SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4915 18. Wahlperiode 2016-12-09 Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Kubicki (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Abschiebungen von afghanischen Flüchtlingen aus Schleswig-Holstein 1. Wie viele afghanische Flüchtlinge halten sich derzeit in Schleswig-Holstein auf? Antwort: Nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Konvention -GfK-) und dem Europäischen Richtlinienrecht fallen unter den formellen Flüchtlingsbegriff sowohl Personen, die sich in einem Asylverfahren befinden als auch solche, die im Rahmen eines Asylverfahrens einen Flüchtlingsstatus erhalten haben. Darüber hinaus werden in einer landläufigen Verwendung des Flüchtlingsbegriffes auch Personen subsumiert, die im Rahmen eines Asylverfahrens subsidiären Schutz oder Abschiebungsschutz erhalten haben oder die sich nach einem erfolglosen Asylverfahren geduldet im Bundesgebiet aufhalten. Vor diesem Hintergrund hielten sich ausweislich der Statistik des Ausländerzentralregisters (AZR) am Stichtag 31.10.2016 afghanische Flüchtlinge in Schleswig-Holstein wie folgt auf: 1.1. Flüchtlinge (formell) Im Asylverfahren: 6.858 Personen Mit Flüchtlingsstatus: 403 Personen davon - Asylrecht nach Artikel 16a Grundgesetz: 6 - Flüchtlingsstaus nach GfK: 393 Gesamt: 7.261 Personen Drucksache 18/4915 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Personen mit einem Flüchtlingsstatus, der im Asylverfahren anerkannt wurde, haben privilegierte Möglichkeiten der Erteilung von unbefristeten Aufenthaltsrechten (Niederlassungserlaubnissen). Am 31.10.2016 haben sich in Schleswig -Holstein 164 afghanische Staatsangehörige mit einer Niederlassungserlaubnis aufgehalten. Es ist allerdings anhand der Statistik des AZR nicht erkennbar , welchen konkreten Flüchtlingsstatus (nach Grundgesetz oder GfK) sie besitzen. 1.2. Flüchtlinge (landläufig) Subsidiärer Schutz: 105 Personen Abschiebungsschutz: 689 Personen Geduldete (vollziehbar ausreisepflichtig): 721 Personen Gesamt: 1.515 Personen Die beiden vorstehenden Aufstellungen stellen eine Momentaufnahme für den Stichtag 31.10.2016 dar. Durch die ständig fortlaufende Entscheidungstätigkeit des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge; Änderungen des Aufenthaltsstatus von Personen mit Flüchtlingsstatus (Erteilung von Niederlassungserlaubnissen ) und die Erteilung von humanitären Aufenthaltsrechten an geduldete Personen, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen können, sind die Zahlen ständigen Schwankungen unterworfen. 2. Wie viele davon haben einen Status als Asylberechtigter, Flüchtling oder subsidiär Schutzberechtigter und wie viele verfügen über eine Duldung? Soweit möglich, bitte aufschlüsseln. Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Wie viele afghanische Flüchtlinge in Schleswig-Holstein sind derzeit vollziehbar ausreisepflichtig? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Wie viele afghanische Flüchtlinge wurden im Jahr 2015 und bislang im Jahr 2016 aus Schleswig-Holstein nach Afghanistan abgeschoben? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Antwort: In 2015 hat das Landesamt für Ausländerangelegenheiten Schleswig-Holstein (LfA) keine afghanischen Staatsangehörigen nach Afghanistan abgeschoben. Bis einschließlich Oktober 2016 wurde in 2016 ein afghanischer Staatsangehöriger nach Afghanistan zurückgeführt; es handelte sich um einen Straftäter. 5. Wie viele afghanische Flüchtlinge wurden im Jahr 2015 und bislang im Jahr 2016 aus Schleswig-Holstein in andere EU-Staaten oder Drittstaaten abgeschoben ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode Drucksache 18/4915 Antwort: Das LfA hat im Jahr 2015 insgesamt sieben Personen afghanischer Staatsangehörigkeit in eigener Zuständigkeit oder in Amtshilfe für die Ausländerbehörden im Land einem anderen EU-Staat oder Drittstaat im Rahmen der Dublin III-Verordnung überstellt. Im Jahr 2016 wurden bis einschließlich Oktober 2016 insgesamt 24 Personen afghanischer Staatsangehörigkeit in eigener Zuständigkeit oder in Amtshilfe für schleswig-holsteinische Ausländerbehörden einem anderen EU-Staat oder Drittstaat im Rahmen des Dublin-Verfahrens überstellt. 6. Sind derzeit Abschiebungen von afghanischen Flüchtlingen aus Schleswig- Holstein nach Afghanistan oder in andere EU-Staaten oder Drittstaaten geplant ? Wenn ja, wie viele? Wenn nein, warum nicht? Antwort: Die Landesregierung hält daran fest, dass Rückführungen stets bei angemessener Würdigung des Einzelfalls in Sicherheit und Würde für die Betroffenen zu erfolgen haben. Daher wird in jedem Fall zu bewerten sein, in welche Region Afghanistans eine Abschiebung erfolgen kann. Der Bundesinnenminister hat anlässlich der Innenministerkonferenz Ende November 2016 zugesagt, diesbezüglich die Aussagen des Lageberichts zu präzisieren. Aktuell stehen sechs Überstellungen afghanischer Staatsangehöriger nach Dublin III-Verordnung in andere EU-Mitgliedstaaten an. Darüber hinaus liegt beim LfA konkret ein Amtshilfeersuchen einer schleswig-holsteinischen Ausländerbehörde für die Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen nach Afghanistan vor. Ob und wenn ja, wie viele Abschiebungen nach Afghanistan erfolgen können, hängt vom Ergebnis der Lagepräzisierung des Bundesinnenministeriums ab. 7. Wie beurteilt die Landesregierung die Pläne der Bundesregierung, afghanische Flüchtlinge mit der Begründung nach Afghanistan abzuschieben, in den großen Zentren Afghanistans sei die Sicherheit garantiert? Antwort: Die Landesregierung erhebt selbst keine Daten über die Lage in anderen Staaten. Dies obliegt der Bundesregierung. Das Auswärtige Amt erstellt u. a. regelmäßig Lageberichte zu den asylrelevanten Herkunftsstaaten, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in die Entscheidungen über Asylanträge einbezogen werden. Auf die Antwort zu Frage 6 wird im Übrigen verwiesen.