleichung der steuerlichen Verbindlichkeiten des Steuerpflichtigen verwandt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 6. Gibt es in Schleswig-Holstein staatsanwaltschaftliche Sonderermittler, deren Aufgabe es ist, kriminelles Vermögen aufzuspüren und zu sichern? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Für Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfungsmaßnahmen eingesetzt sind (jeweils nur mit [teils geringen] Dezernatsanteilen): • bei der Staatsanwaltschaft Kiel drei Staatsanwälte, • bei der Staatsanwaltschaft Lübeck zwei Staatsanwälte und eine Oberamtsanwältin , • bei der Staatsanwaltschaft Flensburg eine Staatsanwältin und zwei Staatsanwälte und Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4793 • bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe zwei Staatsanwälte. 7. Wo sieht die Landesregierung gegebenenfalls organisatorischen oder rechtlichen Handlungsbedarf im Zusammenhang mit Vermögensabschöpfungen? Antwort: Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 18/9525; BR- Drucks. 418/16) wird die strafrechtliche Vermögensabschöpfung vollständig neu gefasst. Dieser Gesetzentwurf wird von SH begrüßt und unterstützt, da er das Ziel verfolgt, die Vermögensabschöpfung zu vereinfachen, die Sicherstellung von Vermögensgegenständen zu erleichtern und Abschöpfungslücken zu schließen. Insbesondere wird positiv bewertet, dass im Gegensatz zum ursprünglichen Referentenentwurf des BMJV im Regierungsentwurf nunmehr ein gleichrangiges Nebeneinander des Vermögensarrestes und des Arrestes nach § 324 AO vorgesehen ist. Diese Anpassung geht auch auf das Drängen des Finanzministeriums Schleswig-Holstein zurück. Im Rahmen der Befassung des Bundesrates mit dem aktuellen Gesetzentwurf hat sich Schleswig-Holstein für eine Angleichung der Regelungen zum dinglichen Arrest nach § 324 AO eingesetzt, um mit dem Vermögensarrest sichergestellte Werte in das Besteuerungsverfahren überleiten zu können. Hierfür wurde ein diesbezüglicher Antrag zur Erweiterung des § 324 AO unterstützt. Dieser Antrag hat im BR-Plenum eine Mehrheit gefunden. Die Gegenäußerung lehnt diesen Vorschlag ab (siehe BT-Drucks. 18/10146, S. 24 zu Nummer 15). Die umfassende Neukonzeption der Vermögensabschöpfung wird zu einem erhöhten Ausbildungs- und Fortbildungsbedarf führen, um Rechtspfleger, Staatsanwälte und Richter mit dem neuen Recht vertraut zu machen. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zu BR-Drs. 418/16 (B) zu Ziffer 16 empfohlen, das Gesetz erst sechs Monate nach Verkündung Inkrafttreten zu lassen, um im Vorfeld des Inkrafttretens auf den Schulungs- und Fortbildungsbedarf der mit der Rechtsanwendung betrauten Personen reagieren können. Der anfallende Personal- und Schulungsbedarf für den Fall des Inkrafttretens der Reform der Vermögensabschöpfung ist auch als Thema des Strafrechtsausschusses der Justizministerkonferenz am 26. bis 28. Oktober 2016 in Erfurt erörtert worden. Der Generalstaatsanwalt hat hierzu berichtet, dass durch Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4793 6 die mit Finanzermittlungen befassten Dezernenten bereits mehrere zu der Gesetzesreform angebotene Fortbildungsveranstaltungen innerhalb und außerhalb Schleswig-Holsteins besucht wurden, bundesweit bestehende Schulungsangebote für das zu erwartende Gesetz weiterhin genutzt werden sollen und über einen darüber hinaus bestehenden Bedarf im Rahmen der Fortentwicklung des Fortbildungsrahmenkonzepts erörtert werden wird. 8. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung, dass bei Vermögensabschöpfungen der Nachweis, dass das Geld aus einer konkreten Straftat stammt, nicht mehr unbedingt nötig sein soll? Antwort: Die Regelung des § 76a Absatz 4 StGB-E ermöglicht es, Vermögen unklarer Herkunft unabhängig vom Nachweis einer konkreten rechtswidrigen Tat selbständig einzuziehen, wenn das Gericht überzeugt ist (§ 437 StPO-E), dass der sichergestellte Gegenstand aus (irgend-)einer rechtswidrigen Tat herrührt. § 76a Absatz 4 StGB-E ergänzt für schwere Straftaten aus dem Bereich des Terrorismus und der organisierten Kriminalität das bestehende Abschöpfungsinstrumentarium . Gegen diese Regelung bestehen keine Einwände. Zu den Einzelheiten wird auf BR-Drs. 418/16, Artikel 418/16 Artikel 1 Nr. 13 und Artikel 2 Nr. 12 verwiesen. In seiner Stellungnahme BR-Drs. 418/16 (B) hat der Bundesrat zudem gefordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zielgerichtet zu prüfen, inwieweit bei der Abschöpfung von Vermögen unklarer Herkunft namentlich für die Bereiche des Terrorismus und der Organisierten Kriminalität (weitergehende) Beweiserleichterungen geschaffen werden können. Diese Forderung wird unterstützt.