SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4856 18. Wahlperiode 2016-11-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Hans-Jörn Arp (CDU) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Wanderfische und Wasserkraftgewinnung in Schleswig-Holstein 1. In welchem Umfang wurden seit Förderbeginn (maximal 10 Jahre) jeweils finanziell gefördert: a) der Aalbesatz und b) der restliche Wanderfischbesatz? Als „Wanderfische“ im Sinne der Fragestellung sind aus fischökologischer Sicht die Arten Aal, Forelle, Ostsee- und Nordseeschnäpel zu klassifizieren. Jahr Gesamtsumme öffentliche Förderung Aal Gesamtsumme öffentliche Förderung „Forelle“ * Gesamtsumme öffentliche Förderung Ostseeschnäpel Gesamtsumme öffentliche Förderung Nordseeschnäpel 2008 67.212 € 55.779 € 19.639 € 9.897 € 2009 151.185 € 92.847 € 39.464 € 9.896 € 2010 174.407 € 89.795 € 27.019 € 9.896 € 2011 215.985 € 100.547 € 29.834 € 9.896 € 2012 139.294 € 120.599 € 44.600 € 15.000 € 2013 230.442 € 121.889 € 59.733 € 15.000 € 2014 282.697 € 125.616 € 59.744 € 15.000 € 2015 225.427 € 78.713 € 70.672 € 15.000 € Summe 1.486.649 € 785.785 € 350.705 € 99.585 € * ökologische Formen Bach- und Meerforelle werden im Besatzprogramm zu „Forelle “ zusammengefasst Drucksache 18/4856 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 2. In welchem Umfang flossen Finanzmittel des Landes in den vergangenen 10 Jahren: a) in Renaturierungsmaßnahmen von Wasserläufen, b) in Fischtreppen oder Sohlgleiten und c) wie viele Maßnahmen mit welchem Finanzvolumen befinden sich noch in der Planung? 2a) Landesweit wurden in den vergangenen 10 Jahren (2006-2015) 55,821 Mio. Euro für die naturnahe Entwicklung der Oberflächengewässer in Schleswig- Holstein investiert. Es wurden 2.721 Maßnahmen in den Fließgewässern umgesetzt (Maßnahmenanzahl einschließlich Anteil Mecklenburg-Vorpommern an der Flussgebietseinheit Schlei/Trave). Zur Umsetzung von Maßnahmen wurden Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des Ländlichen Raumes (ELER) genutzt, die mit Bundes- (aus der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes “ (GAK)) und Landesmitteln kofinanziert werden. 2b) Für Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit für Fische (unter anderem Fischtreppen und Sohlgleiten) wurden von den unter 2a) genannten Mitteln 27,805 Mio. Euro investiert. 2c) Für den zweiten Bewirtschaftungszeitraum 2016-2021 sind insgesamt rd. 1.400 Maßnahmen gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) - Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten Schlei/Trave, Eider und den schleswig-holsteinischen Teil der Elbe an Fließgewässern und Seen in Höhe von rd. 34 Mio. Euro geplant. Davon entfallen rd. 1.150 Maßnahmen auf die Herstellung der Durchgängigkeit und die Verbesserung der Gewässerstruktur . 3. Wie viele Wasserkraftanlagen mit jeweils welcher Nennleistung gibt es wo in Schleswig-Holstein und wo sind ggf. weitere geplant? Mit Stand 30.08.2016 werden in Schleswig-Holstein insgesamt 26 Wasserkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 4264 kW betrieben, die im Register der Bundesnetzagentur verzeichnet sind. Nr. Ort Lage/Bezeichnung Leistung (kW) 1 Schleswig Polierteich 1 2 Gudow Gudower Mühle 8 3 Stenten Stentenmühle 10 4 Schafflund Bahnhofsring 15 5 Hobbersdorf Am Mühlenberg 16 6 Scharbeutz Gronenberger Mühle 18 7 Büchen Pötrauer Str. 20 8 Oeversee Mühlenweg 20 3 9 Holzbunge Stenten Mühle 21 10 Selk Mühlenweg 25 11 Trittau Am Mühlenteich 25 12 Warder Alt Mühlendorfer Weg 25 13 Tremsbüttel Kupfermühle 25 14 Travenbrück Zur Kupfermühle 29 15 Lasbeck Am Mühlenteich 30 16 Heidmühlen Tileburg 35 17 Bollingstedt Mühlenstr. 37 18 Süderfahrenstedt Wellsprang 40 19 Blekendorf Friedrichsleben 40 20 Helmstorf Gut Helmstorf 60 21 Lübeck Müglendamm 75 22 Traventahl Herrenmühle 144 23 Holzkoppel 3 Quarnbek 175 24 Raisdorf 2 Schwentinental 720 25 Raisdorf 1 Schwentinental 1050 26 Frachau Kraftwerk 1600 Die Planung weiterer Wasserkraftanlagen ist dem Ministerium für Energiewende , Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume aktuell nicht bekannt. 4. In welchem Umfang wird derzeit in Schleswig-Holstein Strom aus Wasserkraftwerken gewonnen und welches politische Ziel verfolgt die Landesregierung ? In Schleswig-Holstein kann und wird aufgrund der natürlichen Gegebenheiten und der ökologischen Anforderungen an unsere Fließgewässer die Wasserkraftnutzung zukünftig nur in geringem Umfang erfolgen. Die eingespeiste Jahresarbeit (Strom) betrug zum 31.12.2014 für das Jahr 2014 insgesamt 5,2 Mio. kWh (ohne Pumpspeicherkraftwerk Geestacht). Dies entspricht etwa 0,04% an der Bruttostromerzeugung der Erneuerbaren Energien in Schleswig- Holstein. Entscheidend für das Wasserkraftpotenzial und die erzeugbare Energiemenge sind geografische Faktoren wie die Abflussmenge und die Höhendifferenz. Da diese natürlichen Gegebenheiten in Schleswig Holstein nur in geringem Umfang vorhanden sind, ist eine wirtschaftliche Nutzung der Wasserkraft nur an wenigen Standorten möglich. Entsprechend der WRRL ist die Entwicklung natürlicher und naturnaher Fließgewässer und die Renaturierung verbauter Gewässer in Schleswig-Holstein von hoher Bedeutung und steht somit in Konkurrenz zur Wasserkraftnutzung. Gerade Kleinwasserkraftanlagen sind ökologisch vergleichsweise nachteilig, da sie vor allem die natürliche Durchgängigkeit für Fische und Kleinlebewesen verhindern. 5. Wurden in den letzten 10 Jahren Fördermittel für die Errichtung von Wasserkraftanlagen gezahlt? Wenn ja, in welcher Höhe und sollen diese ggf. auch zukünftig gefördert wer- Drucksache 18/4856 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 4 den? Zur Errichtung von Wasserkraftanlagen wurden in den vergangenen 10 Jahren keine Fördermittel von Seiten der EU und des Landes eingesetzt. Über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) können über das Programm KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ jedoch zinsvergünstigte Kredite zum Bau von Stromerzeugungsanlagen beantragt werden. Ob und in welcher Höhe in den vergangenen 10 Jahren Mittel für Wasserkraftanlagen in Schleswig -Holstein in Anspruch genommen wurden, ist der Landesregierung nicht bekannt.