SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4873 18. Wahlperiode 2016-11-18 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Patrick Breyer (PIRATEN) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Erneuerbare Energien als Standortvorteil Vorbemerkung: Die Kieler Nachrichten zitieren den Ministerpräsidenten am 12.10.2016 mit den Worten, in Schleswig-Holstein bekämen Unternehmen "100 Prozent Ökostrom, 24 Stunden die Woche und das so günstig wie nirgendwo sonst auf der Welt." 1. Auf welcher Grundlage beruht die Aussage, in Schleswig-Holstein sei eine vollständige Stromversorgung von Unternehmen aus erneuerbaren Energien so günstig wie nirgendwo sonst auf der Welt? In Schleswig-Holstein konnte im Jahr 2015 der Strombedarf rein rechnerisch bereits vollständig aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden. Damit hat sich der Standort Schleswig-Holstein im weltweiten Vergleich besonders positiv entwickelt und bietet Branchen, die ein besonderes Interesse an Ökostrombezug haben, besonders günstige Bedingungen. Zudem sind die Stromgestehungskosten für Erneuerbare Energien, insbesondere bei Windenergieanlagen an Land und bei Fotovoltaik, in den vergangenen Jahren stark gesunken. So ist nach Untersuchungen des Leipziger Instituts für Energie die Stromerzeugung von Windenergieanlagen an Land in Schleswig-Holstein etwa 1,5 Cent je Drucksache 18/4873 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 kWh günstiger als in Deutschland insgesamt, da sie überwiegend an windhöffigen Standorten (110 % und mehr) errichtet wurden. 2. Wie günstig konkret ist eine vollständige Stromversorgung von Unternehmen aus erneuerbaren Energien in Schleswig-Holstein? Die Strombeschaffungskosten von Unternehmen hängen von vielen Faktoren ab. Relevante Stellgrößen sind unter anderem die beschaffte Strommenge, der Grad der Flexibilität des Strombedarfs, die Netzebene sowie der Privilegierungsanspruch bei Netzentgelten und staatlich induzierten Strompreisbestandteilen. Darüber hinaus werden Stromlieferverträge privatwirtschaftlich und somit ohne Kenntnis der Landesregierung geschlossen. Eine pauschale Antwort ist daher nicht möglich.