SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4828 18. Wahlperiode 17.11.16 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Dudda, Piratenfraktion und Antwort der Landesregierung – Ministerin für Justiz, Kultur und Europa Einführung des Strafvollzugsgesetzes 1. Hat das Justizministerium im Zusammenhang mit der Einführung des Strafvollzugsgesetzes zum 1. September 2016 Erlasse oder andere Anweisungen herausgegeben, mit denen die Umsetzung dieses Gesetzes in den Justizvollzugsanstalten geregelt werden soll, so lange das Strafvollzugsgesetz nicht vollständig umgesetzt werden kann? Antwort: Nein, das Gesetz ist am 01.09.2016 in Kraft getreten und wird umgesetzt. Zur Klarstellung wird zu dem Recht auf Tragen von Privatkleidung mitgeteilt, dass bisher schon weibliche Strafgefangene, männliche Strafgefangene in der Sozialtherapeutischen Abteilung der JVA Lübeck und alle Strafgefangene im offenen Vollzug grundsätzlich Privatkleidung tragen. Die übrigen Strafgefangenen sind darüber informiert, dass sie ab dem 01.09.2016 Anträge auf das Tragen von Privatkleidung stellen können. Die Drucksache 18/4828 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 Beschaffung der entsprechenden Maschinen (Waschmaschinen und Patchmaschinen) wurde umgehend eingeleitet. Während in der JVA Kiel und der JVA Neumünster die Maschinen geliefert und angeschlossen sind, stehen in der JVA Lübeck und der JVA Flensburg die Lieferung und die Installation der Waschmaschinen noch aus. In Kürze werden in allen Anstalten die Voraussetzungen für das Tragen von Privatkleidung erfüllt sein. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass alle Anstalten ab dem 01.09.2016 die gesetzlich vorgeschriebenen Aufschlusszeiten eingeführt haben. Aus diversen Gründen konnten diese Aufschlusszeiten nicht in allen Anstalten und an allen Tagen vollständig gewährt werden. In Gesprächen konnten die Anstalten den Gefangenen die Gründe für die erfolgten Verkürzungen oder Einschränkungen des Aufschlusses verständlich machen. Vorgaben durch das MJKE hat es dazu nicht gegeben. 2. Wenn ja, wie viele solche Erlasse oder andere Anweisungen wurden herausgegeben und was regeln diese im Einzelnen? Antwort: Es sind keine Erlasse oder andere Anweisungen herausgegeben worden. 3. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Das Gesetz ist in Kraft getreten; der Erlass von Übergangsregelungen ist nicht erforderlich gewesen. 4. Hat das Justizministerium im Erlass- oder auf anderem Wege an die Leiter/innen der Justizvollzugsanstalten Handlungsanweisungen oder - empfehlungen gegeben, wie mit von Strafgefangenen geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Strafvollzugsgesetz umgegangen werden soll? Drucksache 18/4828 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 3 Antwort: Nein. Das Gesetz ist am 01.09.2016 in Kraft getreten und wird umgesetzt (siehe Antwort zu Frage 1). Es sind eine Vielzahl von Erlassen und Handlungsanweisungen herausgegeben worden, welche die Anwendung und Umsetzung des Strafvollzugsgesetzes regeln. Weitere Regelungen oder Übergangsregelungen für geltend gemachte Rechtsansprüche Gefangener waren nicht notwendig. 5. Wenn ja, welche Handlungsanweisungen waren dies? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4. 6. Wenn nein, warum nicht? Antwort: Siehe Antworten zu Frage 1, 3 und 4.