SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4808 18. Wahlperiode 16-11-09 Kleine Anfrage Des Abgeordneten Uli König (Piraten) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Erstattung von Planungskosten 1. Welche Vereinbarungen bestehen zwischen dem Bund und der Landesregierung über die Erstattung der Bau-Managementkosten bei Infrastrukturprojekten, die dem Land im Rahmen der für das Bundesverkehrsministerium gemanagten Planung und Bauaufsicht entstehen? Antwort: Die Länder tragen die beim Vollzug der Auftragsverwaltung anfallenden Verwaltungskosten. Hierzu gehören unter anderem die Aufwendungen zur Vorbereitung von Baumaßnahmen wie zum Beispiel die Entwurfsbearbeitung. Gemäß § 6 Bundesstraßenvermögensgesetz zahlt der Bund den Ländern für Zweckausgaben, die bei der Entwurfsbearbeitung und Bauaufsicht entstehen, eine Pauschale in Höhe von 3 Prozent der Baukosten. Diese Pauschale setzt sich zusammen aus 2 Prozent der Baukosten für die Entwurfsbearbeitung und 1 Prozent der Baukosten für die Bauaufsicht. 2. Hat die Landesregierung die angeblich unzureichenden Kostenerstattungen des Bundes für ihr Projektmanagement im Landeshaushalt in angemessenem Umfang berücksichtigt? Drucksache 18/4808 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 3. Wenn ja, in welchem Haushaltstitel? Antwort: Die Fragen 2 und 3 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Ja, die erforderlichen Aufwendungen werden im Landeshaushalt als Betriebszuschuss (Titel 0614.04.685 01) für eigenes Personal und als Investitionszuschuss (Titel 061.04.894 01) für Werkverträge im angemessenen Umfang berücksichtigt.