SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4870 18. Wahlperiode 24.11.2016 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung - Ministerpräsident Sonderregelungen bei der Neuaufstellung der Regionalpläne Plant die Landesregierung bei der Neuaufstellung des Regionalplans zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung die Aufnahme von Sonderregelungen für bestimmte Standorte? Wenn ja, welche und aus welchem Grund? Antwort: Die Landesplanung beabsichtigt, der Landesregierung folgende Sonderregelungen in den Entwürfen der Teilaufstellung der Regionalpläne für die Planungsräume I bis III zu dem Sachthema Windenergie vorzuschlagen: Planungsraum I Zum Schutz denkmalrechtlicher Belange soll der Entwurf den raumordnerischen Grundsatz enthalten, dass in einem bestehenden Windenergiegebiet innerhalb des Umgebungsbereichs um das Kulturdenkmal Danewerk weiterhin nur Windkraftanlagen bis zu einer Gesamthöhe von 100 m errichtet werden sollen. Innerhalb der Schutzbereiche von 5 km um die Verteidigungsanlagen Bramstedtlund 1 und 2 können keine Vorranggebiete ausgewiesen werden. Die Schutzbereichbehörde (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr ) nimmt an, dass Windkraftanlagen grundsätzlich zu einer Empfangsbeeinträchtigung der Antennenanlagen führen. Eine Prüfung ist nur projektbezogen im Einzelfall Drucksache 18/4870 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 möglich. Die Windkraftnutzung bleibt in diesen Gebieten damit zwar grundsätzlich möglich, es kann aber nicht sichergestellt werden, dass sie sich gegenüber diesem Belang flächenhaft tatsächlich durchsetzt. Dies gilt auch für die Windkraftanlagen, deren Errichtung innerhalb der Schutzbereiche die Schutzbereichbehörde zugestimmt hat. Mit einer Sonderregelung sollen im Interesse der Anlagenbetreiber der bestehenden Windkraftanlagen die raumordnerischen Voraussetzungen für eine über den Bestandsschutz hinausgehende Neuerrichtung bzw. Erneuerung dieser Windkraftanlagen unter Beachtung der Vorgaben der Schutzbereichbehörde geschaffen werden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 18/4838 verwiesen. Planungsraum II und III Für die Vorranggebiete im Einflussbereich der Wetterradarstation Boostedt des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sollen die Entwürfe den raumordnerischen Grundsatz enthalten, dass es im Genehmigungsverfahren zu Höhenbeschränkungen aufgrund der Belange des DWD kommen kann. Planungsraum III Für mehrere Vorranggebiete im Bereich des Planungsraums III soll der Entwurf den raumordnerischen Grundsatz enthalten, dass es aufgrund von Belangen des Denkmalschutzes im Genehmigungsverfahren zu Höhenbeschränkungen kommen kann.