SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4857 18. Wahlperiode 16-11-21 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Abbiegespur L 75 zur B 4 in Alveslohe Vorbemerkung des Fragestellers: Seit längerer Zeit besteht bei der Gemeinde Alveslohe der Wunsch, die L 75 mit einer Abbiegespur in Richtung B 4 zu versehen, da es dort nicht nur zu den Verkehrsspitzenzeiten zu längeren Staubildungen wegen des wartenden Linksabbiegeverkehrs kommt, wodurch auch die anderen Richtungsverkehre nicht unerheblich behindert werden. Die Nachbargemeinden unterstützen diese Überlegung. 1. Hat die Landesregierung diese problematische Verkehrssituation erkannt und ist eine kurzfristige Abhilfe geplant? 2. Welche notwendigen Planungsschritte sind bereits durchgeführt? Welche weiteren sind wann geplant? Die Fragen 1 und 2 werden wegen des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet : Der Wunsch der Gemeinde Alveslohe sowie der Nachbargemeinden nach Errichtung einer Linksabbiegespur im Knotenpunkt Landesstraße (L) 75 / Bundesstraße (B) 4 ist der Landesregierung bekannt. Daher wurde der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) beauftragt, den Knotenpunkt genauer zu überprüfen . Vor dem Hintergrund der notwendigen Prioritätensetzung zugunsten der Erhaltung und Sanierung von Landesstraßen stehen nur für zwingend erforderliche Ausbau- Drucksache 18/4857 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 maßnahmen Landesmittel zur Verfügung. Soweit es sich nicht um gesetzliche Kostenanteile wie beispielsweise bei Eisenbahnkreuzungsmaßnahmen handelt, werden Einzelmaßnahmen daher kritisch hinsichtlich ihrer tatsächlichen Notwendigkeit überprüft . Da dieser Knotenpunkt bislang nicht als Unfallschwerpunkt auffällig geworden ist und es sich bei der Errichtung einer Linksabbiegespur um eine Ausbaumaßnahme handelt , muss zunächst deren zwingende Notwendigkeit nachgewiesen werden. In diesem Zusammenhang ist alternativ auch zu prüfen, ob bereits eine Optimierung der vorhandenen Lichtsignalanlagensteuerung zu einer Verbesserung der Situation führen kann. Hierfür sind realistische Knotenpunktzähldaten unabdingbar, die nicht durch Ferien und baustellenbedingte Umleitungsverkehre oder Sperrungen verfälscht sind und daher frühestens in der Winterpause der derzeit laufenden Erhaltungsmaßnahme zwischen Heede und Alveslohe ermittelt werden können. Der LBV-SH wird die Gemeinden zu gegebener Zeit über die Ergebnisse und die sich daraus ergebenden weiteren Schritte informieren. Sollte sich eine Änderung des Knotenpunktes als notwendig erweisen, wäre seitens des LBV-SH anschließend die entsprechende Planung aufzunehmen und das erforderliche Baurecht oder die verkehrsrechtliche Anordnung einzuholen. Ein Zeitplan für möglicherweise erforderlich werdende Planungsschritte liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.