SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4894 18. Wahlperiode 2016-11-29 Kleine Anfrage des Abgeordneten Oliver Kumbartzky (FDP) und Antwort der Landesregierung – Minister für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Wasserschutzgebiete in Schleswig-Holstein 1. Welche Wasserschutzgebiete gibt es in Schleswig-Holstein derzeit? Die in Schleswig-Holstein bestehenden Wasserschutzgebiete ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Nr. Name des Wasserschutzgebietes Größe in Hektar Kreis Zone I Zone II Zone III Zone III A Zone III B 1 Husum Rosendahl 1.326 Nordfriesland x x - x x 2 Drei Harden 1.433 Nordfriesland x x x - - 3 Rendsburg 1.343 Rendsburg-Eckernförde x x - x x 4 Schwentinetal 4.866 Plön / Kiel x - - x x 5 List auf Sylt 704 Nordfriesland x x x - - 6 Rantrum 158 Nordfriesland x - x - - 7 Föhr 530 Nordfriesland x x x - - 8 Glinde 3.585 Stormarn x x x - - 9 Süderstapel 139 Schleswig-Flensburg x x x - - 10 Neumünster 2.599 Neumünster / Plön x x - x x 11 Kleve 1.736 Steinburg x x - x x 12 Itzehoe 1.764 Steinburg x - x - - 13 Bordesholm 259 Rendsburg-Eckernförde x - x - - 14 Haseldorfer Marsch 5.226 Pinneberg x x - x x Drucksache 18/4894 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 15 Halstenbek 1.146 Pinneberg x - x - - 16 Norderstedt 2.564 Segeberg / Stormarn x - x - - 17 Rellingen 673 Pinneberg x - x - - 18 Inselkern Sylt 1.180 Nordfriesland x x x - - 19 Barmstedt 1.284 Pinneberg / Segeberg x - - x x 20 Horstmühle 1.660 Pinneberg / Steinburg x - - x x 21 Quickborn 875 Pinneberg / Segeberg x - x - - 22 Amrum 254 Nordfriesland x - x - - 23 Henstedt – Rhen 799 Segeberg x - x - - 24 Krempermoor 2.679 Steinburg x - - x x 25 Langenhorn – Glashütte 821 Segeberg - - x - - 26 Plön- Stadtwald/Stadtheide 66 Plön x x x - - 27 Bargteheide 562 Stormarn x - x - - 28 Elmshorn-Sibirien 1.092 Pinneberg x - - x x 29 Elmshorn Köhnholz/ Krückaupark 4.159 Pinneberg x x - x x 30 Uetersen 515 Pinneberg x x - x x 31 Pinneberg – Peiner Weg 566 Pinneberg x x - x x 32 Malente 125 Ostholstein x - x - - 33 Bad Bramstedt 1.245 Segeberg x - - x x 34 Eckernförde-Süd 574 Rendsburg-Eckernförde x x - x x 35 Heide-Süderholm 741 Dithmarschen x - - x x 36 Linden 3.336 Dithmarschen x - - x x 37 Odderade 3.212 Dithmarschen x - - x x 2. Welche Schutzzonen haben diese Wasserschutzgebiete und welche Regelungen für Dichtheitsprüfungen für Abwasseranlagen bezogen auf die Durchführung und Kostentragung gelten hier jeweils? Die verschiedenen Schutzzonen der Wasserschutzgebiete ergeben sich aus der Tabelle aus der Antwort zu Frage 1. Aus § 60 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ergibt sich die gesetzliche Verpflichtung, Abwasseranlagen, d. h. auch Grundstücksentwässerungsanlagen , nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten. Für den Betrieb und die Unterhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen ist die DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung“ allgemein anerkannte Regel der Technik und gilt damit auch in Schleswig-Holstein. Mit Datum vom 05. Oktober 2010 wurde die DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Instandhaltung“ mit Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4894 3 Änderungen und Ergänzungen als allgemein anerkannte Regel der Technik nach § 34 Abs. 1 des Landeswassergesetzes (LWG) eingeführt und im Amtsblatt (Amtsbl. Schl.-H. S. 905) bekannt gemacht. In dieser Bekanntmachung wurde geregelt, dass Grundstücksentwässerungsanlagen, die in Wasserschutzgebieten der Schutzzonen II, III und III A liegen, spätestens bis zum 31.12.2015 auf Dichtheit zu überprüfen sind. Für Grundstücksentwässerungsanlagen in Wasserschutzgebieten der Schutzzone III B gelten die Anforderungen hinsichtlich der Gebiete außerhalb von ausgewiesenen Wasserschutzgebieten . Eine Wiederholungsprüfung hat in Schleswig-Holstein • in Wasserschutzgebieten der Schutzzone II nach 5 Jahren • in Wasserschutzgebieten der Schutzzone III und III A nach 15 Jahren • in Wasserschutzgebieten der Schutzzone III B und in den übrigen Gebieten nach 30 Jahren zu erfolgen. Der Betreiber der Grundstücksentwässerungsanlage (in der Regel der Grundstücks - oder Hauseigentümer) ist zur Umsetzung der DIN 1986 Teil 30 und der ergänzend eingeführten technischen Bestimmungen verpflichtet. Er ist nachweispflichtig, dass seine Anlagen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den ergänzend eingeführten technischen Bestimmungen entsprechen und er dementsprechend eine Dichtheitsüberprüfung vorgenommen hat. Somit hat der Betreiber der Grundstücksentwässerungsanlage auch die Kosten für die Dichtheitsuntersuchung und eventuell erforderliche Sanierungsund Instandsetzungsmaßnahmen zu tragen. 3. Wie viele Wasserschutzgebiete mit welcher Größe (in Hektar) hat die Landesregierung aus welchem Grund seit 2012 ausgewiesen? Seit 2012 wurde das Wasserschutzgebiet „Drei Harden“ mit einer Größe von 1.433 Hektar neu ausgewiesen. Die Ausweisung von Wasserschutzgebieten erfolgt auf Grundlage von § 51 WHG, um das für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzte Wasser vor nachteiligen Beeinträchtigungen zu schützen . 4. Plant die Landesregierung die Ausweisung weiterer Wasserschutzgebiete? Wenn ja, welche und aus welchem Grund? Derzeit ist die Ausweisung von weiteren zehn Wasserschutzgebieten vorgesehen : Schwarzenbek, Burg/Dithmarschen, Kellinghusen, Kuden / Hindorf / Hopen, Kaltenkirchen, Eutin, Bornhöved, Ratzeburg, Schacht-Audorf und Warringholz. Auch für diese Gebiete erfolgt die Ausweisung auf Grundlage von § 51 WHG, um das für die öffentliche Trinkwasserversorgung genutzte Wasser vor nachteiligen Beeinträchtigungen zu schützen.