SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4858 18. Wahlperiode 16-11-22 Kleine Anfrage des Abgeordneten Volker Dornquast (CDU) und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Sanierung L 232 im Raum Struvenborn 1. Wie stuft die Landesregierung den Zustand der L 232 derzeit ein und welche Schwellenwerte ergeben sich für diese Landesstraße? Antwort: Westlich von Struvenborn ist der Erhaltungszustand der Landesstraße (L) 232 vergleichsweise gut. In der Ortsdurchfahrt Struvenborn und östlich von Struvenborn ist entweder der Warnwert (Zustandsnote 3,5) oder der Schwellenwert (Zustandsnote 4,5) überschritten. 2. Hat die Landesregierung auf der Landesstraße eine Überprüfung von baulichen oder verkehrsbeschränkenden Maßnahmen durchgeführt, die sich aus diesen Schwellenwerten ergeben? Falls ja, zu welchen Ergebnissen ist die Landesregierung gekommen? Falls nein, wann ist ggf. eine Überprüfung geplant und warum ist diese bisher nicht erfolgt? 3. Gibt es auf besagter Strecke schon heute Verkehrsbeschränkungen aufgrund von Straßenschäden und ggfs. wo? Aufgrund ihres Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet: Nicht nur die angesprochenen Landesstraßenabschnitte, sondern das gesamte Landesstraßennetz wird unabhängig von den Zustandswerten ständig durch den Straßenbetriebsdienst des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) beobachtet. Bei auftretenden Verkehrsgefähr- Drucksache 18/4858 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 dungen werden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht entsprechende Maßnahmen ergriffen. Verkehrsbeschränkungen aufgrund des Fahrbahnzustandes der L 232 bestehen im Bereich Struvenborn nicht und sind auch nicht erforderlich. Westlich von Struvenborn befindet sich auf rund 300 m Länge eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h aufgrund von Brückenschäden. 4. Wie bewertet die Landeregierung die Notwendigkeit hinsichtlich einer Sanierung der Landesstraße im besagten Raum und wann ist mit einer Sanierung der L 232 in Struvenborn und Umgebung zu rechnen? Antwort: Wie sich aus der Antwort zu Frage 1 ergibt, erscheint die Sanierung eines Teils der L 232 erforderlich. Gleichwohl sind die Schadensausmaße im Vergleich zu anderen Landesstraßen mit vergleichbarer Verkehrsbedeutung qualitativ eher geringer, so dass nach den Kriterien des Erhaltungsprogramms für Landesstraßen bis 2017 eine Sanierung der L 232 nicht in Aussicht gestellt werden kann. 5. Welche Überlegungen seitens der Landesregierung haben dazu geführt, diese Landesstraße nicht im Erhaltungsprogramm der Landesstraßen 2014-2017 zu berücksichtigen? Antwort: Die Landesregierung hat den Bericht zum „Zustand der Landesstraßen in Schleswig-Holstein 2014“ (Drucksache 18/1968) vorgelegt, in dem neben der Zustandserfassung und -bewertung der Landesstraßen auch das unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Mittelansätze aufgestellte Erhaltungsprogramm bis 2017 enthalten ist. Für das Erhaltungsprogramm wird eine klare Prioritätenreihung vorgenommen. Wesentliche Kriterien für die Prioritätenreihung sind neben dem jeweiligen Zustand die Verkehrsbelastung (> 5.320 Kfz/24 h) und / oder die Netzfunktion (Verbindung zentraler Orte, zwischen denen keine Bundesstraße verläuft) einer Straße. Da die L 232 diese Kriterien nicht erfüllt, konnte sie entsprechend der Prioritätenreihung nicht im Erhaltungsprogramm 2014 - 2017 berücksichtigt werden.