SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4801 18. Wahlperiode 16-11-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Ausbau und Finanzierung des Grenzweges in der Gemeinde Horst Vorbemerkung: Aufgrund von fehlender Finanzierungssicherheit über das Jahr 2019 hinaus, wurde die Planung für den Ausbau des Grenzweges in der Gemeinde Horst im Jahr 2015 eingestellt. Mit der jüngsten Einigung auf Bundesebene steht für die Jahre ab 2020 nunmehr fest, dass die Länder die ehemaligen Entflechtungsmittel wertgleich in Form von allgemeinen Zahlungen aus dem Umsatzsteueraufkommen erhalten. 1. Wie plant die Landesregierung sicherzustellen, dass die zugesagten Bundesmittel mindestens auf dem bisherigen Niveau über 2019 hinaus für die Verkehrsfinanzierung in den Kommunen zur Verfügung gestellt werden? 2. Bis wann kann der Kreis Steinburg damit rechnen, dass das Land Schleswig- Holstein über das Jahr 2020 hinaus belastbare finanzielle Zusagen zur Finanzierung von Kreis- und Gemeindestraßen an den Kreis Steinburg geben kann? 3. Welche Bedingungen muss der Kreis Steinburg erfüllen, damit das Land Schleswig-Holstein sich an einer Finanzierung des Ausbaus des Grenzweges nach 2020 beteiligt? Wegen des Sachzusammenhanges werden die Fragen 1 bis 3 zusammen beantwortet: Drucksache 18/4801 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 „Bundes-GVFG“: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs von Bund und Ländern verständigten sich am 14. Oktober 2016 darauf, dass das Bundes-GVFG- Programm über das Jahr 2019 dauerhaft fortgeführt werden soll. Die genauen Rahmendaten dafür sind noch nicht bekannt. „Landes-GVFG“: Im Rahmen der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen werden ab 2020 alle Entflechtungsmittel nicht mehr zweckgebunden und in definiertem Umfang, sondern durch zusätzliche Umsatzsteuerpunkte zur Verfügung gestellt. Für welche Zwecke diese Gelder zur Verfügung gestellt werden, wird der Haushaltsgesetzgeber zu gegebener Zeit regeln.