SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 18/4916 18. Wahlperiode 2016-12-12 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug (FDP) und Antwort der Landesregierung - Minister für Inneres und Bundesangelegenheiten Projektgruppe "Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälliger Ausländer" I 1. Wie viele Mitarbeiter hat die Projektgruppe? Antwort: In der beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten am 17.05.2016 eingerichteten Projektgruppe „Aufenthaltsrechtliche Behandlung straffälliger Ausländerinnen und Ausländer“ (PG AsA) sind zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, davon drei zeitanteilig. 2. Wie viele Fälle wurden von der Projektgruppe seit Mai 2016 bearbeitet? Soweit möglich, bitte nach Monaten aufschlüsseln. Antwort: Die PG AsA hat seit dem 17.05.2016 insgesamt 127 Fälle in Bearbeitung genommen , davon wurden bislang 38 Fälle abschließend behandelt. Eine monatsweise Aufschlüsselung der bearbeiteten Fälle ist nicht möglich, da die Fallbearbeitung regelmäßig fortlaufend über einen längeren Zeitraum erfolgt. Die Tätigkeit der PG AsA beschränkt sich nicht auf die operative Begleitung aufenthaltsrechtlicher Einzelfälle, sondern hat zum Ziel, eine Prozesssteuerung für die Durchführung aufenthaltsrechtlicher Maßnahmen bei straffälligen Ausländerinnen und Ausländern zu entwickeln, umzusetzen und so einen flie- Drucksache 18/4916 Schleswig-Holsteinischer Landtag - 18. Wahlperiode 2 ßenden Übergang in die Bearbeitung im Regelbetrieb zu ermöglichen. Das Projekt ist auf zwei Jahre befristet. Zudem soll die PG AsA Handlungshilfen zum aufenthaltsrechtlichen Umgang mit diesem Personenkreis für die Regelorganisation bei den Ausländer- und Polizeibehörden erarbeiten. 3. Zu welchen aufenthaltsrechtlichen Folgen ist es jeweils gekommen? Antwort: Die abgeschlossenen 38 Fälle wurden wie folgt erledigt: Vollzogene Abschiebungen: 7 Personen Freiwillige Ausreisen: 2 Personen Aufenthalt unbekannt; Ausweisung bzw. Fahndungsausschreibung ist erfolgt: 11 Personen Aufenthaltsbeendende Maßnahmen wegen bestehender Abschiebungs-/Vollstreckungshindernisse nicht möglich: 9 Personen Bestehende Zuständigkeit einer Ausländerbehörde außerhalb Schleswig-Holsteins: 7 Personen Sonstige Erledigung: 2 Personen 4. Hat die Arbeit der Projektgruppe bereits zu Erkenntnissen bezogen auf etwaige Vollzugsdefizite geführt? Wenn ja, zu welchen? Antwort: Die bisherigen Erkenntnisse aus der Fallbearbeitung der seit Mai 2016 bestehenden PG AsA erlauben derzeit noch keine validen Schlussfolgerungen zu etwaigen Vollzugsdefiziten. Diese sowie die sich hieraus ergebenden Handlungsbedarfe werden entsprechend dem Projektauftrag im Rahmen der weiteren Projekttätigkeit belastbar herausgearbeitet werden müssen. Im Zuge der bisherigen Arbeit haben sich allerdings Hinweise ergeben, dass in Einzelfällen aufgrund von Informations- bzw. Kommunikationsdefiziten oder personellen Kapazitätsengpässen aufenthaltsrechtliche Maßnahmen nicht adäquat oder zeitgerecht umgesetzt wurden. 5. Wurde von der Projektgruppe gegebenenfalls organisatorischer oder rechtlicher Handlungsbedarf im Zusammenhang mit der aufenthaltsrechtlichen Behandlung straffälliger Ausländer identifiziert? Wenn ja, welcher? Antwort: Eine abschließende Bewertung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen.