SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/49 18. Wahlperiode 12-07-13 Kleine Anfrage des Abgeordneten Lars Harms und Antwort der Landesregierung – Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie Genehmigungen Lang-LKW (Gigaliner) 1. Wie viele Speditionen fahren derzeit mit Lang-LKW (Gigaliner) unter Nutzung von Einzelgenehmigungen auf Straßen in Schleswig-Holstein?  Welche Speditionen sind dies, wann ist ihnen die Einzelgenehmigung erteilt worden und bis wann sind die Einzelgenehmigungen befristet?  Können diese Einzelgenehmigungen verlängert oder neue erteilt werden?  Welche Straßen werden von Lang-LKW (Gigaliner) aufgrund von Einzelgenehmigungen befahren? Es fährt eine Spedition mit Lang-Lkw unter Nutzung von Einzelgenehmigungen auf Straßen in Schleswig-Holstein. Dabei handelt es sich um die Spedition Voigt Transport GmbH & Co.KG aus Neumünster. Der Spedition Voigt wurde jeweils eine Dauererlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 Straßenverkehrs -Ordnung (StVO) erteilt: o am 25. Januar 2010 für die Relation von 24539 Neumünster (Voigt Transport GmbH & Co.KG nach 22145 Braak (Lekkerland GmbH & Co.KG)) mit dem Fahrtweg: Neumünster, Krokamp 87 – Moselstraße – Saalestraße – Donaubogen – B Drucksache 18/49 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 205 – A 21 – AS Kreuz Bargteheide – A 1 – AS Stapelfeld – B 435 – Alte Landstraße – K 96 – Höhenkamp – Brookstraße – Ziel und zurück o sowie am 4. Februar 2010 für die Relation von 24539 Neumünster (Voigt Transport GmbH § Co.KG) nach 24755 Büdelsdorf (ACO Logistik)) mit dem Fahrtweg: Neumünster, Krokamp 87 – Moselstraße – Saalestraße – Donaubogen – B 205 – A 7 – AS Rendsburg/Büdelsdorf – B 203 – Friedrichsbrunnen – UlrichHarm -Straße – Ziel und zurück erteilt. Beide Erlaubnisse sind befristet bis zum 31. Januar 2013. Nach Rechtsauffassung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie sind nach dem Inkrafttreten der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (LKWÜberlStAusnV) vom 19. Dezember 2011 keine weiteren Einzelausnahmegenehmigungen möglich. Dies gilt auch für die Verlängerung der bestehenden Einzelgenehmigungen. 2. Wie viele Speditionen fahren derzeit mit Lang-LKW (Gigaliner) im Rahmen des länderübergreifenden Feldversuchs Lang-LKW auf Straßen in SchleswigHolstein ?  Welche Speditionen sind dies?  Können nachträglich noch weitere Speditionen zugelassen werden?  Welche Straßen werden von Lang-LKW (Gigaliner) im Rahmen des länderübergreifenden Feldversuchs Lang-LKW in Schleswig-Holstein befahren? Nach einer aktuellen Übersicht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) vom 4. Juli 2012 hat eine Spedition aus Schleswig-Holstein ihre Teilnahme am Feldversuch Lang-Lkw bekundet. Dabei handelt es sich wiederum um die Spedition Voigt Transport GmbH & Co.KG aus Neumünster, welche die in Antwort zu Frage 1 dargestellten Strecken (auch) im Rahmen des Feldversuchs Lang-Lkw sowie zusätzlich die Strecken von 24539 Neumünster (Voigt Transport GmbH & Co.KG) nach Hannover sowie von Lübeck nach Raunheim mit Lang-Lkw befährt bzw. befahren will. Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge dürfen am Straßenverkehr nur teilnehmen, wenn mit diesen an einer wissenschaftlichen Untersuchung durch die Bundesanstalt für Straßenwesen teilgenommen wird (§ 12 Abs. 1 LKWÜberlStAusnV). Die Teilnahme ist durch das Transportunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Straßenwesen schriftlich auf dem Postwege zu bekunden (§ 12 Abs. 2 Satz 1 LKWÜberlStAusnV). Werden die in § 12 genannten sowie die übrigen Voraussetzungen der LKWÜberlStAusnV erfüllt, sind Transportunternehmen berechtigt, dass gesamte Streckennetz (Positivnetz) ein- Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/49 3 schließlich aller für Schleswig-Holstein gemeldeten Strecken mit Lang-Lkw zu befahren . 3. Welche Bundesländer nehmen derzeit am länderübergreifenden Feldversuch Lang-LKW teil? Am Feldversuch Lang-Lkw nehmen derzeit die Länder Bayern, Hessen, Niedersachsen , Sachsen, Thüringen und Schleswig-Holstein teil. 4. Wie bewertet die Landesregierung die dänischerseits geäußerten Befürchtungen, dass keine dänischen Lang-LKW nach Beendigung des Feldversuchs SchleswigHolstein mehr durchqueren können? Die Landesregierung hat Presseberichte in schleswig-holsteinischen Tageszeitungen über Äußerungen des früheren dänischen Transportministers, wonach ein „dänischer Gigaliner-Korridor“ gefährdet sei und dänischen Lang-Lkw künftig die Fahrt durch Schleswig-Holstein verwehrt wäre, registriert. Es gibt keinen „Gigaliner -Korridor“. Die LKWÜberlStAusnV gilt in Deutschland für dänische ebenso wir für deutsche Spediteure. Sollte die Ausnahmeverordnung aufgehoben werden , entfiele die Rechtsgrundlage für dänische Unternehmen, die sich am Feldversuch beteiligen in gleicher Weise wie für deutsche Speditionsunternehmen, die am Feldversuch teilnehmen. Wie in Antwort auf Frage 1 ausgeführt, fährt nach Kenntnis der Landesregierung derzeit jedoch keine dänische Spedition auf dem Positivnetz in Schleswig-Holstein. Anfragen des dänischen Transportministeriums oder der dänischen Speditionsvereinigung ITD zum Feldversuch LangLkw liegen der Landesregierung im Übrigen nicht vor. .