SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 4834 18. Wahlperiode 17.11.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Rathje-Hoffmann (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung Allgemeinverbindlicher Tarifvertrag für Pflegekräfte 1. Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung für eine angemessene tarifliche Bezahlung der Beschäftigten und Beenden der im deutschlandweiten Vergleich niedrigen Löhne in der Altenpflege? Antwort: Die angemessene Bezahlung der Beschäftigten in Schleswig-Holstein ist ein wichtiges Anliegen der Landesregierung. Im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie ist es jedoch Angelegenheit der Tarifvertragsparteien, Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen zu regeln. Die Gewerkschaften und Arbeitgeber bzw. Vereinigungen der Arbeitgeber entscheiden frei darüber, ob sie einen Tarifvertrag abschließen . Die Landesregierung achtet die Tarifautonomie und nimmt keinen Einfluss auf die Vereinbarung von Tarifverträgen und deren Inhalt. Die Landesregierung hält eine leistungsgerechte Vergütung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege, jedoch für eine wichtige Voraussetzung, um das Berufsfeld attraktiver zu machen und gleichzeitig zur Sicherung der Qualität der pflegerischen Versorgung beizutragen. Die Landesregierung hat in ihrem Zuständigkeitsbereich bereits daher verschiedene Vorhaben auf den Weg gebracht, um die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege zu verbessern, z.B. durch die Erhöhung der lan- Drucksache 18/ 4834 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 desgeförderten schulischen Ausbildungsplätze, eine kostenfreie Altenpflegeausbildung für alle Auszubildenden oder die Errichtung der Pflegekammer. Die Landesregierung setzt sich zudem dafür ein, dass das Berufsfeld der Altenpflege gesellschaftlich aufgewertet wird und auf allen Verantwortungsebenen dazu beigetragen wird, gute berufliche Rahmenbedingungen für Pflegekräfte zu schaffen. Dazu gehören neben einer leistungsgerechten Vergütung insbesondere auch Aspekte wie ein gutes Personalmanagement, eine angemessene Arbeitszeitgestaltung, verlässliche Dienstpläne , betriebliche Gesundheitsförderung, Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung sowie bedarfsgerechte Angebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf. 2. Unterstützt die Landesregierung die Einführung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrages für Pflegekräfte? Wenn ja, welche Maßnahmen unternimmt sie dafür? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung hält die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen für ein geeignetes Instrument, um auch bei zurückgehender Tarifbindung angemessene Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in einer Branche sicherzustellen und die tarifliche Ordnung zu stützen. Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlich garantierten Tarifautonomie ist die Vereinbarung von Tarifverträgen jedoch allein Angelegenheit der Tarifvertragsparteien . Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie kann unter den Voraussetzungen des § 5 des Tarifvertragsgesetzes auf gemeinsamen Antrag der Tarifvertragsparteien einen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklären. Ein entsprechender Antrag auf Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für Pflegekräfte liegt derzeit allerdings nicht vor. 3. Ist die Landesregierung mit Arbeitnehmervertretungen, Pflegekassen, privaten, kommunalen oder frei gemeinnützigen Pflegeanbietern sowie den Sozialhilfeträgern im Austausch, um bessere Löhne zu erreichen? Antwort: Die Verbesserung der Rahmenbedingungen in der Altenpflege ist ständiges Thema in gemeinsamen Gremien auf Landesebene, wie z. B. dem Landespflegeausschuss. Nach dem Pflegeversicherungsrecht müssen die zwischen den Kostenträgern (Pflegekassen , Träger der Sozialhilfe) und der Pflegeeinrichtung prospektiv zu vereinbarenden Pflegesätze diesen bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, ihren Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4834 3 Versorgungsauftrag zu erfüllen.