SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4893 18. Wahlperiode 2016-11-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Teilnahme am EU-Schulobstprogramm Vorbemerkung: Nach Auskunft des Umweltministeriums würden selbst bei einer Begrenzung des EU- Schulobstprogramms auf Grundschulen lediglich 7,50 Euro pro Schulkind und Jahr zur Verfügung stehen. So könnte an jedem zehnten Schultag eine Portion Obst oder Gemüse angeboten werden (Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 18. Dezember 2009). 1. Hält die Landesregierung an dieser Einschätzung fest? 2. Welche Gründe sprechen für die Teilnahme am EU-Schulobstprogramm? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Rechtsgrundlage für das im Jahr 2009 diskutierte Schulobstprogramm läuft zum Ende des Schuljahres 2016/17 aus. Schleswig-Holstein hat an diesem Schulobstprogramm nicht teilgenommen. Die vorstehend zitierte Einschätzung der Landesregierung aus dem Jahre 2009 zum Schulobstprogramm kann auf das neue Schulprogramm nicht übertragen werden. Das neue Basisrecht für ein EU-Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch gemäß VO (EU) Nr. 2016/791 ist ab dem Schuljahr 2017/18 anwendbar. Das neue Schulprogramm bietet erstmalig die Möglichkeit der kostenfreien Abgabe 2 gesunder landwirtschaftlicher Produkte an Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen sechs und zehn Jahren. Gründe für die Teilnahme sind neben dem reinen Versorgungs- und Verpflegungsaspekt insbesondere ernährungspädagogische sowie gesundheitspolitische Gründe. Neu sind das Erfordernis der Einbeziehung der Gesundheitsbehörden und die Verankerung im Schulunterricht durch pädagogische Begleitmaßnahmen. Durch diese ergänzenden pädagogischen Maßnahmen sollen die Kinder für eine ausgewogene Ernährung sensibilisiert werden. Ein weiteres Ziel des Programms ist es, den jungen Menschen die Landwirtschaft sowie die große Palette landwirtschaftlicher Erzeugnisse nahezubringen und über regionale Erzeugnisse , lokale Nahrungsmittelketten und die unterschiedlichen Formen der Landwirtschaft aufzuklären. 3. Wie viele Schulkinder werden durch das Programm erreicht und an wie vielen Tagen im Schuljahr erhält ein einzelnes Schulkind eine Portion Obst oder Gemüse aus dem Programm? Das Schulprogramm soll ausschließlich für Grundschulen und sonderpädagogische Förderzentren angeboten werden. Budgetbegrenzt wird kein flächendeckendes Angebot möglich sein. Um dennoch möglichst viele Schulen zu erreichen , wird das Schulprogramm für maximal 2 Tage je Unterrichtswoche angeboten . So könnten rund 10 % der Grundschulen (circa 10.000 Schüler) erreicht werden. 4. Wie hoch ist die Gesamtfördersumme des Programms? Zu den EU-Fördermitteln in voraussichtlicher Höhe von rund 1 Mio. € kommen Landesmittel in Höhe von 135.000 €, diese setzen sich zusammen aus Mitteln für die pädagogischen Begleitmaßnahmen (60.000 €) und die Übernahme der Mehrwertsteuer (75.000 €). 5. Wie hoch sind die Verwaltungskosten für die Abwicklung des Programms? Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung wird mit vier Arbeitskräften kalkuliert (circa 210.000 €). Die Antragsbearbeitung soll beim Landesamt für Landwirtschaft , Umwelt und ländliche Räume erfolgen. Zudem wird ein einmaliger IT- Aufwand für ein Online Bewerbungs- und Auswahlportal sowie zur verwaltungstechnischen Abwicklung des Schulprogrammes von rund 100.000 € Anschaffungskosten kalkuliert. Zusätzlich werden Kosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro für Baseline-Erhebung, Preiskalkulation und Evaluierung anfallen.