SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/ 486 18. Wahlperiode 13-02-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung - Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Zukunftsfähiger ÖPNV: Fahrscheinlos und mit Internetzugang Vorbemerkung des Fragestellers zu Frage 1: In Hamburg wird zurzeit das kostenlose Angebot eines Internetzugangs in Bussen getestet. 1. Wie beurteilt die Landesregierung Nutzen und Realisierbarkeit eines kostenfreien Internetzugangs in öffentlichen Verkehrsmitteln und was plant die Landesregierung gegebenenfalls zur Einführung eines solchen Angebots zu unternehmen? Insbesondere: Ist die Aufnahme eines kostenfreien Internetzugangs in Ausschreibungen für den Schienen-Personennahverkehr geplant oder wird ein von Seiten des Anbieters angebotener Internetzugang bei der Bewertung der Angebote positiv berücksichtigt? Antwort: Die Landesregierung bewertet die Möglichkeit, in Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs kostenlos das Internet nutzen zu können, grundsätzlich positiv. Ob entsprechende technische Einrichtungen und das entsprechende Angebot künftig in Ausschreibungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) optional oder verbindlich gefordert werden, ist zu entscheiden, wenn belastbare Erkenntnisse über technische Erfordernisse, Zulassungsbedingungen und Kosten vorliegen. Die Landesweite Verkehrsservicegesellschaft mbH (LVS) wird im Auftrag des Landes in den kommenden Monaten die entsprechenden Erkenntnisse zusammentragen. Drucksache 18/486 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Vorbemerkung des Fragestellers zu den Fragen 2 und 3: In weltweit 48 Städten werden laut „freepublictransport.com“ fahrscheinlose Nahverkehrsangebote zur Verfügung gestellt. Finanziell lassen sich fahrscheinlose Angebote am ehesten in Regionen realisieren, die ohnehin einen geringen Kostendeckungsgrad des ÖPNV aus Fahrscheinerlösen aufweisen. 2. Wie ist der Stand der im Koalitionsvertrag vorgesehenen Prüfung neuer Anreiz- Tarife wie z.B. einer fahrscheinlosen Nutzung (z.B. Kurkarte) des ÖPNV? Antwort: Ziel der Tarifentwicklung ist es, neue Kunden bzw. Kundengruppen für den Nahverkehr zu gewinnen. Dies gilt vor allem für die Nebenverkehrszeit. Daher ist im Koalitionsvertrag die Prüfung unterschiedlicher Anreiz-Tarife als Ziel genannt. Die Einführung neuer Tarifprodukte hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst muss das SH-Tarifsystem technisch in der Lage sein, ein solches Angebot abbilden zu können. Das bestehende System ist bereits heute an seine Grenzen gestoßen und wird derzeit überarbeitet. Die Rabatte müssen finanziert werden. Dies erfordert eine Einigung zwischen den Verkehrsunternehmen, den Aufgabenträgern und ggf. Dritten. Aktuell prüfen die Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen Möglichkeiten für die Einführung eines neuen Tarifangebots für Arbeitnehmer (sog. „Jobticket“). Ziel ist es, einen Anreiz zum Umsteigen vom motorisierten Individualverkehr auf Bus und Bahn zu schaffen. 3. Auf welchen Wert beläuft sich der Kostendeckungsgrad der einzelnen schleswig- holsteinischen Verkehrsunternehmen bzw. -verbünde aus Fahrscheinerlösen? (bitte einzeln und getrennt nach den Jahren seit 2005 auflisten) Soweit der Landesregierung dies nicht bekannt ist, plant sie eine entsprechende Erhebung, um die Finanzierbarkeit eines fahrscheinlosen Nahverkehrs prüfen zu können? Antwort: In Schleswig-Holstein tragen die Erlöse zu einem wesentlichen Teil zur Finanzierung der Angebote im ÖPNV bei. In 2010 standen in Schleswig-Holstein ca. 580 Mio. € zur Finanzierung der öffentlichen Verkehre mit Bussen und Bahnen zur Verfügung. An diesem Betrag hatten die Erlöse einen Anteil von rund 250 Mio. €. Konkretere und öffentlich verwendbare Daten stehen dem Land für den Busverkehr nicht zur Verfügung, da die Kreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger zuständig sind. In den Verkehrsverträgen für den Schienenpersonennahverkehr, für welchen das Land als Aufgabenträger zuständig ist, sind diese Daten teilweise dem Land bekannt, unterliegen jedoch der Vertraulichkeit.