SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/480 18. Wahlperiode 13. Februar 2013 Kleine Anfrage des Abgeordneten Torge Schmidt (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Finanzministerin - Nutzungsrechte des Landes an urheberrechtlich geschützten Werken 1. Verwenden das Land Schleswig-Holstein, seine Einrichtungen und die von ihm gehaltenen Unternehmen (wenigstens zu mehr als 50% in öffentlicher Hand) ein Rechtemanagement zum Erwerb und zur Verwaltung von Nut- zungsrechten an urheberrechtlich geschützten Werken? Wenn ja, wird um Darstellung dieses Managements gebeten. Ein IT-gestütztes Rechtemanagement für Softwarelizenzen befindet sich im Aufbau. Teilweise werden derzeit Lizenzrechte im IT-Verfahren Ham.s.t.er nachgewiesen. Das Landesarchiv nutzt ein Rechtemanagement. Das IQSH verwaltet Nutzungsrechte an urheberrechtlich geschützten Medien mit dem Datenverwaltungsprogramm Antares. Abdruckgenehmigungen für die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Zeichnungen / Abbildungen / Texten in IQSH-Publikationen werden in einer Excel-Liste erfasst. 2. An welchen Werken, welcher Werkart besitzen das Land Schleswig-Holstein, seine Einrichtungen und die von ihm gehaltenen Unternehmen urheberrechtli- che Nutzungsrechte? Jeweils für die einzelnen Nutzungsrechte zu beantworten: a) Handelt es sich dabei um exklusive Nutzungsrechte? b) Welche Aufwendungen wurden wann getätigt, um diese Nutzungsrechte zu erwerben? c) Sind mit dem Halten der Nutzungsrechte laufende Kosten verbunden? Wenn ja, wie oft und in welcher Höhe? Eine abschließende Auflistung aller Werke, an denen das Land Nutzungsrechte hat, liegt der Landesregierung als statistische Auswertung nicht vor. Im An- hang wird eine Reihe von Beispielen aus allen Ressorts mit Angaben zum Um- fang der Nutzungsrechte, Aufwendungen und laufenden Kosten aufgelistet. Es handelt sich dabei um - eine Vielzahl von Standardsoftware und ähnlichen Produkten, Fotografien etc., an denen lediglich einfache Nutzungsrechte bestehen, - beauftragte Gutachten, Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen, Wort-Bild-Marken etc., an denen exklusive Nutzungsrechte bestehen, - Spezialsoftware, die vom Land oder im Auftrag des Landes oder (als Mitur- heber) in länderübergreifender Kooperation entwickelt wurde, geografisches Kartenmaterial, Prüfungsaufgaben etc, an denen Urheber- und Verwertungs- rechte bestehen. 3. Welche Einnahmen erzielten das Land Schleswig-Holstein, seine Einrichtun- gen und die von ihm gehaltenen Unternehmen aus der Einräumung von Nut- zungsrechten an Privatrechtssubjekte? Es wird darum gebeten, die Antwort möglichst weitgehend aufzuschlüsseln. Aus den bislang eingegangenen Rückmeldungen ergibt sich Folgendes: Das Landesarchiv stellt die erworbenen Nutzungsrechte externen Nutzern ge- gen Gebühr zur Verfügung. Die Gebühren decken lediglich die Kosten für Res- taurierung und Konservierung der Archivalien. Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MBW) hat in den Jahren 2011 und 2012 aus der Einräumung von Nutzungsrechten an Prüfungsaufgaben der Zentralen Abschlussprüfungen gegenüber Buchverlagen Einnahmen in Höhe von 600 bzw. 400 € erzielt. Das IQSH erzielt keine Einnahmen aus der Weitergabe von Nutzungsrechten, hat jedoch Einnahmen aus eigenen Publikationen erzielt (2009: 80,16 €, 2010: 71,22 €, 2011: 54,76 €, 2012: 14,12 €). Die Vermessungs- und Katasterverwaltung hatte in den vergangenen Jahren jährliche Einnahmen in Höhe von ca. 2. Mio. € durch die Abgabe von Daten und der Einräumung von Nutzungsrechten an Privatrechtssubjekte und öffentlich- rechtliche Nutzer (Aufteilung nicht möglich). Auf Grund des Geodateninfra- strukturgesetzes Schleswig-Holstein vom 15.12.2010 werden amtliche Daten des Liegenschaftskatasters und der Landesvermessung den geodatenhalten- den Stellen jetzt kostenfrei bereitgestellt. 4. Welche Einnahmen erzielten das Land Schleswig-Holstein, seine Einrichtun- gen und die von ihm gehaltenen Unternehmen aus der Einräumung von Nut- zungsrechten an welche öffentlich-rechtliche Körperschaft, Einrichtung oder öffentlich-rechtlich gehaltenes Unternehmen? Aus den bislang eingegangenen Rückmeldungen ergibt sich Folgendes: Im Landesarchiv entstehen Einnahmen, die sich nicht genau beziffern lassen, da Kostenerstattung und urheberrechtliche Einnahmen bisher eng verzahnt waren. Für die Vermessungs- und Katasterverwaltung, vgl. Frage 3. Im IT-Bereich entstehen keine Einnahmen, da das Prinzip der Gegenseitigkeit entsprechend den „Kieler Beschlüssen“ angewandt wird. 5. Welche Kosten, einschließlich des Verwaltungsaufwandes, fallen für die Ein- räumung von Nutzungsrechten i.S.d. der Fragen 3. und 4. an? In einzelnen Bereichen (z.B. Landesarchiv, Zentrale Abschlussprüfungen, IQSH, Vermessungs- und Katasterverwaltung) fallen Verwaltungskosten an, die nicht genau bezifferbar sind. 6. Betreiben das Land Schleswig-Holstein, seine Einrichtungen oder die von ihm gehaltenen Unternehmen eine gerichtliche oder außergerichtliche Verfolgung von Verletzungen der Nutzungsrechte? Wenn ja, wie viele Verfahren wurden in den letzten 5 Jahren betrieben, wie hoch waren jeweils die Kosten, konnte das Land seine Rechtsposition durchsetzen und war das Verfahren wenigs- tens kostendeckend? Die Vermessungs- und Katasterverwaltung verfolgt Fälle, in denen konkrete Hinweise auf Verletzung von Nutzungsrechten vorliegen. Eine Statistische Auswertung liegt nicht vor. Bislang wurden alle Verfahren außergerichtlich ab- geschlossen. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. 7. Werden von dem Land Schleswig-Holstein, seinen Einrichtungen und dem von ihm gehaltenen Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke unter freien Lizenzen (z.B. Creative Commons cc-by oder cc-by-sa) vergeben? Werden sog. unfreie Lizenzen wie z.B. cc-by-nc oder cc-by-nd verwendet? Wenn ja, welche Daten und durch welche Stelle? a) Führen das Land, seine Einrichtungen oder die von ihm gehaltenen Unter- nehmen Listen oder Übersichten, über die unter Lizenzen im o.g. Sinne zu vergebenden Werke? b) Wie ist die Art der Lizenzierung, z.B. bei Werken im Internet, für den Nut- zer erkennbar? Die Vermessungs- und Katasterverwaltung nutzt freie Lizenzen für Daten, die im WebAtlas.de bereitgestellt werden. Unfreie Lizenzen werden für digitale To- pographische Karten, Orthophotos, Verwaltungsgrenzen, Flurstücke, geogra- phische Namen, Straßen, Gewässernetz verwendet. Zu a) und b): Informationen sind im schleswig-holsteinischen Metainformationssystem (SH-MIS) abgelegt. Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Umwelt, Landwirt- schaft und ländliche Räume (MELUR) werden Geofachdaten z.B. der Abteilung Naturschutz und Forst des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und länd- liche Räume (LLUR) unter freien Lizenzen vergeben Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. 8. Hat das Land Schleswig-Holstein ein Verfahren, nach dem die Schutzfreiheit von Werken gem. § 5 Abs. UrhG geprüft wird? Wenn ja, wie ist dies ausge- staltet? Die GMSH prüft vor Maßnahmenbeginn den Urheberschutz des Berechtigten. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. 9. Führt das Land ein Verzeichnis der nicht geschützten Werke? a) Wenn ja, ist diese öffentlich abrufbar? b) Es wird um Übermittlung der Liste gebeten. Nein. 10. Gibt es durch die Landesregierung Überlegungen, im Rahmen der Diskussion über Informationsfreiheitsgesetzgebung, eGovernment-Initiativen oder Open- Date-Projekten verstärkt und proaktiv urheberrechtlich geschützte Werke und den Bedingungen freier Lizenzen zu vergeben? Wenn ja, wird um die Darstel- lung dieser Überlegungen und der bereits vorhandenen Planungen gebeten. Nein. Anhang – Beispiele zu Frage 2 StK Nutzungsrechte für Fotos und grafische Arbeiten, mit unterschiedlichen Nutzungsumfängen. a) teilweise b) für alle Fotos (einfache und weitergehende Nutzungsrechte) 2012 rund 12.000 € c) nein MJKE Landesarchiv: Filme und Fotos, a) teilweise: urheberrechtlich geschützte Werke werden inklusive der Verwertungsrechte erworben, wenn eine spätere Nutzung durch Dritte ohne diesen Rechteerwerb signifikant erschwert oder verunmöglicht würde b) nicht zu beziffern c) nein MBW Zentrale Abschlussprüfungen: Prüfungsaufgaben a) ja b) Prüfungsaufgaben: keine, verwendete Texte/Textauszüge: 2011 214,00 €, 2012 321,00 € c) nein IQSH: wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse a) ja b) c) nein IM Vermessungs- und Katasterverwaltung: Analoge und digitale Auszüge aus den Nachweisen der Landesvermessung und des Liegenschaftska- tasters (Geobasisdaten), amtliche Topographische Kartenwerke a) ja b) keine c) nein MELUR Wort-Bild-Marke „Schleswig-Holstein is(s)t lecker“ a) ja b) 600 € für die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt für eine Laufzeit von 10 Jahren, 2006 c) nein EDV-Projekt Tierseuchenfonds (TSF) a) ja b) keine c) nein Internetportal www.lebensmittelwarnung.de a) nein b) Erwerb: keine; Anteil an Kosten der Einrichtung des Portals nach Königsteiner Schlüssel: 2.597,58 € c) nein Internetportal FIS-VL (Fachinformationssystem Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) a) nein b) keine c) nein Herkunftssicherungs- und Informationssystem Tier (HI-Tier) a) nein b) Anteil an Kosten des Erwerbs nach Königsteiner Schlüssel 90.000 DM, 1998 c) jährlich 91.000 € Tierseuchennachrichten (TSN) a) nein b) keine c) nein Gestaltungskonzept Besucherinformationssystem der Naturschutzge- biete Schleswig-Holstein (BIS) a) ja b) Kosten für ausschließliche Nutzungsrechte auf 10 Jahre: 14.476,80 DM, 2000. Kosten der Überarbeitung: 9.704,56 €, 2003. c) nein Bilder der Firma linnea images (Fotograf Nill) a) nein b) 2.500 € c) nein FM AIT/BIZ: Verwaltungsabkommen KONSENS (Koordinierte neue Soft- ware-Entwicklung der Steuerverwaltung): Arbeitsergebnisse, insbeson- dere Software- und IT-Verfahren a) nein b) keine c) nein GMSH: bauliche Anlagen und Außenanlagen a) nein b) keine c) nein MWAVT Erstellte Gutachten u.ä. a) ja b) genauere Beantwortung in der gesetzten Frist nicht möglich, da es keine zentrale Erfassung gibt c) nein MSGFG Signet Kinder- und Jugend-Aktionsplan a) ja b) Kosten: 1.131 €, Zahlung am 30.8.2005 c) nein Signet Gemeinschaftsaktion „Schleswig-Holstein – Land für Kinder“ a) nein b) Kosten in der gesetzten Frist nicht zu ermitteln, Zahlung 1989 c) nein Wortbildmarke „Alle inklusive“ a) ja, dauerhaftes, weltweites Nutzungsrecht b) Kosten: 2.356,20 €, Zahlung am 11.11.2009 c) nein