SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4799 18. Wahlperiode 2016-11-07 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Zustand der Landesschutzdeiche und Sperrwerke Vorbemerkung der Landesregierung: Die erbetenen Auskünfte sind überwiegend im Generalplan Küstenschutz des Landes Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2012 enthalten. Sie werden gleichwohl nachfolgend nochmals ausgeführt und um die weiter erfragten ergänzt. 1. Finden regelmäßige Zustandserfassungen und -bewertungen der Landesschutzdeiche und Sperrwerke statt? Wenn ja, bitte die jüngsten Ergebnisse angeben. Wenn nein, warum nicht? Die Landesschutzdeiche werden über die Anforderungen des § 71 Landeswassergesetz hinausgehend zweimal jährlich im Rahmen einer Deichschau hinsichtlich ihrer Wehrfähigkeit kontrolliert. Unabhängig hiervon werden eingetretene Schäden durch den Regiebetrieb des für die Deichunterhaltung zuständigen Landesbetriebes für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz Schleswig- Holstein (LKN.SH) laufend behoben. Die größtenteils abgeschlossenen Herbstdeichschauen 2016 bestätigen durchgehend einen wehrhaften Unterhaltungszustand der Landesschutzdeiche einschließlich der in ihnen vorhandenen Bauwerke . Konstruktive Bauwerke wie Sperrwerke werden ergänzend im Zuge einer Planmäßigen Untersuchung (PU) regelmäßig auf ihren technischen Zustand untersucht . Festgestellte kleinere Schäden werden unmittelbar durch den Regiebetrieb behoben und umfangreichere Instandhaltungsmaßnahmen in den Landeshaus- Drucksache 18/4799 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 halt entsprechend eingestellt und nachfolgend umgesetzt. (siehe auch Antwort zu Frage 2). 2. Bei welchen Landesschutzdeichabschnitten und bei welchen Sperrwerken sind aktuell welche Instandhaltungs- bzw. Erhaltungsmaßnahmen erforderlich? Wann werden diese Maßnahmen durchgeführt? Bitte einzeln aufführen. Die Landesschutzdeiche werden durch die laufende Unterhaltung dauerhaft in einem wehrhaften Zustand erhalten. Im Rahmen der wöchentlichen Kontrollen erkannte Schäden werden zeitnah Ihrer Priorität entsprechend mit den verfügbaren Personalkapazitäten behoben. Die nach den letzten Planmäßigen Untersuchungen in den nächsten Jahren anstehenden Erhaltungsmaßnahmen an den Sperrwerken sind in den folgenden Tabellen aufgelistet. Sie werden fortlaufend aktualisiert und bilden in der jeweils aktuellsten Fassung die Grundlage für die Haushaltsanmeldungen. Krückau Maßnahme 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Asphaltierung Zuwegung Nadellager 250.000 40.000 Betoninstandsetzung am Krückausperrwerk 330.000 Erneuerung Beleuchtschränke Krückau Sperrwerk 25.000 Erneuerung des Rad, Gehweg und Dienststeg 100.000 Erneuerung des Straßenbrückenantriebs Krückau Sperrwerk 200.000 Instandsetzung der Antriebe an den Hubschütztafeln am Krückausperrwerk 340.000 Instandsetzung der Binnenhochwasserschutzpumpe am Krückau Sperrwerk 73.000 Lager für Nadellager erstellen 85.000 Gesamtergebnis 425.000 355.000 323.000 140.000 200.000 Pinnau Maßnahme 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Betoninstandsetzung 150.000 Erneuerung des Straßenbrückenantriebs Pinnau Sperrwerk 200.000 Grundinstandsetzung der Fenster des Leitstands Pinnausperrwerk 155.000 Trockenlegung Pinnausperrwerk für Opferanoden und Sanierungsarbeiten 60.000 Erneuerung des Rad-, Gehwegs und Dienststegs 100.000 Erneuerung der Schaltschränke für die Beleuchtung Pinnau Sperrwerk 25.000 Gesamtergebnis 155.000 25.000 210.000 300.000 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4799 3 Meldorf Maßnahme 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Erneuerung des Notstromaggregats 0 0 100.000 Instandsetzung der Betonholme im Hafen Meldorf 25.000 Instandsetzung der Glasbaustein-Elemente und Fenster im Siel Meldorfer Hafen 0 80.000 Korrosionsschutz Führungen der Hubschütztafeln am Siel Meldorfer Hafen 80.000 Neubau der Sieltore Meldorf 300.000 300.000 150.000 Neubau der Sieltore Meldorf Voruntersuchung 50.000 Neubau der Sperrwerkstore Auschreibungsunterlagen 60.000 Neubau der Sperrwerkstore Meldorf 1.BA 1.100.000 200.000 Gesamtergebnis 136.000 150.000 1.230.000 800.000 925.000 800.000 400.000 Husum Maßnahme Summe von 2016 Summe von 2017 Summe von 2018 Summe von 2019 Summe von 2020 Summe von 2021 Summe von 2022 Erstellung von Kranstellplätzen für das Sperrwerk Husum 50000 0 0 0 0 0 0 Grundinstandsetzung der Spundwand am Sperrwerk Husum, Seeseite 185000 0 0 0 0 0 0 Grundinstandsetzung des Schöpfwerksdaches 0 0 0 0 60000 0 0 Grundinstandsetzung E- Technik 0 0 100000 0 0 0 0 Grundinstandsetzung Korrosionsschutz Sperrtorantriebe 0 0 100000 0 0 0 0 Grundinstandsetzung Korrosionsschutz Sperrtore 0 0 0 0 0 0 0 Instandsetzung Betonflächen Kutterwaschplatz Hafen Husum 30000 0 0 0 0 0 0 Instandsetzung der Gleitschienen (und Betonflächen) am Siel Husum 160000 0 0 0 0 0 0 Instandsetzung der Leitdalben am Sperrwerk Husum 190000 0 0 0 0 0 0 Instandsetzung des Stahlholms, der Treppe und Kaiausrüstung der Uferwand BW 10 im Hafen Husum 0 0 0 0 0 0 0 Umrüstung der Beleuchtung in LED Technik im Hafen Husum 50000 0 0 0 0 0 0 Gesamtergebnis 665000 0 200000 0 60000 0 0 Drucksache 18/4799 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4799 5 3. Welche Landesschutzdeiche sind aufgrund der im Jahre 2000 durchgeführten Sicherheitsüberprüfung dringend zu verstärken und wie viele dieser Landesschutzdeiche wurden seit der Sicherheitsüberprüfung in welcher Form verstärkt? Bitte einzeln aufführen. Aufgrund der im Zuge der Fortschreibung 2001 des Generalplans Küstenschutz im Jahre 2000 durchgeführten Sicherheitsüberprüfung mussten insgesamt 35 Landesschutzdeich-Abschnitte bzw. 110,4 km dringend verstärkt werden. Davon wurden bis Ende 2012 13 Abschnitte bzw. 47,5 km verstärkt. Um welche Abschnitte es sich handelt und in welcher Form sie verstärkt wurden, ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Zusätzlich wurde an der Ostseeküste ein 1,4 km langer rückverlegter Landesschutzdeich zum Schutz der Ortslage Falshöft gebaut . Glückstadt Maßnahme Summe von 2016 Summe von 2017 Summe von 2018 Summe von 2019 Summe von 2020 Summe von 2021 Summe von 2022 Abriss Slipanlage Bauhof Glückstadt 0 0 0 0 0 0 0 Dachinstandsetzung Leitstand und Instandsetzung Fenster Sperrwerk Glückstadt 75000 0 0 0 0 0 0 Hochwasserschutzwand oberer Holm bis zum Sperrwerk Glückstdt 0 0 400000 0 0 0 0 Instandsetzung Abschnitt 1 Binnenhafen Glückstadt 0 500000 0 0 0 0 0 Instandsetzung Deckwerk Absch. 24 Hafen Glückstadt 400000 0 0 0 0 0 0 Instandsetzung der Hydraulikanlage Sperrwerk Glückstadt 0 0 0 0 0 0 0 Instandsetzung Hafenstöpen 150000 0 0 0 0 0 0 Gesamtergebnis 625000 500000 400000 0 0 0 0 Wedel Maßnahme Summe von 2016 Summe von 2017 Summe von 2018 Summe von 2019 Summe von 2020 Summe von 2021 Summe von 2022 Erneuerung der Hydraulik- und Elektrohalterungen am Sperrwerk Wedel; Neubeschaffung des Hydraulikaggregates 0 30000 90000 0 0 0 0 Grundinstandsetzung der E- Technik Steuerung und Verbindung zum Störsperrwerk am Sperrwerk Wedel 0 0 80000 0 0 0 0 Grundinstandsetzung des Sperrwerks Wedel Au 500000 2000000 0 0 0 0 0 Grundinstandsetzung des Sperrwerks Wedeler Au 400000 0 0 0 0 0 0 Gesamtergebnis 900000 2030000 170000 0 0 0 0 Drucksache 18/4799 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 6 Bei der letzten Sicherheitsüberprüfung im Jahre 2012 wurde mit neuen, dem aktuellen Stand der Technik entsprechenden Verfahren und anhand aktualisierter hydrologischer Daten festgestellt, dass acht Deichabschnitte (16,0 km), die im Jahre 2000 noch als unsicher eingestuft wurden, die Sicherheitskriterien gemäß Generalplan Küstenschutz 2012 erfüllen. Dafür wurden 15 Deichabschnitte (45,6 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4799 7 km), die im Jahre 2000 noch als sicher eingestuft wurden, nunmehr als dringlich zu verstärken eingestuft. Die zu verstärkenden Abschnitte sind in den Anlagen 5 und 6 des GPK 2012 enthalten. Davon wurden bis Ende 2013 3 Abschnitte bzw. 8,1 km fertig gestellt. Zwei weitere Abschnitte befinden sich aktuell im Bau. Um welche Abschnitte es sich handelt und in welcher Form sie verstärkt wurden, ist in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Für sieben weitere Abschnitte (Hauke-Haien-Koog, Simonsberger Koog, Adolfskoog , Uelvesbüller Koog, Föhrer Marsch Dusum und Utersum sowie die Seestermüher Marsch) ist das Zulassungsverfahren angelaufen. Drucksache 18/4799 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 8 4. Gibt es eine Prioritätenliste, wonach ersichtlich wird, welcher Landesschutzdeich zu welchem Zeitpunkt verstärkt werden soll? Wenn ja, bitte die Prioritätenliste beifügen . Wenn nein, warum nicht? Die bauliche Umsetzung der nach dem GPK erforderlichen Maßnahmen wird durch eine Reihe von Faktoren beeinflusst. Beispielsweise sind zwischenzeitlich eingetretene Sturmflutereignisse wie Xaver, zusätzliche Erkenntnisse während der Planung (z. B. durch Baugrunduntersuchungen), Ergebnisse von Bürgerbeteiligungen , Ablauf und Dauer von Zulassungsverfahren sowie Änderungen des Klimageschehens und dessen Folgen zu berücksichtigen. Eine Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel in Abhängigkeit vom vorliegenden Baurecht. 5. Plant die Landesregierung das Budget und die Planungskapazitäten zur Verstärkung der Landesschutzdeiche zu erhöhen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, mit welchen Mitteln, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt? Bitte begründen . Investive Maßnahmen des Küstenschutzes werden über die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gemeinsam von Bund und Ländern unter Einschluss von Mitteln der EU finanziert. Mit dem 2009 aufgelegten und bis 2025 laufenden Sonderrahmenplan für die Anpassung des Küstenschutzes an den Klimawandel konnte das in Schleswig-Holstein verfügbare Mittelvolumen um jährlich rund 7,4 Mio. € erhöht werden und die Umsetzung der nach dem GPK erforderlichen Maßnahmen beschleunigt werden. Die im Zulassungsverfahren zu klärenden, immer komplexer werdenden Sachverhalte zusammen mit den häufig widerstreitenden, regelungsbedürftigen örtlichen Interessenlagen erfordern eine vertiefende Planung und sind häufig mit einer Verlängerung der Planungs- und Zulassungsdauer verbunden und binden zunehmende Personalressourcen. Vor dem Hintergrund der nach dem Generalplan Küstenschutz umzusetzenden Maßnahmen und im Einklang mit den verfügbaren Finanzmitteln müssen bei der erforderlichen Steigerung der Planungsintensität und bei Auslastung des vorhandenen Personals vermehrt Ingenieurbüros bei der Planung von Küstenschutzmaßnahmen eingebunden werden.