SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4795 18. Wahlperiode 2016-11-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Kennzeichnung und Registrierung von Hunden 1. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Hundehalter in Schleswig-Holstein derzeit steuerlich erfasst sind? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Es handelt sich um eine kommunale Selbstverwaltungsangelegenheit. 2. Liegen der Landesregierung Erkenntnisse vor, wie viele Hunde es in Schleswig -Holstein derzeit gibt und wie viele hiervon registriert sind? Wenn ja, welche ? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Nein. Siehe Antwort auf Frage 1. 3. Wie steht die Landesregierung zu Forderungen, gesetzliche Regelungen bezüglich einer verpflichtenden Kennzeichnung und Registrierung von Hunden und Katzen zu schaffen? Bitte begründen. Antwort: Für die Kennzeichnung von Hunden gilt die gesetzliche Pflicht nach § 5 Hundegesetz . Gefahrenabwehrrechtlich ist eine Registrierung von Hunden nicht erforderlich (vgl. auch Umdruck 18/4200, S. 42). Eine Notwendigkeit zur Kennzeichnung und Registrierung von Katzen wird gefahrenabwehrrechtlich nicht gesehen. Drucksache 18/4795 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Tierschutzrechtlich sieht § 13b TierSchG eine Ermächtigung an die Landesregierungen vor, Maßnahmen zum Schutz frei lebender Katzen festzulegen. Zu diesen Maßnahmen gehört auch die Möglichkeit, die Kennzeichnung und Registrierung frei lebender Katzen vorzuschreiben. Die Ermächtigung zum Erlass entsprechender Verordnungen wurde durch Rechtsverordnung des Landes auf die Kommunen delegiert. 4. Plant oder unterstützt die Landesregierung entsprechende Vorhaben? Wenn ja, welche und wie ist der konkrete Zeitplan zur Umsetzung? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung plant oder unterstützt keine entsprechenden Vorhaben. Siehe hierzu Antwort auf Frage 3. Entsprechende Vorhaben sind der Landesregierung nicht bekannt. 5. Ist gegebenenfalls die Einführung eines eigenen Registers auf Bundes- oder Landesebene geplant oder soll ein bestehendes privatgewerbliches Register beliehen werden? Antwort: Nein.