SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4863 18. Wahlperiode 2016-11-24 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Beer (Piratenfraktion) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Vergabe von Mitteln zur Rechtsextremismusbekämpfung und Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus Der Rat für Kriminalitätsverhütung setzt die Landesprogramme “Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung“ sowie “Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motiviertem Extremismus“ um und koordiniert diese. 1. Welche Maßnahmen und Projekte wurden durch das Landesprogramm „Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung“ in der aktuellen Legislaturperiode (seit Juni 2012) in welcher Höhe gefördert und wer waren die Empfänger? Antwort: Für die Umsetzung des Landesprogramms „Demokratieförderung und Rechtsextremismusbekämpfung“ in Schleswig-Holstein durch freie Träger stehen seit 2013 jährlich Finanzmittel in Höhe von insgesamt 300.000 Euro für Personal-, Sach- und Verwaltungskosten (Aufbau und Betrieb der regionalen Beratungsstellen für Präventions- und demokratiepädagogische Angebote gegen Rechtsextremismus mit je einem Standort im nördlichen, westlichen und südöstlichen Landesteil von Schleswig-Holstein sowie für die Einrichtung einer Stelle in Kiel, die zentral demokratiepädagogische Konzepte für das Landesprogramm entwickelt) zur Verfügung. Im Jahr 2013 waren hiervon wegen des Programmstarts ab dem 1. Oktober ca. 75.000 Euro gebunden. Die Empfänger dieser Mittel sind Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig- Drucksache 18/4863 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Holstein e. V. (AWO e. V) und Aktion Kinder- und Jugendschutz Schleswig- Holstein e. V. (AKJS). Der Programmstart bei der AKJS e. V. war am 09.09.2013, weil das benötigte Personal bereits vorhanden war, bei der AWO erst ab dem 01.10.2013. Mit Beschluss des Landtages in 2016 wurde eine personelle Verstärkung der Beratungsstellen festgeschrieben. Eine Erhöhung der Vertragssumme um 20% pro Kalenderjahr wurde ab dem 01.07.2016 umgesetzt. Die Darstellung der benötigten Mittel in 2013, 2014, 2015 und 2016. Träger 2013 2014 2015 2016 AKJS 9.479,66 30.000,00 30.000,00 z. D. i36.000,00 AWO 67.475,77 258.209,35 264.818,93 z. D. 324.000,00 2. Welche Maßnahmen und Projekte wurden durch das Landesprogramm „Vorbeugung und Bekämpfung von religiös motivierten Extremismus“ in der aktuellen Legislaturperiode (seit Juni 2012) in welcher Höhe gefördert und wer waren die Empfänger? Antwort: Durch die Landesregierung wird seit April 2015 das Landesprogramm gegen religiös motivierten Extremismus (PROvention) gefördert, mit deren Umsetzung die Türkische Gemeinde in Schleswig-Holstein e.V. (TGSH) betraut wurde. Im Förderzeitraum 2015 und 2016 wurden hierfür Mittel in Höhe von insgesamt 427.500 Euro (2015: 112.500 Euro; 2016: 315.000 Euro) für Personal-, Sach- und Verwaltungskosten (Aufbau und Koordinierung regionaler Arbeitsgruppen in Schleswig Holstein, Netzwerkarbeit, Öffentlichkeitsarbeit und Fort- und Weiterbildungen für pädagogisches oder ähnlich relevantes Personal) zur Verfügung gestellt. Die Darstellung der benötigten Mittel in 2015 und 2016. Träger 2015 2016 TGS-H 94.252,38 z.D. 315.000,00 i z. D. – zur Disposition, zur Verfügung